Planung für Überbauung auf EWL-Areal in Luzern dauert länger

Planung für Überbauung auf EWL-Areal in Luzern dauert länger

Wie die Überbauung auf dem EWL-Areal in Luzern aussehen wird, dürfte erst im Sommer 2019 feststehen. Bislang war man davon ausgegangen, dass das Siegerprojekt im Januar 2019 vorgestellt werden kann.

Drei Teams hatten im September im Rahmen der Gesamtleistungsstudie ihre Projektvorschläge eingereicht. Entgegen des ursprünglichen Fahrplans wird das Siegerteam jedoch nicht schon im nächsten Monat feststehen.

Der Energieversorger EWL Energie Wasser Luzern, die ABL Allgemeine Baugenossenschaft Luzern und die Stadt Luzern teilten am Montag mit, dass wegen der Komplexität des Projektes zwei Teams beauftragt worden seien, ihre Projektvorschläge weiter zu vertiefen. Durch diese zusätzliche Bereinigungsstufe dauere es länger, bis das Siegerprojekt vorgestellt werden könne.

Bei den beiden Teams, die nun ihre Vorschläge weiter ausarbeiten sollen, handelt es sich um die Arge Halter AG/Eberli Sarnen AG und das Team HRS Real Estate AG. Wie weiter mitgeteilt wurde, gründeten EWL, ABL und Stadt zudem die EWL Betriebs AG. Dieses neue Unternehmen soll die Überbauung planen, realisieren und bewirtschaften.

Das Areal des städtischen Energie- und Wasserversorgers EWL ist über 21’000 Quadratmeter oder drei Fussballfelder gross. Die heutige Nutzung liegt weit unter dem durch die Bau- und Zonenordnung ermöglichten Potential.

Mit der geplanten Überbauung sollen Genossenschaftswohnungen, Alterswohnungen sowie ein Sicherheits- und Dienstleistungszentrum realisiert werden. In diesem untergebracht werden sollen der EWL-Hauptsitz, städtische Dienststellen (Geoinformation, Tiefbauamt, Umweltschutz, Stadtgärtnerei, Strasseninspektorat), die Leitstelle der Luzerner Polizei, die Feuerwehr, der Rettungsdienst und der Zivilschutz. Mit den Bauarbeiten soll im Frühling 2022 gestartet werden.

Wo die wertvollen Böden liegen

Boden ist Grundlage für Nahrung, Trinkwasser und vieles mehr. Und doch wird er vielerorts verdichtet, versiegelt und geht verloren. Ein Nationales Forschungsprogramm hat Vorschläge erarbeitet, Böden in der Schweiz nachhaltiger zu nutzen. Besonders für die Raumplanung.

Den Böden der Schweiz droht Gefahr. Sie werden geschluckt von wachsenden Siedlungen und Städten. Erosion und Schadstoffe tun ein Übriges. Die Artenvielfalt im und auf dem Boden sinkt, organische Substanz (Humus) geht verloren, und einmal versiegelt ist er auf lange Sicht unrettbar verloren und nur mit hohen Kosten halbwegs wieder herzustellen, mahnen die Forschenden des Nationalen Forschungsprogramms “Nachhaltige Nutzung der Ressource Boden” (NFP68).

Unter Häusern, Strassen und sonstiger Infrastruktur verbaut kann Boden seine wichtigen ökologischen Funktionen für die Allgemeinheit nicht mehr erfüllen. Nicht nur als Ackerfläche für die Nahrungsmittelproduktion, oder als Waldfläche für die Forstwirtschaft, sondern auch als natürlicher Wasserfilter für die Trinkwasserversorgung, als Hochwasserschutz, als zentraler Faktor im Klimaschutz und als Grundlage für Erholungszonen für den Menschen.

