Bauarbeiten an neuer Bahnumfahrung von Boll haben begonnen

Bauarbeiten an neuer Bahnumfahrung von Boll haben begonnen

Mit dem symbolischen ersten Spatenstich haben am Donnerstag die Bauarbeiten an einem neuen Bahntrassee des Regionalverkehrs Bern-Solothurn bei Boll-Sinneringen begonnen. Dort wird der RBS neu das Siedlungsgebiet umfahren und so für mehr Sicherheit sorgen.

In Boll befindet sich heute die Bahnlinie direkt neben der Strasse. Die Lichtraumprofile von Strasse und Bahn überschneiden sich teilweise. Das hat zu riskanten Situationen geführt, wie der RBS in einer Mitteilung schreibt.

Ist die neue Umfahrung von Boll-Sinneringen fertiggestellt, kann der RBS zudem drei mit Wechselblinklicht ausgestattete Bahnübergänge aufheben.

Der Bau des neuen Bahntrassees schafft aber auch Platz für die Erweiterung des Siedlungsgebiets von Boll. Für dieses Erweiterungsprojekt mit dem Titel “Kern Boll-Süd” genehmigten Vechigens Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Juni 2016 einen Erschliessungskredit. Boll gehört zur Gemeinde Vechigen.

Den Spatenstich vom Donnerstag nahmen RBS-Direktor Fabian Schmid, der Berner Regierungsrat Philippe Müller und der Vechiger Gemeindepräsident Walter Schilt vor. Der RBS, der Kanton Bern und die Gemeinde Vechigen arbeiten bei diesem Projekt zusammen. Sie teilen sich die Kosten von knapp 25 Mio. Franken anteilmässig.

Die Berner Regierung teilte just am Tag des Spatenstichs mit, dass sie für das neue Bahntrassee und verschiedene Anpassungen der Kantonsstrasse durch Boll einen Beitrag von 5,78 Mio. Franken bewilligt hat. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Sommer 2021.

Mit dem neuen Bahntrassee wird auch ein neuer Bahnhof Boll gebaut. Er wird je 130 Meter lange Perrons mit einem zentralen, mit Barriere gesicherten Zugang erhalten. Die Halteorte der Busse sind so geplant worden, dass – wie etwa bei der RBS-Station Papiermühle – ein Aussteigen von Tür zu Tür möglich sein wird.

Laut RBS wurde bereits beim Bau der Worblentalbahn im Jahr 1912 eine Umfahrung von Boll geprüft, aber vermutlich aus Kostengründen verworfen. In den 1950-er Jahren wurde eine Umfahrung erneut studiert.

1985 bis 1990 hielt die Gemeinde Vechigen im Rahmen der Ortsplanungsrevision den entsprechende Platz frei und seit 2014 ist die Umfahrung Bestandteil eines Richtplans.

Bund will gesamtschweizerischen Leitungskataster aufbauen

Der Bund will einen gesamtschweizerischen Kataster aufbauen, in dem alle bestehenden Leitungen von Wasser über Strom bis zur Kommunikation im Untergrund erfasst sind. Als Mehrwert winken Einsparungen in Millionenhöhe bei der Schadensvermeidung und Bewirtschaftung der Infrastrukturen.

Der Bundesrat hat anfangs Woche die Vernehmlassung zum entsprechenden Bericht eröffnet, wie er in einer Mitteilung schreibt. Kantone, Gemeinden und Grundstückbesitzer sollen dank dem neuen Leitungskataster Schweiz (LKCH) einfachen Zugang zu den Informationen erhalten. Aufgebaut wird der LKCH vom Bundesamt für Landestopografie (Swisstopo).

Die schweizweite Harmonisierung werde zu Effizienzgewinnen in Planung, Projektierung und Bau von ober- und unterirdischen Infrastrukturen sowie für Wirtschaft und Behörden führen, schreibt das federführende Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS).

Kernstück der Umsetzung des LKCH ist die Basis-Etappe. Diese hat zum Ziel, rasch schweizweite, homogene LK-Daten bereitzustellen. Das führt laut Bericht zu Prozessoptimierungen bei der Planung, Projektierung, Bewilligung, Ausführung und dem Unterhalt in der Grössenordnung von mehreren Millionen Franken pro Jahr. Zudem könnten pro Jahr Schäden im ein- bis zweistelligen Millionenbereich vermieden werden.

Die Kosten für die Planung und Einführung der Basisetappe werden je nach gewähltem Organisationsmodell auf 15 bis 20 Millionen Franken beziffert. Dazu kommen initial 20 Millionen Franken plus jährlich vier Millionen Franken für Kosten, die den Werkeigentümern durch den Mehraufwand entstehen, der vom LKCH ausgelöst wird.

Der Wert der Infrastrukturen, die sich in der Schweiz im Boden befinden, ist riesig. Sie umfassen eine Netzlänge von 550’000 Kilometern und einen Wiederbeschaffungswert von über 450 Milliarden Franken, wie es im Bericht heisst.

Neben wenigen grossen nationalen Werkeigentümern wie Bund, Swissgrid, Swisscom oder SBB sind der grösste Teil der rund 8000 Werkeigentümer Gemeinden, Genossenschaften und Kooperationen mit zum Teil nur wenigen Metern Leitungsnetz. Trotz dieser enormen Werte existierte dafür bisher keine schweizweite Katasterregelung.

