Giardina 2022 abgesagt

Giardina 2022 abgesagt

Die Giardina 2022 wurde abgesagt. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Homepage

Die Immo Messe Schweiz findet 2022 nicht statt

Die Immo Messe Schweiz 2022 ist abgesagt. Geschäfts- und Messeleitung haben den Entscheid im engen Austausch mit den Ausstellern gefällt. Die 22. Messe für Immobilien, Bau und Renovation hätte am 25. bis 27. März auf dem Gelände der Olma Messe St.Gallen stattgefunden.

Weitere Informationen finden Sie in der offiziellen Medienmitteilung

Baselbieter Landrat ebnet Weg für vermehrtes Baustoff-Recycling

Im Kanton Baselland sollen mehr Bauabfälle recycliert werden statt auf Deponien landen. Deshalb hat der Landrat unter anderem eine Bewilligungspflicht bei Abbrüchen eingeführt.

Der Landrat hat das entsprechende “Massnahmenpaket zur Förderung des Baustoffkreislaufs Regio Basel” und damit eingehend die notwendige Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes in der zweiten Lesung am Donnerstag diskussionslos beschlossen.

In den beiden Basel fallen jährlich 3,2 Millionen Tonnen an Bauabfällen an. Der grösste Teil landet auf Deponien. Im Baselbiet sei es eine Million Tonnen pro Jahr, heisst es in der Vorlage des Regierungsrats. 30 Prozent dieser Bauabfälle könnten wieder verwertet werden.

Mit drei Massnahmen schafft der Kanton nun also neue gesetzliche Vorschriften mit dem Ziel, dass es für Bauunternehmen teurer werden soll, den Abfall auf Deponien zu schütten.

Bei Rückbauten wird künftig eine Bewilligung nötig sein. Der Kanton Basel-Landschaft sei einer der letzten Kantone, der noch keine solche Bewilligung kenne, sagte der Kommissionssprecher im Landrat in der ersten Lesung. Ab 200 Kubikmeter Abfall muss gar ein Konzept erstellt werden. Damit gewinne der Kanton eine Übersicht über laufende Abbruchprojekte.

Als weitere Massnahme hat der Landrat die kantonale Verwaltung verpflichtet, selber mit gutem Beispiel voranzugehen.

Bundesrat will Autobahnen ausbauen und Städte damit entlasten

Der Bundesrat will in den kommenden Jahren das Autobahnnetz für 4,3 Milliarden Franken punktuell erweitern. Beim Kreditantrag ans Parlament gehe es insbesondere um die Entlastung des Siedlungsgebiets, betonte Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga am Mittwoch vor den Medien in Bern.

Einen Schwerpunkt setzt die Landesregierung in den Agglomerationen. Sie schlägt dem Parlament vor, fünf Autobahn-Ausbauprojekte in den Ausbauschritt 2023 aufzunehmen und damit definitiv zu beschliessen.

Konkret geht es bei dem Kreditantrag einerseits um die Erweiterung der A1 in der Region Bern auf den Abschnitten zwischen den Verzweigungen Wankdorf und Schönbühl sowie zwischen Schönbühl und Kirchberg. Zum andern geht es um Tunnelprojekte: Ebenfalls in den Ausbauschritt aufgenommen werden sollen gemäss dem Antrag der Bau einer dritten Röhre des Rosenbergtunnels in St. Gallen und des Rheintunnels auf der A2 in Basel sowie die verbindliche Freigabe der zweiten Röhre des Fäsenstaubtunnels in Schaffhausen.

Alle fünf Projekte sind den Angaben zufolge in der Planung weit fortgeschritten und werden in den nächsten vier Jahren baureif sein.

Es gehe darum, den Durchgangsverkehr auf die Nationalstrassen zu holen, sagte Sommaruga an der Medienkonferenz. Dies ermögliche die Aufwertung von Quartieren, und es schaffe mehr Platz für den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr.

Für dieses Vorgehen sprächen auch Sicherheitsüberlegungen, so die Verkehrsministerin. Dies zeige sich etwa im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau in der Region Bern. Heute wichen dort Autofahrerinnen und Autofahrer bei Stau auf das untergeordnete Strassennetz aus. Das könne etwa für Kinder auf dem Schulweg gefährlich sein.

Sommaruga wies die Kritik zurück, eine Erhöhung der Kapazitäten führe zu noch mehr Autoverkehr. Entscheidend sei vielmehr das Verkehrsmanagement – und in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit zwischen den Staatsebenen.