Um den Verlust hochwertiger Böden zu bremsen und zu minimieren, ist die Raumplanung gefragt. So lautet eines der Resultate aus dem NFP68, die der Schweizerische Nationalfonds (SNF) am Montag in Bern präsentierte. Bisher wurde in der Raumplanung demnach viel zu wenig auf die Qualität der Böden geachtet. Sie sollte als eine massgebliche Entscheidungsgrösse in die Raumplanungsgesetzgebungen integriert werden, empfehlen die am NFP68 beteiligten Forschenden.

Aber wie misst man die Qualität eines Bodens? Die Wissenschaftler haben hierfür ein Punktesystem erarbeitet. Diese Bodenindexpunkte spiegeln wider, wie gut ein Boden Ökosystemleistungen wie beispielsweise Wasserfiltration und Nährstoffgrundlage für Pflanzenwachstum erfüllen kann. Ein zentraler Faktor dabei ist organische Bodensubstanz (Humus). “Sie zu erhalten ist ein zentrales Ziel nachhaltiger Bewirtschaftung”, sagte Emmanuel Frossard von der ETH Zürich, Präsident der Leitungsgruppe des NFP68, gemäss einer Mitteilung des SNF.

Mit diesen Bodenindexpunkten als Entscheidungshilfe, könne die Siedlungsentwicklung auf Böden geringerer Qualität und nach innen – also ins Innere der bereits bestehenden Städte und Siedlungen – gelenkt werden, liess sich Adrienne Grêt-Regamey von der ETH Zürich zitieren.

Damit Raumplanerinnen und Raumplaner die Qualität der Böden besser berücksichtigen können, braucht es jedoch auch die entsprechenden Bodendaten für die fraglichen Flächen. Da gibt es jedoch riesigen Nachholbedarf: Solche Daten sind nur für 10 bis 15 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche verfügbar.

Um das zu ändern, entwickelten die Forschenden im Rahmen des NFP68 die Bodeninformations-Plattform Schweiz, die eine landesweite Kartierung der Bodenqualität nach modernen Standards innert der nächsten zwei Jahrzehnte ermöglichen soll.

Die Kosten für die Umsetzung dürften sich während dieses Zeitraums auf 10 bis 25 Millionen Franken pro Jahr belaufen, schrieb der SNF. Allerdings sparen diese Bodendaten an anderer Stelle wieder Kosten ein, da sich die Bodennutzung damit effizienter gestalten lasse, zum Beispiel in Sachen Bewässerung und Düngung in der Landwirtschaft, bei der Trinkwasserversorgung oder bei der Vorsorge gegen Naturgefahren wie Hochwasser und Erdrutsche.

Boden ist in menschlichen Zeiträumen nicht erneuerbar, heisst es eindrücklich in der Abschlusszusammenfassung des NFP68. Um ihn mit seinen wertvollen Funktionen für die Allgemeinheit zu erhalten, brauche es ein grösseres Engagement seitens der Politik für seine nachhaltige Nutzung und eine bessere Zusammenarbeit und Koordination zwischen Umwelt- Agrar- und Raumplanungsfachleuten.

Kanton beteiligt sich an Sanierung der Wasserversorgung Kaiserstuhl

Der Kanton Obwalden beteiligt sich finanziell an der Sanierung der Wasserversorgung Kaiserstuhl-Bürglen. Das Parlament hat am Montag einem Kantonsbeitrag von 372’000 Franken zugestimmt.

Der Rat genehmigte den Beitrag diskussionslos mit 52 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung.

Die Wasserversorgung Kaiserstuhl-Bürglen ist eine Genossenschaft und gilt als privatrechtliche Körperschaft. Die Anlagen wurden in den Jahren 1963 bis 1967 erstellt. Das Gesamte Wasserangebot der Wasserversorgung Kaiserstuhl und Bürglen stammt aus den vier Quellgebieten Tuffgütsch, Feldmoos/Kaltbach, Gerischwendi und Schäfschlüecht.