Die Vernehmlassung zum Bericht über “Vision, Strategie und Konzept zum Leitungskataster Schweiz” dauert bis am 7. Oktober.

Nordtangente Basel: Zubringer Allschwil mit Tunnel geplant

Der Zubringer Bachgraben-Allschwil soll per Tunnel von der Basler Nordtangente zur Hegenheimerstrasse führen und über Elsässer Boden offen weiter laufen. Die Kosten von 370 Millionen Franken soll Baselland tragen; dafür plant Basel-Stadt später das Bachgraben-Tram.

Auf die Linienführung für die neue Strasse, die am Mittwoch in Allschwil den Medien vorgestellt wurde, haben sich die Partner beidseits der Grenze geeinigt. Die Regierungen beider Basel haben das Vorprojekt am 28. Mai per Beschluss verabschiedet. Er sei stolz, dass innert nur zweieinhalb Jahren eine Lösung über die Landesgrenze gelungen sei, sagte der Baselbieter Kantonsingenieur Drangu Sehu.

Der Zubringer alias “Zuba” soll das boomende Allschwiler Wirtschaftsgebiet besser anbinden und angrenzende Basler Wohnquartiere sowie Elsässer Dörfer entlasten. Der Bachgraben ist laut dem baselstädtischen Bau- und Verkehrsdirektor Hans-Peter Wessels “für die ganze Nordwestschweiz und das angrenzende Frankreich eines der wichtigsten Entwicklungsgebiete”.

Konkret soll ein Tunnel direkt beim A35/A3-Zoll auf Schweizer Boden mit einem Grosskreisel, der alle Lokalanschlüsse anbindet, von der Autobahn abzweigen. Der Tunnel soll bergmännisch in 10 bis 15 Metern Tiefe gebaut werden und unter den Universitären Psychiatrischen Kliniken durch bis zur Hegenheimerstrasse am Westrand Basels führen.

Dort taucht der Zuba im Bereich der Familiengärten aus dem Tunnel auf und führt – mit zwei Anschlusskreiseln zur Allschwiler Lachen- und Kreuzstrasse – auf der Rue de Bâle weiter, die auf Boden von Bourgfelden/Saint-Louis und Hégenheim liegt. Diese Lage ist indes noch mit französischen Partnern zu definitiv verhandeln, sagte die Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektorin Sabine Pegoraro.

Eine Linienführung ganz auf Schweizer Boden würde das Projekt stark verteuern und auch verzögern: Wegen der Bodenpreise und Enteignungen bezifferte Sehu die Mehrkosten auf etwa 50 Millionen Franken. Dem ausgewählten Zuba-Projekt müssen übrigens 35 Familiengärten beim Tunnelende weichen; naher Ersatz ist versprochen.

Auf französischer Seite ist ferner eine Anschlussstrasse vom Zuba zur wichtigen Landstrasse RD 105 geplant; deren Kosten von 20 Millionen Euro sind indes derzeit noch nicht zugeordnet. Sie soll neben dem MIV auch dem Langsamverkehr dienen; längerfristig ist dabei eine separate Trassee für den ÖV angedacht.

Sehu rechnet mit rund 15’000 Fahrzeugen täglich auf dem Zuba; in Basel werde die Entlastungswirkung auf 30 bis 40 Prozent geschätzt. Der Zubringer soll für das vierte Bundes-Agglomerationsprogramm angemeldet werden, was einen Realisierungsbeginn ab 2024 bedeuten würde. Die Planauflage ist derzeit auf 2022 terminiert, der Realisierungs-Kreditbeschluss des Landrates 2023.

Die Gesamtkosten werden aktuell auf 370 Millionen Franken (mit MWSt) geschätzt, dies bei einer Unschärfe von 20 Prozent. Sofern der Landrat zustimmt, soll der Kanton Baselland diese Investitionskosten tragen. Sehu hofft auf den maximalen Bundesanteil von 40 Prozent, womit netto noch gut 220 Millionen auf den Landkanton entfielen. Den Schlüssel erklärte Pegoraro mit dem Nutzen, der primär beim Baselbiet liege.

Im Gegenzug soll Basel-Stadt die Federführung samt Planungskosten für die künftige Tramverbindung Bachgraben übernehmen. Diese hat noch nicht Form angenommen; realistisch ist ein Abzweiger von der heutigen 3er-Linie beim Zoll Burgfelden westwärts. Laut dem baselstädtischen Kantonsingenieur Roger Reinauer sind die Kosten noch offen; er geht von einem höheren zweistelligen Millionenbetrag aus.

Die neue Tramverbindung soll laut Wessels dereinst den Bachgraben mit dem Basler Bahnhof St. Johann verbinden, bei dem auch die Regio-S-Bahn-Linie ins Elsass hält. Sinn macht diese neue Tramlinie indes erst mit dem im S-Bahn-Ausbauschritt 2035 geplanten Angebotsausbau, weshalb sie erst später geplant werden soll.

Gemäss Sehu ist der Zuba als zweispurige Kantonsstrasse konzipiert, nicht als Bestandteil eines – im Stadtkanton hoch umstrittenen – Autobahn-Westrings samt Gundeldingertunnel. Die Kompatibilität werde jedoch gewährleistet. Zusammen mit einem zweiten Tunnel ergabe der Zuba allenfalls eine Umfahrung Allschwil.

