Klimaziele erfordern Heizungsumbauten bei Wohnhäusern

Klimaziele erfordern Heizungsumbauten bei Wohnhäusern

Das vom Bund unterzeichnete Abkommen für eine klimaneutrale Schweiz bis 2050 dürfte ohne Umbauten der Heizungen in Wohnhäusern nicht zu schaffen sein. Denn Immobilien emittieren in der Schweiz noch immer gleich viel CO2 wie die gesamte Industrie. Vor allem Altbauten haben häufig eine schlechte CO2-Bilanz.

Wenn die Schweiz ihre Klimaziele bis 2050 erreichen will, müssen Immobilienbesitzer schleunigst in erneuerbare Energien investieren. Zu diesem Schluss kommt eine Analyse, die die Zürcher Kantonalbank am Dienstag veröffentlichte.

Der Energieverbrauch von Wohngebäuden ist immens: Sie verursachen jährlich 11,2 Millionen Tonnen CO2 jährlich. Das sind 24 Prozent des gesamten Schweizer CO2-Ausstosses. “Die Immobilien stossen damit deutlich mehr Kohlendioxid aus als die gesamte Schweizer Landwirtschaft und gleich viel wie die gesamte Industrie”, kommentierte Jörn Schellenberg von der ZKB am Dienstag vor den Medien diese Zahlen. Haupttreiber davon sind die Heizungen, so der Experte.

Gemäss der Studie werden in der Schweiz derzeit 60 Prozent der rund 500’000 Mehrfamilien- und der 1 Million Einfamilienhäuser mit Gas oder Öl beheizt. Ölheizungen seien dabei die grössten CO2-Verursacher. Sie emittierten pro Quadratmeter beheizter Fläche siebenmal mehr CO2 als eine Wärmepumpe, hiess es im Bericht. Aber auch Gas- und Elektroheizungen schnitten sehr viel schlechter ab als Alternativen mit erneuerbaren Energien.

Vor allem in den Städten, wo derzeit 71 Prozent der Gebäude mit Öl oder Gas beheizt werden, müsse ein Wandel erfolgen, sagte Schellenberg.

Eine Trendwende gebe es in der Zwischenzeit bei Neubauten, wo vermehrt Wärmepumpen, Sonnenkollektoren oder Holzheizungen eingesetzt werden. Vor allem die Wärmepumpen sind beliebt. Sie würden aktuell bereits bei über 80 Prozent der neu gebauten Einfamilienhäuser und 70 Prozent der Wohnblöcke eingebaut.

Diese Heizungen seien wesentlich umweltfreundlicher, da sie unmittelbar kein CO2 ausstossen. Einzig für den Betrieb der Pumpen brauchen sie Energie, zumeist Strom. Sofern dieser aus erneuerbaren Quellen stamme, seien die Wärmepumpen damit äusserst CO2-arm. Gleichzeitig seien auch die Kosten für die Wärmeerzeugung sowie für die Wartung bei Wärmepumpen geringer.

Die Gefahr sei hingegen, dass Neubauten tendenziell viel grosszügiger gebaut werden. Und wenn mehr Wohnfläche geheizt wird, wird auch der CO2-Spareffekt der Wärmepumpen wieder gemindert. “In Gebäuden mit Wärmepumpe beansprucht jeder Bewohner über insgesamt 52 Quadratmeter Wohnfläche für sich selbst”, sagte Schellenberg. Bei Gebäuden mit Gasheizungen seien es noch 42 Quadratmeter und bei denen mit Heizöl 44 Quadratmeter pro Person.

“Gleichwohl liegt die grösste Herausforderung hinsichtlich der Erreichung der Klimaziele beim Altbau”, so der Experte. Hier gestalte sich der Wandel “zäh wie Öl”. Die Wärmepumpe sei bei Altbauten noch immer praktisch nicht vorhanden. Und dies, obwohl die Heizungen ja alle paar Jahre ausgetauscht werden müssten.