“Die Bevölkerung will keine Autobahnen mitten im Stadtgebiet”, so Sommaruga weiter. Entsprechend beantragt die Landesregierung dem Parlament auch, die sogenannte Y-Lösung, bei der die Autobahnen A1 und A3 mitten in der Stadt Zürich miteinander verbunden werden sollten, aus dem Netzbeschluss zu streichen.

An seiner Sitzung am Mittwoch legte der Bundesrat auch den Zahlungsrahmen für Betrieb, Unterhalt und Anpassungen auf den bestehenden Nationalstrassen für die Zeit von 2024 bis 2027 fest. Dieser umfasst rund 8,4 Milliarden Franken.

Sowohl im Hinblick auf Unterhalt und Betrieb als auch in Bezug auf den Ausbau betonte Sommaruga den Ausgleich zwischen den Regionen und Bevölkerungsgruppen. Dass nun zuerst fünf Erweiterungsprojekte in der Deutschschweiz beschlossen werden sollten, sei dem Planungsstand geschuldet, sagte auch Jürg Röthlisberger, Direktor des Bundesamts für Strassen (Astra).

Teil des Unterhaltskredits ist unter anderem der Bau von Lärmschutzwänden oder Wildtierkorridoren. Derartige Massnahmen dienten der ganzen Bevölkerung, nicht nur den Automobilistinnen und Automobilisten, unterstrich Sommaruga.

Vorantreiben will der Bund in diesem Zusammenhang auch den Ausbau der Infrastruktur für die Elektromobilität. Er will die Voraussetzungen schaffen, damit Investoren auf den rund hundert Rastplätzen der Schweiz Schnelllade-Stationen installieren können. Nach Angaben Röthlisbergers sind dafür Vorinvestitionen des Bundes im Umfang von rund einer halben Million Franken pro Rastplatz vorgesehen.

Fliessen soll das Geld insbesondere in nötige Anpassungen bei Stromleitungen. Die Betreiber der Ladestationen wären mit diesem Kapitalaufwand überfordert, führte Röthlisberger aus. Sie müssten den vorgeschossenen Betrag aber während 30 Jahren zurückzahlen.

Fachverband präsentiert Forderungen für Ausbau der Photovoltaik

Solarenergie soll zur tragenden Säule der Schweizer Energieversorgung werden. Gemäss dem Fachverband Swissolar soll Photovoltaik 2050 45 Terawattstunden Strom liefern, also 15 Mal mehr als heute. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Verband elf Massnahmen präsentiert.

“Solarenergie wird in der Schweiz Strom in grossen Mengen liefern, “erneuerbar, zeitnah und kostengünstig”, wird Swissolar-Präsident und Nationalrat Jürg Grossen (GLP/BE) anlässlich einer Online-Präsentation am Mittwoch in einer Mitteilung zitiert. Damit diese Umstellung und der Ausstieg aus der Atomenergie gelängen, müsse aber mehr und schneller zugebaut werden.

Die in der bundesrätlichen Botschaft zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit neuen Energien (Mantelerlass) vorgesehenen Zielwerte für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien sind aus Sicht von Swissolar zu tief angesetzt, um die Versorgungssicherheit und das Netto-Null-Ziel 2050 zu erreichen.

Statt 39 Terawattstunden (TWh) Produktion im Jahr 2050 sollten 50 TWh anvisiert werden, wovon 45 TWh aus Photovoltaikanlagen stammen sollen, wie es weiter hiess. Dieser Wert entspreche weniger als der Hälfte des Solarpotenzials in der Schweiz, das Swisssolar pro Jahr auf über 100 TWh schätzt.

Die Schweiz mit ihren Speicherwasserkraftwerken sei “prädestiniert für einen hohen Anteil Solarstrom”. Diese könnten dann den Strom liefern, wenn die Sonne nicht oder nur wenige scheine, insbesondere im Winter. Ausserdem stünden zum Ausgleich der Tages- und Wochenproduktion in Zukunft auch Batteriespeicher “in enormem Umfang zur Verfügung”.

Swissolar schlägt zudem vor, in sämtlichen Kantonen eine Pflicht zur Nutzung aller geeigneten Flächen auf Neubauten und Sanierungen einzuführen. Denn auf den Dach- und Fassadenflächen bestehender Bauten könne mehr Strom produziert werden (rund 66 TWh) als die Schweiz zurzeit verbrauche.