Der Nationalrat und die Vereinigte Bundesversammlung in Kürze

LANDWIRTSCHAFT: Zwei Initiativen wollen die Bauern zu mehr Umweltschutz zwingen. Der Nationalrat hat am Mittwoch die Diskussion über die Trinkwasser- und die Pestizidverbotsinitiative aufgenommen. Die Debatte ist noch nicht abgeschlossen, doch der Ausgang ist absehbar. Weder für die Initiativen noch für einen direkten oder indirekten Gegenvorschlag dürfte sich eine Mehrheit finden. Es besteht zwar weitgehende Einigkeit, dass etwas unternommen werden muss gegen die hohen Schadstoffeinträge in Grund- und Fliessgewässer. Die bürgerlichen Parteien wollen jedoch auf dem vom Bundesrat eingeschlagenen Kurs bleiben. SP, Grünen und Grünliberalen ist das zu wenig verbindlich. Sie möchten eine Verfassungs- oder wenigstens eine Gesetzesänderung. Angesichts der alarmierenden Befunde der Wasserfachleute müsse etwas geschehen, sagten sie. Die Debatte wird am Donnerstag fortgesetzt.

BESCHAFFUNGEN: Bei der Totalrevision des öffentlichen Beschaffungsrechts haben sich die Räte auf einen Kompromiss geeinigt. Auf Antrag der Einigungskonferenz bleibt der “Heimatschutz-Artikel” im Gesetz, jedoch unter dem Vorbehalt der internationalen Verpflichtungen der Schweiz. Die Bestimmung soll dafür sorgen, dass beim Zuschlag die Kaufkraftunterschiede in Ländern berücksichtigt werden, in welchen eine Leistung erbracht wird. Finanzminister Ueli Maurer hatte wiederholt darauf hingewiesen, dass die Bestimmung “ganz klar WTO-widrig” sei. Damit ist die Totalrevision des Beschaffungsrechts bereit für die Schlussabstimmungen. Diese ist nötig wegen einer Änderung des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).

VERKEHR: Der Nationalrat hält an der Umfahrung Oberburg bei Burgdorf im Kanton Bern fest. Der Ständerat hat sich dagegen ausgesprochen, weil das Projekt noch nicht ausgereift ist. Es seien Optimierungen nötig, sagte Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga. Wegen dieser Differenz liegen die übrigen 34 Agglomerationsprogramme nun bis im Herbst auf Eis. Bereinigt hat der Nationalrat die Vorlage über den Ausbau des Nationalstrassennetzes. Die Bodensee-Thurtal-Strasse (BTS), die Lückenschliessung der Zürcher Oberlandautobahn und den Muggenbergtunnel liess er fallen. Diese Projekte sind so wenig ausgereift, dass noch nicht einmal die Kosten bekannt sind. Damit stehen für Ausbau, Betrieb und Unterhalt des Nationalstrassennetzes insgesamt 13,8 Milliarden Franken zur Verfügung.

JAGDGESETZ I: National- und Ständerat arbeiten beim Jagdgesetz an einer Einigung. Unterschiedlicher Meinung sind sie sich noch bei der Frage, ob der Wolf in eidgenössischen Jagdbanngebieten gejagt werden darf. Der Nationalrat sprach sich mit 94 zu 89 Stimmen bei zwei Enthaltungen knapp dagegen aus. Offen ist zudem die Frage, ob Kantone Jagdprüfungen gegenseitig anerkennen müssen. Der Nationalrat findet schon. Zudem will der Nationalrat, dass Abschüsse das Kriterium erfüllen müssen, dass durch diese regional angemessene Wildbestände erhalten bleiben. Weiter fordert der Nationalrat, dass nicht nur Kantone, sondern auch “betroffene Kreise” angehört werden bei der Definition von Kriterien für Entschädigungen bei Wildschäden. Die Vorlage geht zur Differenzbereinigung zurück an den Ständerat.

JAGDGESETZ II: Der Nationalrat hat eine Standesinitiative des Kantons Thurgau abgeschrieben. Diese verlangte, dass das Jagdgesetz so angepasst wird, dass Bund und Kantone Schäden finanzieren, welche durch Biber an Infrastrukturen, Strassen, Kanalböschungen, Entwässerungen und Verbauungen entstanden sind. Gemäss Kommissionssprecher Stefan Müller-Altermatt (CVP/SO) geht es dabei um rund eine Million Franken. Die Forderung sei bei der Revision des Jagdgesetzes aufgenommen worden. Die Standesinitiative könne daher abgeschrieben werden. Beim Jagdgesetz müssen noch Differenzen bereinigt werden. Zudem wird es womöglich ein Referendum geben.

UNTERNEHMEN: Inhaberaktien werden abgeschafft. National- und Ständerat haben sich auf die Regeln dazu geeinigt. Damit dürften sie verhindert haben, dass die Schweiz auf einer schwarzen Liste landet. Beide Räte stimmten dem Antrag der Einigungskonferenz zu. In diese musste das Geschäft wegen einer einzigen Differenz. Diese betraf die Frage, wie mit ungültig gewordenen Inhaberaktien umgegangen wird. Im Gesetz steht nun, dass die Aktionäre ihre mit den Rechten verbundenen Aktien verlieren. Die nichtigen Aktien werden durch eigene Aktien ersetzt. Die Einigungskonferenz hält in einer Notiz zuhanden der Materialien fest, dass durch die Umwandlung keine direkten Steuern und auch keine Registerabgaben fällig werden. Die genauen steuerlichen Konsequenzen sollen in einem Leitfaden ausgeführt werden.