Ein Grund dafür sei, dass die Immobilienbesitzer häufig eher die alte Heizung sanierten, anstatt sie zu ersetzen – auch weil die Anschaffung einer energieeffizienteren Heizung teuer ist. Doch seien sie hauptsächlich für einen Wandel in den kommenden Jahren verantwortlich: “Wenn wir uns alleine darauf verlassen, dass Neubauten mit regenerativen Heizungssystemen eines Tages die Altbauten ersetzen, wird es bis zum Erreichen der Klimaneutralität etwa 100 Jahre dauern.” Bis die Schweiz diese Ziele erreichen wolle, dauere es aber nur noch 30 Jahre. Das sei im Immobilienbereich eine relativ kurze Zeitspanne.

“Der Schlüssel dazu liegt im Heizungsersatz und den energetischen Modernisierungen”, sagte Schellenberg. Wenn man davon ausgehe, dass eine Heizung alle 15 Jahre ersetzt wird, müsste künftig jede zweite Öl- oder Gasheizung durch eine CO2-neutrale Alternative ersetzt werden, damit die Schweiz ihre Klimaziele bis im Jahr 2050 erreichen könne.

Bund setzt weitere Anreize zum Bau von Solaranlagen auf Hausdächern

Der Bund will Hausbesitzern mehr Geld zur Verfügung stellen, wenn sie auf ihrem Dach eine Fotovoltaikanlage installieren. Auch Erweiterungen solcher Anlagen sollen neu subventioniert werden.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat am Montag diese und weitere Verordnungsänderungen im Energiebereich in die Vernehmlassung geschickt. Interessierte Kreise können bis zum 9. August 2020 dazu Stellung nehmen.

Konkret will der Bund per 1. April 2021 die Vergütungssätze der Einmalvergütung für Fotovoltaikanlagen anpassen. Die Revision der Energieförderungsverordnung sieht vor, dass der Grundbeitrag von aktuell 1000 auf 700 Franken für alle Anlagengrössen sinken soll.

Für kleinere Anlagen bis 30 Kilowatt (kW) sollen Betreiber pro Kilowatt 40 Franken mehr erhalten, also neu 380 Franken. Für grössere Anlagen würde der Beitrag um 10 Franken auf 290 Franken pro kW gesenkt.

Mit der erstmaligen Erhöhung soll laut dem Bund ein Anreiz gesetzt werden, insbesondere auf Einfamilienhäusern grössere Anlagen zu bauen, mit denen die gesamte geeignete Dachfläche für die Stromerzeugung genutzt werden kann. Wegen der Corona-Krise wird damit gerechnet, dass im laufenden Jahr nur wenig private Solaranlagen gebaut werden.

Auch bereits bestehende Solaranlagen will der Bund fördern. Dies allerdings nur, wenn die von der Erweiterung produzierte Elektrizität separat gemessen wird und nicht in die Abrechnung des bereits subventionierten Stroms einfliesst.

Schliesslich will das Uvek administrative Hürden abbauen. So soll den Gesuchen für Einmalvergütungen nicht mehr zwingend ein Grundbuchauszug beigelegt werden. Neu reicht ein gleichwertiges Dokument, beispielsweise ein Kaufvertrag oder eine Baubewilligung, sofern daraus die erforderlichen Informationen zweifelsfrei hervorgehen.

Mit der Revision der Energieverordnung sollen neu temporäre Bauten und Anlagen zur Prüfung der Standorteignung von Windenergieanlagen beispielsweise Windmessmasten ohne Baubewilligungsverfahren errichtet oder geändert werden. Das Bundesamt für Energie (BFE) soll Geodaten zu sämtlichen registrierten Anlagen zur Stromproduktion publizieren.

Die Revision der Energieeffizienzverordnung sieht Anpassungen bei der Reifenetikette vor. Diese ist identisch mit derjenigen der EU. Geändert werden sollen dabei die Vorschriften zu den Angaben der Treibstoffeffizienzklasse und weiterer Eigenschaften von Reifen.