Im Elf-Punkte-Programm fordert der Verband unter anderem auch die Erhöhung des Netzzuschlags um 0,5 Rappen pro Kilowattstunde sowie eine einheitlich geregelte Abnahmevergütung. Investoren bräuchten die Sicherheit, das letztere nie unter eine festzulegende Schwelle falle. Swissolar schlage deshalb für Anlagen mit Eigenverbrauch einen Minimalpreis vor, der sich am Energiepreis des Standardstromprodukts orientiere.

Die weiteren vorgeschlagenen Massnahmen betreffen die Raumplanung, die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften, die Beteiligung der Schweiz am Wiederaufbau einer europäischen Solarindustrie sowie den Abbau von unnötigen Zusatzkosten und administrativen Hemmnissen.

Heute stammten mehr als Zweidrittel der Solarmodule in der Schweiz aus China. Diese “monopolähnliche Situation” sei problematisch. Denn erstens stiegen wegen der Produktions- und Transportengpässe zur Zeit die Preise für die Module. Und zweitens habe der Strommix in China eine schlechtere Ökobilanz als derjenige in Europa.

Deshalb müssten die Produktionskapazitäten über die gesamte Lieferkette auch in Europa aufgebaut werden. Die Schweiz habe mit ihren Hochschulen und Modulherstellern eine hervorragende Ausgangslage, dabei mitzuwirken. Leider sei diese durch das fehlende Rahmenabkommen im Moment noch eingeschränkt.

Wenn sich die Politik zum Ausbau der Solarenergie bekenne, werde die Branche auch für Arbeitnehmende, Lehrlinge oder Quereinsteiger attraktiver. Nach ihrem Szenario werde die Zahl der Vollzeitstellen vis 2030 von heute 7000 bis 8000 auf rund 17’000 ansteigen.

Luzerner Parlament unterstützt Kasernenneubau für Schweizergarde

Im Vatikan soll die neue Kaserne für die Schweizergarde auch mit Geld des Kantons Luzern finanziert werden. Der Kantonsrat hat am Montag 400’000 Franken für das 50-Millionen-Franken-Projekt freigegeben.

Der Kantonsrat lehnte einen Rückweisungsantrag der Grünen mit 91 zu 20 Stimmen ab. Dann sprach er sich mit 64 zu 47 Stimmen für die Luzerner Spende aus. Das Dekret untersteht dem fakultativen Referendum.

Begründet wird der Neubau damit, dass die von der päpstlichen Schweizergarde genutzte Kaserne in keinem guten Zustand und zu klein für die heutigen Bedürfnisse der Garde sei. So soll der Bestand von 110 auf 135 Gardisten erhöht werden und vermehrt auch Väter Dienst leisten und mit ihren Familien in der Kaserne wohnen dürfen. Auch könnten möglicherweise künftig Frauen Dienst leisten, sagte Daniel Rüttimann (Mitte).

Rüttimann zeigte sich als begeisterter Fürsprecher des vom Tessiner Architekturbüro Durisch und Noll entworfen Projekts. Die Schweizer Garde trage zum Ansehen der Schweiz bei und stehe für Schweizer Tugenden wie Sicherheit, Loyalität und Verlässlichkeit. Eine finanzielle Unterstützung des Neubaus wertete er ferner als Signal für den Wert der Neutralität.

Markus Schumacher (SVP) sagte, es gehe nicht um die Kirche als Institution, sondern um Tradition. Es gehe um die Schweizer Garde, in der Luzern immer eine besondere Rolle eingenommen habe. Auch jetzt sei mit Christoph Graf der Gardekommandant ein Luzerner.

Gebaut wird die Kaserne nicht direkt vom Vatikan, sondern von einer Schweizer Stiftung, die eigens dazu geschaffen wurde. Das Luzerner Geld gehe ausschliesslich an diese Stiftung, sagte Luzia Syfrig (FDP), und nicht an die Kirche.

Die Gegner der finanziellen Unterstützung mochte dies nicht zu überzeugen. Die SP lehne eine kantonale Spende aus prinzipiellen Gründen ab, sagte Marianne Wimmer-Lötscher (SP). Die Spende stehe im Widerspruch zur Sparpolitik des Kantons. Zudem sei der Vatikan in der Lage, das Projekt selbst zu finanzieren.

Ein vergleichbares Argument brachte Simon Howald (GLP) gegen die Luzerner Spende vor. Er fragte, wieso nicht der Nutzniesser der Garde, der Vatikan, die Kaserne bezahle.