FREIHANDEL: Der Nationalrat hat den Freihandelsabkommen mit der Türkei und mit Ecuador zugestimmt. Ein Teil des Rates hatte bei jenem mit der Türkei Bedenken wegen der dortigen Menschenrechtslage. Den Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat lehnte der Nationalrat aber ab. Bei jenem mit Ecuador enthielt sich die Ratslinke der Stimme. Zudem lehnte die grosse Kammer bei beiden Abkommen das Einfügen eines institutionellen Mechanismus zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsbestimmungen, Arbeitsstandards, Menschenrechtsnormen und Bestimmungen zum Umweltschutz ab. Parallel zum Freihandelsabkommen mit der Türkei wird das bilaterale Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und der Türkei revidiert. Die Abkommen sind bereit für die Schlussabstimmungen.

GERICHTE: Die Bundesversammlung hat mit 151 von 173 gültigen Stimmen die deutschsprachige CVP-Kandidatin Julia Hänni als Nachfolgerin des SVP-Richters Peter Karlen ans Bundesgericht gewählt. Der Kandidat, mit welchem sich die SVP die Stelle sichern wollte, zog sich kurzfristig zurück. Für die Stelle des Richters in französischer Sprache wurde Bernard Abrecht (SP) gewählt mit 157 von 173 gültigen Stimmen. Er übernimmt die Stelle von Jean-Maurice Frésard (SP). Frésard und Karlen treten per 30. Juni 2019 zurück. Gewählt wurde Monika Galliker – mit 209 von 209 Stimmen – als nebenamtliche Richterin italienischer Sprache am Bundesstrafgericht für den Rest der Amtsperiode 2016 bis 2021. Die Bundesversammlung bestätigte zudem die stellvertretenden Bundesanwälte Ruedi Montanari und Jacques Rayroud mit je 207 von 233 gültigen Stimmen im Amt für die Periode 2020 bis 2023.

Traktanden des Nationalrats für Donnerstag, 20. Juni, 08:00 bis 13:00 und 15:00 bis 19:00:

Hitzige Nationalratsdebatte über Landwirtschaftsinitiativen

Zwei Initiativen wollen die Bauern zu mehr Umweltschutz zwingen. Der Nationalrat hat am Mittwoch die Diskussion über die Trinkwasser- und die Pestizidverbotsinitiative aufgenommen. Die Debatte ist noch nicht abgeschlossen, doch der Ausgang ist absehbar.

Die Wirtschaftskommission hat beide Initiativen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. Bisher haben sich nur Vertreterinnen und Vertreter von SP und Grünen vorbehaltlos für die Annahme der Trinkwasserinitiative ausgesprochen. Die Initiative, die ein Verbot synthetischer Pestizide fordern, stösst auch bei diesen Fraktionen auf Skepsis. Ein Ja zu einem der beiden Volksbegehren am Donnerstag wäre eine Überraschung.

Ebenso wenig zeichnet sich eine Mehrheit für einen direkten Gegenvorschlag ab. Es liegen zwei verschiedene Varianten vor. Einer davon setzt wie die Trinkwasserinitiative bei den Direktzahlungen an. Die Bauern müssten ebenfalls ökologische Bedingungen erfüllen, um in den Genuss von Subventionen zu kommen. Diese wären aber weniger streng. Dieser Gegenentwurf wird von SP und Grünen unterstützt.

Die zweite Variante will den Einsatz von Dünger, Pflanzenschutzmitteln oder Tiermedikamenten auf ein nachhaltig verträgliches Mass reduzieren. Das Reduktionsziel soll durch Branchenvereinbarungen bis 2030 erreicht werden. Andernfalls soll der Bundesrat konkrete Massnahmen anordnen können. Dieser Gegenentwurf wird von SP, Grünen und GLP unterstützt.

Zusätzlich liegt dem Nationalrat ein Rückweisungsantrag vor. SP und Grüne wollen die Wirtschaftskommission beauftragen, eine Gesetzesänderung vorzubereiten. Ziel wäre es, die Risiken der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bis 2030 zu halbieren und Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz zu fördern.

Zudem soll der Schutz vor nachteiligen Einwirkungen durch Pflanzenschutzmittel verbessert und der Fremdstoffeintrag in das Grundwasser gesenkt werden. In der Kommission hatten die FDP-Vertreter dieses Vorgehen unterstützt. Laut Fraktionschef Beat Walti (ZH) wird ein Teil der FDP den Rückweisungsauftrag auch im Rat unterstützen.

Zu den Unterstützern gehört Kurt Fluri, Solothurner Stadtpräsident und Präsident des Schweizerischen Städteverbands. Er erinnerte an die alarmierenden Befunde der Wasserfachleute und Wasserversorger. Angesichts der Popularität des Trinkwassers in der Schweiz sei die Ablehnung der Initiativen ohne Gegenvorschlag eine “Hochrisikostrategie”.

“Es braucht konkrete Massnahmen”, pflichtete FDP-Fraktionschef Walti bei. Initiativen und Gegenvorschläge sind seiner Meinung nach aber der falsche Weg. Mit dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel, der Strategie Antibiotikaresistenzen und den im Zusammenhang mit der Agrarpolitik ab 2022 angekündigten Massnahmen habe der Bundesrat den richtigen Weg eingeschlagen.