Sowohl die qualitativen als auch die quantitativen Anforderungen an die Sicherstellung von Trink-, Brauch- und Löschwasser genügen nicht mehr. Die Genossenschaft liess darum ein umfassendes Sanierungsprojekt erarbeiten.

Die Gesamtkosten für die Erneuerung und Erweiterung der Anlagen belaufen sich auf 2,4 Millionen Franken. Die Genossenschaft beantragte Finanzhilfen im Rahmen von A-fonds-perdu-Beiträgen von Bund und Kanton sowie zinslose, rückzahlbare Darlehen vom Bund.

Bundesrat lehnt Trinkwasserinitiative ohne Gegenvorschlag ab

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Trinkwasserinitiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Am Freitag hat er die Botschaft dazu verabschiedet. Den Grundsatzentscheid hatte er bereits im Sommer gefällt.

Die Initiative “Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz” (Trinkwasserinitiative) war vor rund einem Jahr eingereicht worden.

Sie verlangt, dass nur noch jene Landwirtschaftsbetriebe Direktzahlungen erhalten, die keine Pestizide einsetzen und ohne prophylaktischen Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung auskommen. Zudem sollen Direktzahlungsbetriebe ihren Tierbestand mit dem auf dem Betrieb produzierten Futter ernähren können.

Damit nehme die Initiative wichtige Anliegen auf, schreibt der Bundesrat. Das Ziel der Initiative sei, dass Trinkwasser keine erhöhten Nitratgehalte aufweise und frei von Pestiziden, Antibiotika und anderen Schadstoffen sei. Das strebe auch der Bundesrat an.

Eine Annahme der Initiative hätte jedoch schädliche Folgen für die Schweizer Landwirtschaft. Die Produktion würde durch den generellen Verzicht auf Pestizide und zugekauftes Futter auf vielen Betrieben abnehmen. Das Angebot an einheimischen Lebensmitteln würde sinken, die Preise würden tendenziell steigen.

Auch bestehe das Risiko, dass Betriebe aus dem Direktzahlungssystem aussteigen würden und dadurch die Anforderungen des ökologischen Leistungsnachweises nicht mehr berücksichtigen müssten, warnt der Bundesrat. Das könnte zur Folge haben, dass die Umweltbelastung zunehme statt zurückgehe. Schliesslich könnte sich das Verbot des prophylaktischen Antibiotika-Einsatzes für Direktzahlungsbetriebe negativ auf das Tierwohl und die Lebensmittelsicherheit auswirken.

Der Bundesrat weist ferner darauf hin, dass der Bund bereits Massnahmen ergriffen habe. Diese sollen im Rahmen der Agrarpolitik 2022 verstärkt und ergänzt werden. Damit liege eine Alternative zum Volksbegehren vor.

Zur Agrarpolitik ab 2022 hatte der Bundesrat im November die Vernehmlassung eröffnet. Darin schlägt er vor, den maximalen Tierbesatz pro Fläche zu reduzieren. Als Voraussetzung für Direktzahlungen sollen zudem nur noch Pflanzenschutzmittel mit geringem Umweltrisiko zugelassen werden. Der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel soll mit dem Direktzahlungssystem stärker gefördert werden.

Werden trotzdem zu hohe Nährstoff- oder Pestizideinträge in Gewässern festgestellt, sollen Bund und Kantone gezielt die Anforderungen regional verschärfen können. Mit diesem Massnahmenpaket könne die Belastung der Umwelt mit Nährstoffen und Pestiziden wirksam reduziert werden, ohne dass die Produktion übermässig eingeschränkt werde, schreibt der Bundesrat.

Zum Trinkwasser hält er fest, dieses sei heute generell von hoher Qualität. Aufgrund der Fortschritte in der Messtechnik könnten jedoch vor allem in Ballungsräumen und intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebieten immer mehr Spuren von unerwünschten Stoffen nachgewiesen werden. Nach wissenschaftlichen Einschätzungen bestehe bei den gefunden Konzentrationen in der Regel kein Risiko für die menschliche Gesundheit.