Schliesslich sollen in der Geoinformationsverordnung die Geobasisdatensätze “Überflutungskarten für Stauanlagen unter Bundesaufsicht” und “Elektrizitätsproduktionsanlagen” in den Katalog der Geobasisdaten des Bundesrechts aufgenommen werden. Die revidierten Verordnungen sollen per 1. Januar 2021 und per 1. Mai 2021 (Energieeffizienzverordnung) in Kraft treten.

Kein Kulturland zerstören: Spitalneubau an altem Standort in Sursee

Das Luzerner Kantonsspital in Sursee zügelt nicht nach Schenkon. Die Luzerner Regierung hat sich für einen Neubau am bestehenden Standort ausgesprochen. Sie gewichtete damit ökologische Vorteile höher als betriebliche Kriterien und stellt sich gegen den Spitalrat.

“Ausschlaggebend für den Entscheid waren raumplanerische und ökologische Vorteile”, heisst es in der Begründung für die Standortwahl, die der Regierungsrat am Donnerstag veröffentlichte. Konkret bedeutet das: Ein Neubau in Schenkon hätte 37’440 Quadratmeter Fruchtfolgefläche in der Landwirtschaftszone zerstört.

Zwar habe das Luzerner Kantonsspital (Luks) für die Kompensation des beanspruchten Kulturlandes Lösungen vorgelegt. Doch gehe auch bei der Schaffung von Ersatzfruchtfolgeflächen Kulturland endgültig verloren. Dies gelte es schon alleine aus gesetzlichen Gründen zu verhindern, hält die Regierung fest.

Von einem Neubau am bisherigen Standort an der Spitalstrasse in Sursee in unmittelbarer Nähe zum See verspricht sich der Regierungsrat zudem eine ökologische Nutzung des Seewassers zur Kälte- und Wärmegewinnung.

Dass ein Neubau des fast 50-jährigen Spitalgebäudes nötig ist, ist nicht bestritten. Das Haus nähere sich dem Ende seines Lebenszyklus, eine Sanierung mache baulich wie betrieblich keinen Sinn. So steigen die Patientenzahlen wegen der Bevölkerungszunahme und der demographische Entwicklung in der Region Sursee. Gleichzeitig nehme der Trend zu mehr ambulanten Behandlungen zu, womit sich viele Abläufe und Prozesse ändern.

Das Luks prüfte deshalb 23 Varianten für einen Spitalneubau. Am Ende blieben der bisherige Standort an der Spitalstrasse in Sursee und der Standort Schwyzermatt in Schenkon übrig. Der Spitalrat hatte aus betrieblichen Überlegungen den Standort in Schenkon vorgezogen.

Er begründete dies mit der guten Verkehrs- und Markterschliessung, der einfacheren Realisierung eines Neubaus ohne Beeinträchtigung des laufenden Spitalbetriebs sowie den grösseren Entwicklungspotenzial. Allerdings weise der bisherige Standort in Sursee planungsrechtliche Vorteile und tiefere politische Hürden auf.

“Aus unternehmerischer Sicht ist der Antrag des Luks für den Standort Schwyzermatt in Schenkon sehr gut nachvollziehbar”, wird Gesundheitsdirektor Guido Graf in der Mitteilung zitiert. Der Regierungsrat dürfe aber nicht allein aufgrund betrieblicher Kriterien entscheiden, sondern müsse etwa auch ökologische Kriterien berücksichtigen.

Die verkehrstechnische Erschliessung könne auch auf dem heutigen Areal gut sichergestellt werden, schreibt die Regierung. Der Stadtrat Sursee sei sich bewusst, dass es dafür neue Lösungen brauche und habe zugesichert, dass er sich eine neue Verkehrsführung vorstellen könne.