Die GLP ist anderer Meinung. “Unsere Geduld ist langsam am Ende”, sagte Fraktionschefin Tiana Moser (ZH). Gewässerschutz-Grenzwerte würden systematisch überschritten, ganze Gewässerabschnitte seien faktisch tot. Bisher sei viel versprochen und wenig gemacht worden. Jetzt brauche es einen Gegenvorschlag. Es sei unverständlich, weshalb der Bund Milliarden in eine Landwirtschaft investiere, die die Umwelt zerstöre, sagte Kathrin Bertschy (GLP/BE).

“Wir haben ein Riesenproblem mit teilweise irreversiblen Schäden”, warnte SP-Sprecherin Jacqueline Badran (ZH). Fast alle Wasserversorger hätten wegen Giftcocktails im Trinkwasser bereits Wasserfassungen schliessen müssen. Der Bauernverband lehne fast alle Massnahmen ab. “Der Wind hat gedreht. Die Menschen lassen sich nicht mehr mit Versprechen abspeisen”, sagte auch Grünen-Präsidentin Regula Rytz (BE).

Das liessen die Bauernvertreter nicht auf sich sitzen. Die Verwendung von Pestiziden und Antibiotika habe in den letzten zehn Jahren markant abgenommen, sagte SVP-Sprecher Andreas Aebi (BE). “Die Landwirtschaft hat erkannt, dass eine Entwicklung notwendig ist.” Er warnte aber davor, die Initiativen anzunehmen. Das würde zu geringeren Erträgen führen, sagte er.

Kommissionssprecher Marcel Dettling (SVP/SZ) sprach von Ernteausfällen von bis zu 40 Prozent. Mehr Lebensmittel müssten importiert werden. Werde die Pestizidverbotsinitiative angenommen, könnten kaum mehr Kakao und Kaffee importiert werden, was in der Verarbeitungsindustrie tausende Arbeitsplätze kosten würde.

Auch Bauernverbandspräsident und CVP-Sprecher Markus Ritter (SG) bezeichnete die Initiativen daher als “extrem wirtschaftsfeindlich”. Zudem würden die Konsumentenpreise um 20 bis 40 Prozent steigen. Das würde den Einkaufstourismus fördern und Gastronomie und Hotellerie hart treffen.

Nationalratspräsidentin Marina Carobbio (SP/TI) unterbrach die Debatte am frühen Abend. Diese wird am Donnerstag fortgesetzt. Rund vierzig Rednerinnen und Redner wollen sich noch zu Wort melden. Gegen Mittag wird der Nationalrat über die Abstimmungsempfehlungen sowie direkte und indirekte Gegenvorschlägen abstimmen.

S. Galler Klimadebatte verpufft – ausser wenn es um Autos geht

Im Rahmen der Klimasession hat sich der St. Galler Kantonsrat am Donnerstag rund 50 Vorstösse zu Klima-, Energie- und Umweltpolitik vorgenommen. Der Rat wollte – genauso wie die Regierung – nichts von Klimanotstand wissen. Die meisten Forderungen blieben chancenlos, wurden abgeschwächt oder auf später verschoben.

“Es gibt nur drei Minuten Redezeit”, sagte Kantonsratspräsident Daniel Baumgartner zu Beginn der Debatte. Schon der erste Redner wurde von ihm unterbrochen, bevor er in seinen Ausführungen zum Kern der Motion kam. Es ging darum, ob der Kantonsrat mit gutem Beispiel vorangeht und künftig auf Kantonsratsausflüge verzichtet, wie es der SVP-Kantonsrat Bruno Dudli beantragte.

Der Rat hiess den Vorstoss mit geändertem Wortlauf gut. Statt auf die Ausflüge zu verzichten, sollen sie klimaschonend gestaltet werden. Im Budget 2020 sollen dafür entsprechende Mittel bereit gestellt werden.

Eine Motion zur nachhaltigen Anlagepolitik wurde vom Rat mit 38 Ja zu 67 Nein genauso in die Wüste geschickt wie eine Klima- und umweltverträgliche Investitionsstrategie mit 36 Ja zu 69 Nein. Die nachhaltige Anlagepolitik sei ein Teil des Pariser Klimaabkommens, hatte der Grüne Kantonsrat Basil Oberholzer gesagt, der das Parlament beim Wort nehmen wollte.

Immer wieder wurde der Experte des Bundes zitiert, der am Morgen vor der Regierung und den Ratsmitgliedern ein Fachreferat gehalten hatte. Ein Drittel des CO2-Ausstosses werde von Unternehmen verursacht, die nicht nachhaltig investierten, sagte SP-Kantonsrätin Laura Bucher.

Die SP-Grüne-Fraktion scheiterte mit ihrem Grundsatz-Vorstoss “Kanton St. Gallen: Treibhausgasneutral bis 2030”. Der Klimawandel klopfe nicht von aussen an unsere Türe. “Wir machen ihn selbst”, sagte SP-Kantonsrätin Bettina Surber. Die Klimakrise drohe sich zu verschärfen.

Die bürgerlichen Fraktionen bezeichneten die Forderungen als “unrealistische Insellösung”. Das Pariser Abkommen verpflichte alle Staaten zur Reduktion der Treibhausgasemissionen. Diese sollen bis 2030 halbiert und bis 2050 auf Null gesenkt werden. Nur schon die Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen, sei ambitioniert, sagte Bauchef Marc Mächler. Das Parlament lehnte die Motion mit 23 Ja zu 78 Nein ab.