Die Initiative lanciert hatte der Verein “Sauberes Trinkwasser für alle”. Unterstützt wird sie von diversen Umwelt-, Naturschutz- und Tierschutzorganisationen, darunter Greenpeace Schweiz, BirdLife Schweiz, der Fischerei-Verband, Tier im Fokus und Swissveg.

Bundesrat lässt Kraftwerk Erstfeldertal mehr Strom produzieren

Der Bundesrat hat am Freitag die Schutz- und Nutzungsplanung (SNP) für die Wasserkraftnutzung am Urner Alpbach genehmigt. Damit können die Betreiber des zukünftigen Kraftwerks Erstfeldertal mehr Wasser zur Stromgewinnung nutzen.

Seit fünf Jahren ist die Wasserkraftnutzung am Alpbach ein Dauerthema. Das Gewässer im Erstfeldertal bietet das letzte grössere Potenzial zur Wasserkraftnutzung in Uri. Ein erstes, grösseres Projekt scheiterte am Widerstand der Erstfelder Bevölkerung, die um die Qualität ihrer Trinkwasserquellen fürchtete.

Nach einigem Hin und Her erteilte das Urner Parlament im Oktober die Konzession für eine kleinere Variante. Die Betreiber dürfen eine mittlere Wassermenge von 1,80 Kubikmeter pro Sekunde nutzen. Damit sollen 32 Gigawattstunden (GWh) Strom produziert und rund 7200 Haushalte versorgt werden.

Der Bundesrat genehmigte mit seinem Entscheid die stärkere Nutzung und weniger Restwasser, als es das Gesetz vorsieht, wie er in einer Mitteilung schreibt. So könne das Kraftwerk jährlich rund 2,2 GWh mehr Energie produzieren, was einer Steigerung von fast 7 Prozent entspreche. Als Ausgleich dazu werden zwei landschaftlich und ökologisch wertvolle Gewässerlebensräume unter Schutz gestellt.

Hätte der Bundesrat die SNP abgelehnt, wäre es wirtschaftlich anspruchsvoller geworden, sagte Werner Jauch, Verwaltungsratspräsident der KW Erstfeldertal AG auf Anfrage. Das Projekt wäre damit aber nicht grundsätzlich gefährdet gewesen.

Denn während die SNP ein Instrument zur Optimierung der energiewirtschaftlichen Leistung sei, die als eine Art Sahnehäubchen für das Projekt auch noch im neuen Jahr hätte bewilligt werden können, bestand bei der Konzession und der mittlerweile ebenfalls vorliegenden Baubewilligung Zeitdruck.

Beide mussten nämlich bis Ende Jahr vorliegen, sonst wäre die Zusage für die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) des Bundes verfallen. Und diese ist laut der Urner Regierung nötig, um das Kraftwerk rentabel zu betreiben.

Der Zeitplan sei sportlich, hatte schon Baudirektor Roger Nager bei der Beratung im Parlament betont. Die Verfahren seien auf sämtlichen Stufen beschleunigt abgelaufen, sagte Lorenz Jaun vom Amt für Umweltschutz. Der Bund habe die Schutz- und Nutzungsplanung fachlich vorgeprüft.

Baubeginn für das 36-Millionen-Franken-Kraftwerk ist im Juni 2019. Die Bauzeit beträgt rund 18 Monate. Die Produktion startet spätestens Ende 2020.

Nein-Komitee kritisiert “radikale” Zersiedelungsinitiative

Für das Nein-Komitee ist die Zersiedelungsinitiative “überflüssig und unnütz”. Sie verhindere eine sinnvolle Entwicklung der Gesellschaft und Wirtschaft. Das revidierte Raumplanungsgesetz genüge vollauf für den massvollen Umgang mit dem Boden.