Fabrizio Misticoni (Grüne) beantragte Rückweisung der von ihm als unpräzis kritisierten Vorlage. Ein solcher kritischer Punkt sei, dass die Kaserne durch Steuergelder des Kantons mitfinanziert werden solle, sie aber im Besitz des Vatikans bleibe.

Die von den Befürwortern angeführte scharfe Trennung zwischen Garde und Kirche sah Misticoni ebenfalls nicht. Auch zweifelte er am touristischen Nutzen der Garde für Luzern. Ferner kritisierte er, dass der Vatikan die Kaserne habe verlottern lassen.

Luzern ist nicht der einzige Spender. Der Bund hat einen einmaligen Betrag von 5 Millionen Franken zugesichert. Auch andere Kantone würden wie Luzern den Schlüssel anwenden, pro Einwohnerin und Einwohner einen Franken beizutragen, erklärte Angela Lüthold (SVP) Sprecherin der vorberatenden Kommission.

Baumkronen sollen bis 2050 ein Viertel der Stadt Zürich beschatten

Die Stadt Zürich hat am Donnerstag ihre neue Fachplanung Stadtbäume vorgestellt: Sie soll dafür sorgen, dass bis 2050 ein Viertel des Stadtgebiets durch Bäume beschattet ist. Bisher sind es 17 Prozent.

Laut Mitteilung der Stadt ist diese Förderung nötig, weil der Baumbestand unter Druck ist: Zwischen 2014 und 2018 hat er abgenommen – trotz Massnahmen der öffentlichen Hand, wie etwa Ersatzpflanzungen.

Der knapper werdende Boden durch die bauliche Entwicklung der Stadt setzt den Bäumen aber zu. Die grösste Abnahme ist auf Privatgrund zu verzeichnen. Messflüge für die Laserbetastung der Oberfläche (Lidar) zeigten, dass der städtische Baumbestand je hälftig auf öffentlichen und privaten Grund entfällt.

Um das 25-Prozent-Ziel zu erreichen, müssen gemäss Verwaltung doppelt so viele Bäume in den heute am wenigsten durchgrünten Gebieten – dazu zählt beispielsweise Zürich-West – gepflanzt werden. Wo bereits viele Bäume stehen, etwa am Zürichberg, muss der Bestand erhalten werden.

Die Fachplanung legt dafür neu Richtwerte fest. Diese Vorgaben sind für die Stadt verbindlich, für Private gelten sie als Empfehlung. Für letztere sollen auch Fördermöglichkeiten zugänglich sein. In ihrer Planungsgrundlage nennt die Fachplanung Stadtbäume etwa den Erlass von Abwassergebühren oder Beiträge für die Altbaumpflege.

Laut Stadt sind Bäume für die Stadtökologie von grosser Bedeutung, da sie Nahrung und Lebensraum für Tiere bieten. Dazu kühlen sie die Luft und spenden Schatten, was sie wichtig macht im Kampf gegen die Klimaerwärmung.

Bei Bauarbeiten römisches Amphitheater in Kaiseraugst AG entdeckt

Ein bisher unbekanntes Amphitheater aus der Römerzeit ist in Kaiseraugst AG bei Bauarbeiten entdeckt worden. Das Monument in Form eines ovalen Mauerrings wird gemäss Kantonsbehörden im Boden erhalten bleiben.

Es handelt sich um das zweite Amphitheater im Aargau und um das dritte in der Römerstadt Augusta Raurica, wie die Kantonsarchäologie am Mittwoch mitteilte. Amphitheater gibt es auch in Windisch AG (Vindonissa), Avenches VD, Martigny VS, Nyon VD und auf der Engehalbinsel in Bern. In den Arenen waren in römischer Zeit Spiele wie Gladiatorenkämpfe und Tierhetzen dargeboten worden.

Die im Dezember entdeckte Anlage in Kaiseraugst vor den Toren Basels ist rund 50 Meter lang und 40 Meter breit und liegt in der Senke eines noch in römischer Zeit aufgegebenen Steinbruchs unmittelbar westlich des Kastells Kaiseraugst, des Castrum Rauracense. Im Süden der Anlage konnte ein grosses Tor freigelegt werden, das beidseits von zwei Seiteneingängen flankiert war.