Ein Verbot von Einwegplastik erhielt genauso wenig Unterstützung wie eine Freiraumplanung im Baugesetz oder die Förderung von erneuerbarer Energieproduktion auf Hausdächern. Auf die drei Motionen wurde nicht eingetreten. Der Ansatz der Regierung sei destruktiv und rückständig, sagte Guido Wick von den Grünen, der von Hauseigentümern ohne Eigenproduktion eine Abgabe verlangen wollte. Die Motion eines SP-Kantonsrats für eine St. Galler Bio-Offensive wurde zwar gutgeheissen, aber erst, als sie in ein Postulat abgeschwächt wurde.

Eine vorberatende Kommission hatte höhere Abgeltungen für Waldbesitzer vorgeschlagen. Die Regierung lehnte dies ab. Die Mehrheit des Kantonsrats sprach sich am Donnerstag im Rahmen der Klimasession für die Motion aus, wollte die Unterstützung aber nicht beziffern.

Vorstösse, die Fahrzeugsteuern betreffen, hatten die grössten Erfolgschancen. Zwei Motionen – um Fahrzeuge nach der Ökobilanz zu besteuern (CVP-GLP-Fraktion) und für eine Steuererleichterung für Fahrzeuge mit klimafreundlichen Antriebssystemen (SP-Grüne-Fraktion) – wurden in geändertem Wortlaut klar gutgeheissen. Die Förderung von klimafreundlichen Mobilitätsprojekten scheiterte. Die SP-Grüne-Fraktion wehrte sich dagegen, dass die Regierung lediglich einen Bericht erstellen wollte.

Die SVP zog mehrere ihrer Vorstösse zurück: Etwa die Motion für “Steuerabzüge von Ferien in der Schweiz” oder für einen “Steuerabzug beim Neukauf von Fahrrädern”. Auch die beiden GLP-Kantonsräte zogen ihre Motion “Elektromobilität im KMU-Bereich stärken” zurück.

Die CVP-GLP-Fraktion reichte drei Postulate im Bereich des Baudepartements ein: Eine “abgeschwächte” Klimastrategie SG 2050 scheiterte, dem abgeänderten Vorstoss zur Wasserknappheit wurde zugestimmt, und ein Postulat zu Uno-Nachhaltigkeitszielen wurde auf eine spätere Session vertagt. Postulate brächten fast nichts, sagte SP-Kantonsrat Peter Hartmann: “Wir möchten Nägel mit Köpfen machen.”

Regionalkonferenz zweifelt an BLS-Werkstatt-Planverfahren

Die Regionalkonferenz Bern-Mittelland (RKBM) will wissen, ob Bund und Kanton Bern korrekt vorgingen, als sie das Gebiet Chliforst Nord planerisch als Areal für eine künftige BLS-Werkstätte festlegten. Die RKBM hat ein Anwaltsbüro mit entsprechenden Abklärungen beauftragt.

RKBM-Geschäftsführerin Giuseppina Jarrobino bestätigte am Donnerstag auf Anfrage eine entsprechende Meldung der Tageszeitung “Der Bund”. Es gehe nicht um Fragen des Standorts, sondern um Verfahrensfragen, betonte Jarrobino.

Konkret soll die Abklärung aufzeigen, welchen Spielraum die Regionalkonferenz hat und ob der Kanton vor der planerischen Festlegung des Gebiets Chliforst Nord die Regionalkonferenz Bern-Mittelland hätte konsultieren müssen.

Die BLS möchte im Westen der Gemeinde Bern, hart an der Grenze zu Frauenkappelen, eine grosse Werkstätte bauen. Ab 2020 fällt für die BLS ihre bisherige Werkstätte in der Berner Aebimatt weg, wo sie eingemietet ist. Nach der Nutzung einer Übergangslösung in Givisiez FR fehlen dem Bahnunternehmen ab 2025 Werkstattkapazitäten für den Betrieb der S-Bahn Bern.

Die bernische Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) gab am Donnerstag auf Anfrage bekannt, wie dies bei Sachplanverfahren des Bundes vorgesehen sei, habe der Kanton Bern im Frühling 2018 die Bevölkerung und interessierte Kreise angehört.

Die RKBM sprach sich im Rahmen dieser Mitwirkung gegen den Standort Chliforst Nord aus – und auch gegen einen zweiten möglichen Standort in Niederbottigen bei Bern. Die Standortevaluation und die Interessenabwägungen, die vorgenommen worden seien, überzeugten nicht und erfüllten auch die Anforderungen eines Sachplanverfahrens nicht, schrieb damals die RKBM.

Für den Regierungsrat ist aber laut der JGK der Bedarf nach einer neuen Werkstätte im Raum Bern-West “klar begründet”. Nach der aufwändigen Standortevaluation habe der Regierungsrat die Suche nach neuen Standorten nicht für sinnvoll erachtet. Deshalb habe er sich in seiner Stellungnahme von April 2018 an die Adresse des Bunds für den Chliforst Nord ausgesprochen.

Es ging um eine Anpassung des Sachplans Verkehr des Bundes und um eine Aktualisierung des kantonalen Richtplans. Beide Pläne sind inzwischen angepasst und sehen im Gebiet Chliforst Nord den Bau einer BLS-Werkstätte vor.

Am Donnerstagabend entschieden die Bürgerinnen und Bürger von Frauenkappelen, den Gemeindebehörden maximal 70’000 Franken für juristische Schritte gegen die geplante BLS-Werkstätte zur Verfügung zu stellen. Dies für Einsprachen oder Beschwerden im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens, das auf die Anpassungen der Pläne folgt.