Das laut eigenen Angaben breit abgestützte nationale Komitee aus politischen Parteien und Verbänden hat seine Argumente gegen die Initiative der Jungen Grünen am Dienstag in Bern vorgestellt. Sollte die Eidgenössische Initiative vom Stimmvolk am 10. Februar 2019 angenommen werden, soll es in der Schweiz keine neue Bauzone mehr geben, ohne dass eine gleich grosse Fläche ausgezont wird.

Die Initiative gehe radikal weiter als das revidierte Raumplanungsgesetz von 2014 und wolle die Bauzonen “auf ewige Zeiten einfrieren”, heisst es in einer Mitteilung des Nein-Komitees. Für Nationalrat Oliver Feller (FDP/VD) bezweckt die Initiative im Grunde genommen “den endgültigen Stillstand von Raum und Zeit”. Sie wolle die Schweiz in ein Fossil verwandeln, lässt sich der Direktor der Westschweizer Immobilienkammer im Redetext zur Medienkonferenz zitieren.

Zudem führe das Begehren zu einer ungerechten Behandlung der Kantone. Kantone und Gemeinden, die bisher sorgsam mit ihrem Boden umgegangen sind, würden bestraft, sagte Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes (SGV), gemäss Redetext. Die Zersiedelungsinitiative sei ein Beispiel für die Forderung nach extremer Regulierung, “welche schlussendlich allen schadet”.

Laut Co-Präsident Werner Luginbühl würde ein Ja zur Initiative den Bund, die Kantone und Gemeinden hoffnungslos überfordern. Eine Annahme würde zudem zu einer völlig neuen Rechtslage führen und die laufenden Bestrebungen von Kantonen und Gemeinden über den Haufen werfen, so der BDP-Ständerat aus dem Kanton Bern.

Für Co-Präsident Thomas Egger, Direktor der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Berggebiete, würde die Weiterentwicklung des touristischen Angebots in den Bergen verunmöglicht. Dabei hätten die Berggemeinden schon genug zu kämpfen mit den Folgen der Zweitwohnungsinitiative, betonte der Walliser CVP-Nationalrat laut Redetext.

Es besteht schliesslich die Gefahr, so das Nein-Komitee, dass die Verknappung des Bodens die Miet- und Bodenpreise in die Höhe schrauben werde. Und für viele Projekte, zum Beispiel auch im alternativen Energiebereich, bedeute die Initiative das Aus, sagte der Schwyzer SVP-Nationalrat und Landwirt Marcel Dettling.

Die Zersiedelungsinitiative will das Bauen ausserhalb von Bauzonen gegenüber heute stark einschränken. Grundsätzlich dürften nur noch Bauten für die bodenabhängige Landwirtschaft oder standortgebundene Bauten von öffentlichem Interesse wie Strassen oder Stromleitungen bewilligt werden.

Neueinzonungen von Bauland müssten zukünftig kompensiert werden. Dies schafft gemäss den Initianten einen wichtigen Anreiz, das vorhandene Bauland auch effizient zu nutzen statt immer mehr Grünland zu verbauen.

Vorhaben in Tourismusregionen würden dadurch erschwert, sofern sie nicht im öffentlichen Interesse sind. Auch für die Landwirtschaft gäbe es neue Einschränkungen. Gewächshäuser oder Geflügelhallen dürften grösstenteils nicht mehr auf Landwirtschaftsland erstellt werden.

Die Jungen Grünen haben die Initiative im Oktober 2016 mit 135’000 Unterschriften eingereicht. Grüne, JUSO, Alpeninitiative, umverkehR und weitere Jungparteien und Organisationen unterstützen das Volksbegehren. Das Parlament empfiehlt die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Auch für den Bundesrat ist die geforderte Regelung zu starr, ungerecht und kontraproduktiv.