Der Spitalrat sei froh, dass die Regierung nun einen Entscheid gefällt habe, steht in der Medienmitteilung der Regierung. Somit könne man die weiteren Planungsarbeiten an die Hand nehmen. Der Ersatzneubau soll nach derzeitiger Planung bis 2028 realisiert werden.

Zum Luks gehört neben den Standorten Luzern, Sursee und Wolhusen auch die Höhenklinik Montana. Es hat total 7000 Mitarbeitende und 850 Akutbetten sowie über 600’000 ambulante Patientenkontakte.

Einen Spitalneubau gibt es auch in Wolhusen. Im vergangenen Sommer wurde die Baueingabe eingereicht. Das Kostendach liegt bei 110 Millionen Franken. Ohne Einsprachen sei die Fertigstellung des neuen Spitals auf 2023 geplant.

Ferner wird am Spitalstandort Luzern in den nächsten 30 Jahren viel gebaut. Geplant sind ein neues Kinderspital, eine neue Frauenklinik, neue Ambulatorien und ein neues Spitalzentrum.

Schwyzer Regierung gibt grünes Licht für Strassenausbau in Seewen

In Seewen kann der Vollanschluss an die Umfahrungsstrasse H8 realisiert werden. Der Regierungsrat hat die Baubewilligung für das 13,65 Millionen Franken teure Projekt erteilt, das das Dorf Seewen von einem Teil des Autoverkehrs entlasten soll.

Das Baudepartement geht gemäss einer Mitteilung vom Mittwoch davon aus, dass noch im Herbst 2020 mit den Arbeiten begonnen werden könne. Geplant sei, den heutigen Achtelanschluss an die H8 mit zwei neuen Kreiseln zu einem Vollanschluss auszubauen.

Mit dem Ausbau könne das Dorf Seewen von einem Teil des Verkehrs entlastet werden, teilte das Baudepartement mit. Flankierende Massnahmen würden dafür sorgen, dass der Verkehr zwischen dem neuen Vollanschluss und dem Dorfkern von Schwyz nicht überproportional wachsen werde.

Der Kantonsrat hat die Investition, an der sich auch der Bezirk und die Gemeinde Schwyz beteiligen, 2016 genehmigt. In der Zwischenzeit sei eine letzte offene Beschwerde zurückgezogen worden, teilte das Baudepartement mit. Damit habe der Regierungsrat die Projektgenehmigung, die gleichzeitig die Baubewilligung sei, erteilen können.

Startschuss für Bau der Umfahrung Mellingen AG fällt im Juni

Der Spatenstich für die vom Volk 2011 gutgeheissene Umfahrung von Mellingen AG findet am 6. Juni statt. Damit geht ein jahrelanger Rechtsstreit zu Ende. Die Bauarbeiten für das 37 Millionen Franken teure Projekt dauern drei Jahre – rund ein Jahr weniger als geplant.

Die 1,9 Kilometer lange Umfahrung solle im ersten Halbjahr 2023 dem Verkehr übergeben werden, teilte das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) am Mittwoch mit.

Die Bauarbeiten für die Umfahrung Mellingen beginnen definitiv gleichzeitig im Abschnitt 1 und im Abschnitt 2. Mit der letzten Partei in Abschnitt 1 wurde gemäss BVU eine vorzeitige Inanspruchnahme der Grundstücke vereinbart. Dieser Meilenstein sei in intensiven Verhandlungen mit den betroffenen Grundeigentümern erreicht worden. Die Umfahrung verschlingt offiziell 4,34 Hektaren Land.

Die Umfahrungsstrasse soll das Reussstädtchen Mellingen im Bezirk Baden vom Durchgangsverkehr entlasten. Jeden Tag fahren rund 17’000 Fahrzeuge durch die Altstadt mit ihrem Ortsbild von nationaler Bedeutung. Das Aargauer Volk hatte dem Millionenkredit im Mai 2011 deutlich zugestimmt.

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