Der Entscheid fiel mit 132 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Gemeindepräsident Markus Kämpfer sagte an der Gemeindeversammlung, der Gemeinderat gehe von einer Erfolgschance von “deutlich über 50 Prozent” aus. Schliesslich gebe es Planungen, welche der Kanton Bern genehmigt und als behördenverbindlich erklärt habe.

Nun komme derselbe Kanton und setze diese Planungen mit dem Werkstattprojekt ausser Kraft. Als Beispiel nennt der Gemeinderat in der Botschaft an die Stimmbürger die Ortsplanung, wo das fragliche Areal zu einem Landschaftsschutzgebiet gehört.

Mehrere Votantinnen und Votanten sprachen sich für den Kampf der Gemeinde gegen das Projekt aus. Eine Votantin meinte, es sei unnütz, gegen einen so grossen Akteur vorzugehen. Gemeindepräsident Kämpfer sagte ihr, David habe Goliath auch besiegt.

Kanton Bern wird Schloss Aarwangen nicht los

Der Kanton Bern hat noch immer keinen Käufer gefunden für das Schloss Aarwangen. Eine eigens für die Bewertung von Angeboten eingesetzte Jury ist zum Schluss gekommen, dass das Verkaufsverfahren abgebrochen werden muss.

Wie die bernische Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) am Freitag mitteilte, erfüllte kein Angebot die vorher festgesetzten Eignungskriterien.

Es gibt allerdings einen Interessenten fürs Schloss: Der Förderverein Schloss Aarwangen. Er ist nicht nur an der Nutzung, sondern auch an einem späteren Kauf interessiert, wie es in der Mitteilung heisst. Nur konnte der Förderverein bisher noch nicht alle vom Kanton gesetzten Vorgaben erfüllen.

Gemeinsam mit dem Kanton sucht nun der Förderverein nach einer regional gut verankerten und zukunftsfähigen Lösung für das Schloss Aarwangen. Im Interesse des historischen Baus setzen beide Partner eine Projektgruppe ein, welche als Zwischennutzung eine Vermietung des Schlosses prüft.

Das Schloss Aarwangen geht laut dem Verein Region Oberaargau auf einen Flussübergang zurück, der um 1300 mit einer Burg gesichert wurde. Diese Burg wurde in der Epoche der Landvogteien umgewandelt. Ein 30 Meter hoher Bergfried ist das markanteste Element des Schlosses.

Bis Ende 2011 diente das Schloss als Sitz des Bezirks- und Richteramts. Seit sechs Jahren steht das Gebäude leer.

Wie aus der im Internet publizierten Verkaufsdokumentation des Amts für Grundstücke und Gebäude (AGG) des Kantons Bern hervorgeht, setzte der Kanton Bern für das Schloss Aarwangen keinen Verkaufspreis fest. Kaufinteressenten hatten aber einen Kaufpreis vorzuschlagen.

Zudem musste ihr Angebot Aufschluss geben über die Sicherstellung der Finanzierung, der zukünftigen Investitionen und Unterhaltsarbeiten. Dies während zehn Jahren.

Zwei Angebote gingen beim Kanton Bern ein. Eines stammte von einer Privatperson, das andere eben vom Förderverein Schloss Aarwangen. Bei diesem war der Businessplan nicht vollständig. Das sagte Stefan Frehner, AGG-Co-Amtsvorsteher und Leiter Immobilienmanagement, am Freitag auf Anfrage.

Im Jahr 2007 hatte der Kanton Bern bekanntgegeben, er wolle gut ein Dutzend Schlösser und weitere Liegenschaften verkaufen. All diese Gebäude benötigte der Kanton nicht mehr, nachdem das Bernervolk 2006 die Reform der dezentralen Verwaltung gutgeheissen hatte.

Dadurch verschwanden die 26 Amtsbezirke zugunsten von fünf Verwaltungsregionen und zehn Verwaltungskreise.

Wie Stefan Frehner weiter sagte, stehen inzwischen – bis auf die Schlösser Trachselwald und Aarwangen – alle Gebäude in neuem Besitz. Die Schlösser Trachselwald und Aarwangen wiesen relativ viele Räume auf, welche nicht einfach zu nutzen seien, sagt der AGG-Co-Vorsteher.

Bis ein Abnehmer auch für diese zwei Gebäude gefunden ist, kümmert sich der Kanton Bern weiterhin um den Unterhalt dieser historischen Gebäude.

Stadt Luzern schreibt Wettbewerb für Neubau am Pilatusplatz aus

Am Pilatusplatz in Luzern soll ein bis zu 35 Meter hohes Geschäfts- und Wohnhaus gebaut werden. Der Stadtrat startet für das Areal, auf dem früher das Wirtshaus zur Schmiede stand, einen Projektwettbewerb. Das Gebäude soll frühestens 2024 bezugsbereit sein.

Wie die Stadt am Freitag mitteilte, soll das Areal im Baurecht an einen Investor abgegeben werden. Die Entwicklung des Grundstücks biete die Chance, dem Pilatusplatz ein neues Gesicht zu geben, heisst es in der Mitteilung. Das Projekt solle eine grosse Strahlkraft entfalten und einen Beitrag zur innerstädtischen Entwicklung leisten.