Kanton Schaffhausen legt räumliche Entwicklung fest

Der Kanton Schaffhausen hat seinen Richtplan an das revidierte Raumplanungsgesetz angepasst. Damit soll die Zersiedelung gestoppt werden. Nach der Eintretensdebatte hat der Kantonsrat am Montag der Teilrevision des Kapitels “Siedlung” mit 38 zu 11 Stimmen ohne weitere Diskussion zugestimmt.

Schwerpunkte der Richtplanrevision sind die starke Gewichtung der räumlichen Entwicklung, das Raumkonzept, Anpassungen bei den Wachstumsannahmen und der Auftrag, überdimensionale Bauzonen zu reduzieren.

Das Siedlungsgebiet wurde mit 2445 Hektar berechnet. Darin enthalten ist auch eine neue strategische Reserve von 25 Hektar. Diese ist nicht lokalisiert und soll dazu dienen, dass im Falle einer interessanten Ansiedlung mit grossem Flächenbedarf Arbeitszonen ausgewiesen werden können.

Die Berechnung geht von einer Gesamtbevölkerung von 89’000 Einwohnern und 40’000 Beschäftigten im Jahr 2040 aus. Bereits zu einem früheren Zeitpunkt wurden drei Raumtypen festgelegt. 73,5 Prozent des künftigen Wachstums sollen in den Agglomerationskerngemeinden stattfinden, 6,5 Prozent in den regionalen Zentren und 20 Prozent im ländlichen Raum.

Gegenüber der Vorlage der Regierung hatte die vorberatende Kommission einstimmig eine Änderung bei den Stand- und Durchgangsplätzen für Fahrende beschlossen. Einhellige Meinung war, dass der Kanton sich massgeblich beteiligen müsse und die Bereitstellung nicht alleine den Gemeinden überlassen solle.

Nun muss der Kanton die Kosten für die Einrichtung eines Durchgangsplatzes übernehmen. Bis eine definitive Lösung gefunden ist, müssen Plätze für eine temporäre Nutzung bezeichnet werden.

Es sei ein saurer Apfel, sagte Andreas Schnetzler von der SVP-/EDU-Fraktion. Ein Volksentscheid zwinge jedoch zur Anpassung. Der Staat schränke die Gemeinden mehr ein, kritisierte er.

Auch für die FDP ist es ein zweischneidiges Schwert, wie Thomas Hauser sagte. Früher sei nichts reguliert worden und nun übermässig. Positiv seien die 25 Hektar strategische Reserve und dass keine Auszonungen vorgenommen würden.

Andreas Frei (SP) sieht Potenzial für grosse Auseinandersetzungen, zwischen Stadt und Land, wie er sagte. Für Regula Widmer (GLP-/CVP-Fraktion) liegt ein guter Kompromiss vor. Es bestehe kein grosser Spielraum.

Urs Capaul (Grüne) kritisierte, das Gesamtziel haushälterischer Umgang mit dem Boden werde nicht erreicht. Daher lehne seine Fraktion die Vorlage ab und setze sich für die “Schaffhauser Bodeninitiative” ein. Diese wurde im April lanciert.

 

Alpen-Initiative verlangt CO2-Reduktionsziele für Lastwagen

Der Strassenverkehr verursacht in der Schweiz über ein Drittel der gesamten CO2-Emissionen. Lastwagen tragen davon allein 11 Prozent bei. Die Alpen-Initiative verlangt daher Reduktionsziele für Lastwagen.

Während in anderen Bereichen Massnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen ergriffen worden seien, sei der Strassengüterverkehr bisher von jeglichen Massnahmen verschont geblieben, kritisierte Jon Pult, Präsident der Alpen-Initiative, am Dienstag vor den Medien in Bern.

Es sei eine verpasste Chance, dass der Strassengüterverkehr bei der unterdessen im Nationalrat gescheiterten CO2-Gesetzesrevision überhaupt kein Thema sei. Die Verkehrsprognosen des Bundesamts für Raumentwicklung gingen nämlich davon aus, dass der Strassengüterverkehr bis 2040 um ein Drittel zunehmen werde.

Pult verwies auf die Entwicklung in der EU. Dort habe das Parlament im vergangenen Monat einen Vorschlag der EU-Kommission zur Senkung von CO2-Emissionen für Lastwagen beraten. Die Emissionen für Lastwagen sollen bis 2025 um 30 Prozent und bis 2030 um 35 Prozent reduziert werden.

Nach dem Willen der Alpen-Initiative sollte die Schweiz diese Zielvorgaben in die laufende Revision aufnehmen. Schützenhilfe für die Einführung von CO2-Vorschriften für LKW in der Schweiz erhält sie von dem Empa Dübendorf. Aus Sicht der Empa reicht die Europäische Gesetzgebung aber nicht aus, um die Emissionen zu reduzieren. Diese berücksichtige nur die Anzahl der neu in Verkehr gesetzten Fahrzeuge, nicht aber deren Laufleistung.

Nationalrat entscheidet über Benzinpreis und Flugticketabgabe

Im Nationalrat wird heute Montag um den Benzinpreis gefeilscht. Daneben entscheidet der Rat, ob eine CO2-Abgabe auf Flugtickets eingeführt werden soll.

Der Rat hatte vergangene Woche mit den Beratungen zum CO2-Gesetz begonnen und erste Entscheide gefällt. Nach seinem Willen soll die Schweiz zwar den Ausstoss von Triebhausgasen weiter reduzieren, aber nicht zwingend mit Massnahmen im Inland.

Anders als der Bundesrat will der Nationalrat ermöglichen, dass die Reduktion zu einem grossen Teil durch den Kauf von Emissionszertifikaten im Ausland erfolgen kann. Als nächstes entscheidet der Nationalrat über Massnahmen im Verkehr. Die Diskussion darüber hat schon vergangene Woche begonnen.

Die Hersteller und Importeure fossiler Treibstoffe sind seit 2013 verpflichtet, einen zunehmenden Anteil der CO2-Emissionen aus dem Verkehr zu kompensieren. Bisher war dieses Instrument auf die Kompensation im Inland ausgerichtet. Ab 2020 soll die zu kompensierende Emissionsmenge erhöht werden. Im Gegenzug könnten auch im Ausland erbrachte Reduktionsleistungen angerechnet werden.

Der Anteil der CO2-Emissionen, der kompensiert werden muss, kann bis auf 90 Prozent erhöht werden. Nach dem Willen des Bundesrates sollen mindestens 15 Prozent in der Schweiz kompensiert werden, die Kommission will den Inlandanteil auf 20 Prozent festlegen. Die Massnahme verteuert die Treibstoffe.

Die Kommission schlägt deshalb gleichzeitig vor, den Kostenzuschlag bei 8 Rappen pro Liter zu deckeln. Dies vor allem aus politischen Gründen: Ohne Deckelung werde es in einer möglichen Referendumsabstimmung schwierig, hiess es im Rat. Möglicherweise würden dann auch falsche Zahlen zum Preisanstieg genannt.

Peter Schilliger (FDP/LU) wies darauf hin, dass es nicht aufgehe, den Kostenzuschlag bei 8 Rappen zu deckeln und gleichzeitig zu verlangen, dass 20 Prozent im Inland kompensiert werden müssten. 20 Prozent im Inland hätten nämlich etwa die Wirkung von 13 oder 14 Rappen. Entweder müsse der Rat also auf den Deckel verzichten, oder er müsse eine kleinere Kompensationsverpflichtung in der Schweiz beschliessen.

Eine Minderheit plädiert denn auch dafür, den Aufschlag bei 13 Rappen zu deckeln. Eine weitere will den Aufschlag bei 5 Rappen deckeln und gleichzeitig die Inlandkompensation auf höchstens 10 Prozent festlegen.