Das neue Gebäude soll maximal 35 Meter hoch werden. Primär soll es Raum für Unternehmen bieten, es sind aber auch Wohnungen vorgesehen. Das Erdgeschoss und das Dach sollen so genutzt werden, dass auch das Publikum dazu Zugang hat.

Der Wettbewerb wird am 22. Juni öffentlich ausgeschrieben. Interessierte Teams können ihre Projekte bis am 22. November einreichen. Laufe alles nach Plan, könne die Baueingabe 2022 erfolgen und das Gebäude 2024 bezogen werden, schreibt die Stadt.

Der Pilatusplatz ist ein zentraler Verkehrsknoten in der Stadt Luzern. Schon seit längerer Zeit plant die Stadt, dort Büroräumlichkeiten zu schaffen. Der Widerstand gegen ein mögliches Hochhaus und Diskussionen um die Immobilienpolitik der Stadt verzögerten das Vorhaben. Ursprünglich war vorgesehen gewesen, dass die Stadt das Grundstück verkauft.

Das Wirtshaus zur Schmiede war 2011 abgerissen worden. Der Abriss der Beiz aus der Biedermeierzeit hatte eine Protestwelle ausgelöst. Ein zweites historisches Gebäude, ein Riegelhaus, das von der Musikschule genutzt wird, soll erhalten und im Rahmen des Hochhausprojekts aufgewertet werden.

Bahnfahrt ins Tessin dauert ab Sonntag länger

Ab Sonntag bis Dezember 2020 machen die Züge zwischen Zürich und dem Tessin einen Umweg über Rotkreuz ZG. Grund dafür sind Bauarbeiten, mit denen die Einspurstrecke am östlichen Zugerseeufer leistungsfähiger gemacht werden soll.

Wegen den 200 Millionen Franken teuren Bauarbeiten sperren die SBB auf der Achse Zürich-Tessin die Strecke Zug Oberwil -Walchwil-Arth-Goldau komplett. Die Züge verkehren wegen der Sperrung via Rotkreuz und Immensee am westlichen Zugerseeufer. Die Fahrzeiten zwischen der Deutschschweiz und dem Tessin verlängern sich um bis zu 15 Minuten.

Diese Sperrung wirkt sich auf die Fahrpläne der gesamten Gotthardachse aus. Aus Rücksicht auf die Anschlüsse, werden die Fahrzeiten der Züge von Basel und Luzern Richtung Gotthard den längeren Reisezeiten der Zürcher Züge angepasst. Die S-Bahnen im Raum Zug-Schwyz verkehren teilweise zu anderen Zeiten, im Gegenzug wird das Busangebot ausgebaut. Weil die Schnellzüge aus der Deutschschweiz später im Tessin ankommen respektive dort früher Richtung Norden abfahren, gibt es auch Änderungen im Fahrplan der Tessiner S-Bahn.

Die SBB empfehlen den Passagieren, vor einer Fahrt auf der App oder im Internet den jeweils aktuellen Fahrplan abzurufen. Doch auch vor Ort wird den Reisenden geholfen.

In den ersten Wochen stünden täglich Kundenbetreuer in Luzern, Arth-Goldau, Rotkreuz, Zug und Brunnen im Einsatz, erklärte die SBB an einem Medientermin in Walchwil. Danach würden in Luzern und Arth-Goldau weiterhin täglich und in Zug und Rotkreuz bei Bedarf Auskunftspersonen auf den Perrons sein.

Die Sperrung einer Bahnstrecke für eineinhalb Jahre ist eine Seltenheit. Jacques Boschung, Leiter SBB Infrastruktur, begründet dies damit, dass bei Arbeiten unter Betrieb das Projekt fünf Jahre länger gedauert und 40 Millionen Franken mehr gekostet hätte.

Mit den Arbeiten soll die rund 120 Jahre alte und 15 Kilometer lange Einspurstrecke für den Bahnverkehr der nächsten Jahrzehnte gerüstet werden. Herzstück ist der Bau einer 1,7 Kilometer langen und 90 Millionen Franken teuren Doppelspur in Walchwil.

Mit der Doppelspur werde es mehr Fahrplanstabilität geben, sagte Cornelia Mellenberger, Leiterin SBB Fernverkehr. Die Kapazitäten für den Personenverkehr könnten erhöht werden. Es werde mehr Verbindungen von der Deutschschweiz ins Tessin und im Regionalverkehr geben.

In den nächsten eineinhalb Jahren werden auf der gesperrten Strecke zudem noch rund 80 weitere Objekte saniert, so sieben Tunnels, aber auch Unterführungen, Durchlässe und Brücken. Das Bahntrassee wird komplett erneuert. Realisiert werden auch Massnahmen gegen Hochwasser, Rutsche oder Felsstürze. Der Bahnhof Arth-Goldau erhält neue Perron- und Gleisanlagen. Neu werden Doppelstockzüge zwischen Zug und Arth-Goldau verkehren können.

Auch die ausgebaute Strecke am östlichen Zugersee wird dem Personenverkehr vorbehalten bleiben. Sie sei ein weiteres Puzzle-Stück des geplanten Angebotsausbaus auf der Nord-Süd-Achse, erklärte Boschung.

Wieder in Betrieb genommen wird die Bahnstrecke zwischen Zug und Arth-Goldau im Dezember 2020 mit dem Ceneri-Basistunnel. Dieser wird nicht nur die Flachbahn zwischen Altdorf und Lugano vollenden, sondern auch die Fahrzeiten zwischen Bellinzona und Lugano um rund zehn Minuten verkürzen.

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