Hans Grunder (BDP/BE) plädierte für 13 Rappen. In der Diskussion wies er darauf hin, dass der Benzinpreis derzeit rund 10 Rappen höher sei als er sein sollte. Der Grund dafür sei, dass der Rhein wegen des Klimawandels praktisch kein Wasser habe. Deshalb seien die Transportkosten von Rotterdam bis nach Basel höher.

“Ich begreife nicht, dass man trotz diesem Anschauungsunterricht, den wir diesen Sommer zur Genüge gehabt haben, nicht endlich vernünftig wird, sagte Grunder. Bastien Girod (Grüne/ZH) sprach sich für einen hohen Inlandanteil bei der Kompensation aus. Dies werde zum Beispiel Fernwärmeprojekte ermöglichen. Nach den bisherigen Entscheiden müsse der Rat nun Boden gut machen.

Daneben steht eine CO2-Abgabe auf Tickets für Flüge ab Schweizer Flughäfen zur Diskussion. Der Bundesrat sieht das nicht vor, und auch die Kommission hat sich dagegen ausgesprochen, allerdings mit knapper Mehrheit.

Minderheiten schlagen eine Abgabe zwischen 12 und 30 Franken für Flüge in EU-Länder sowie zwischen 30 und 48 Franken für Flüge in andere Länder vor. Die Höhe soll von der Flugdistanz und der Anzahl der beförderten Passagiere abhängen.

Karl Vogler (CSP/OW) wies darauf hin, dass sämtliche Nachbarländer mit Ausnahme von Liechtenstein und viele weitere Länder in irgendeiner Form eine solche Abgabe erhöben. Dass die Passagiere auf Frankfurt, München, Amsterdam oder London ausweichen würden, sei ausgeschlossen. Ohne Flugticketabgabe dagegen stehe die Schweiz isoliert da.

Der Flugverkehr sei aktuell der einzige Bereich der Schweizer Klimapolitik ohne klimapolitische Massnahme, gab Vogler weiter zu bedenken. Und das Fliegen sei in den letzten Jahren massiv billiger geworden. Allein zwischen 2010 und 2016 hätten die privaten Flugreisen der Schweizerinnen und Schweizer um über 50 Prozent zugenommen. Die Landesflughäfen operierten “am Limit”. Und trotzdem wehre sich die Branche mit Händen und Füssen gegen eine Flugticketabgabe.

Schaffhauser Regierung lehnt Bodeninitiative ab

Der Schaffhauser Regierungsrat spricht sich gegen die Volksinitiative “Für eine haushälterische Nutzung des Bodens (Bodeninitiative)” aus, obwohl er deren Zielsetzungen eigentlich positiv gegenüber steht. Er hat zuhanden des Kantonsrats eine Vorlage verabschiedet, die den Stimmberechtigten die Ablehnung der Initiative empfiehlt.

Die Initiative geht zwar grundsätzlich in die richtige Richtung, indem sie den haushälterischen Umgang mit dem Boden fördern und sicherstellen will, wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte.

Genau diese Ziele verfolgen die Revision 1 und 2 des Raumplanungsgesetzes des Bundes, das kantonale Baugesetz und der kantonale Richtplan. Die gesetzliche Grundlage für Ge- und Verbote ist mit der Baugesetzrevision gegeben.

Im Gegensatz dazu sind die Forderungen der Initiative aber bloss programmatischer Natur, wie es in der Mitteilung heisst.

Die Schaffhauser Bodeninitiative wurde Ende April lanciert. Ähnliche Vorstösse wurden auch in anderen Kantonen eingereicht. Die Initianten fordern, dass eine “haushälterische Bodennutzung” im Baugesetz verankert wird. Unter anderem soll der Kanton beauftragt werden, das “Nichtbaugebiet möglichst in seinem gegenwärtigen Bestand” zu erhalten.

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