Die Innenseite der Arenamauer war verputzt, wie die Kantonsarchälogie weiter berichtete. Die Tribünen bestanden aus einer Holzkonstruktion, von der sich noch der Abdruck eines Holzpfostens nachweisen liess. Das Amphitheater sei wahrscheinlich im 4. Jahrhundert nach Christus errichtet worden. Es sei das jüngste bekannte Amphitheater des Imperium Romanum.

Das Monument unterstreicht die Bedeutung des Castrum Rauracense im vierten nachchristlichen Jahrhundert. Das Kastell war eine wichtige Siedlung mit militärischer Funktion an der römischen Grenze, aber auch ein administratives Zentrum, wie die Kantonsarchäologie erläuterte.

Als archäologische Fundstelle “Römerstadt Augusta Raurica” bilden die kaiserzeitliche Stadt Augusta Raurica und das spätantike Kastell Castrum Rauracense eine Einheit. Heute erstreckt sich die Fundstelle sowohl auf Aargauer wie auch auf basellandschaftlichem Gebiet.

Entdeckt wurde das Amphitheater im vergangenen Dezember bei der archäologischen Begleitung von Bauarbeiten für das neue Bootshaus des Basler Ruderclubs in Kaiseraugst. Das Bauprojekt wurde nun so angepasst, dass das Amphitheater von Kaiseraugst im Boden erhalten bleibt.

Eine Aufschüttung schütze die archäologische Substanz, hält die Kantonsarchäologie fest. Darüber werde der Neubau errichtet. Das Monument bleibe so an seinem originalen Platz und sei optimal geschützt.

Kanton Zug baut Energieförderprogramm stark aus

Der Kanton Zug unterstützt die energetische Sanierung von Gebäuden 2022 mit deutlich mehr Geld als in den Vorjahren. Für das laufende Jahr stünden 6 bis 7 Millionen Franken zur Verfügung, dies gegenüber 2,5 Millionen Franken 2021, teilte die Baudirektion am Donnerstag mit.

Die Mittel für das Gebäudeprogramm stammen vom Bund und vom Kanton, wobei sich die Höhe der Bundesmittel sowohl nach der Einwohnerzahl des Kantons richtet als auch nach der Höhe des kantonalen Beitrags. Weil der Kanton seinen Beitrag von zuletzt 300’000 Franken auf neu 2 Millionen Franken aufstockte, erhält er deutlich mehr Bundesmittel.

Der Kanton Zug erhöhte die Mittel, weil er neu auch den Ersatz von Öl-, Gas- und elektrischen Heizungen durch umweltfreundlichere Heizanlagen finanziell unterstützt. Er begründet dies damit, dass die Umstellung auf Wärmepumpen oder automatische Holzheizungen sowie der Anschluss an ein erneuerbares Wärmenetz höhere Investitionen nach sich ziehen würden. Dies halte viele Hausbesitzer von einem Wechsel ab.

SBB-Brücke über die Aare in Solothurn soll sanft erneuert werden

Die zweigleisige SBB-Aarebrücke in der Stadt Solothurn ist in die Jahre gekommen und muss erneuert werden. Das in einem Wettbewerb ausgewählte Projekt heisst “Reprise” und ist Programm: Der Überbau wird erneuert – und der Unterbrauch bleibt erhalten.

Das Siegerprojekt überzeuge mit einer ruhigen Gesamterscheinung, welche sich ins historische Stadtbild einfüge, teilten die SBB am Dienstag mit. Das Siegerprojekt “Reprise” einer Ingenieurgemeinschaft sieht vor, die bestehenden genieteten Stahlträger durch einen neuen Überbau zu ersetzen.

Der bestehende Unterbau wird beibehalten. Der neue Überbau wird als Stahlbrücke mit einem tragenden Ultra-Hochleistungs-Faserbeton Fahrbahntrog konzipiert. Die Ingenieurgemeinschaft besteht aus dsp Ingenieure + Planer AG (Uster), INGEGNERI SPP SA (Bellinzona) und aus der Architektin Corinna Menn GmbH (Chur).

Die Aarebrücke ist Teil der Bahnlinie von Solothurn nach Biel und damit der Jurasüdfuss-Achse, einer der wichtigsten Adern im Schweizer Bahnnetz. Die zweigleisige Brücke führt zwischen den Bahnhöfen Solothurn und Solothurn West über die Aare.

Der Zeitplan der SBB sieht vor, dass nun mit den Planungsarbeiten begonnen wird. Wenn alles rund läuft, soll mit dem Bau im Jahr 2026 begonnen werden.

Um dem Ortsbild von nationaler Bedeutung (ISOS) und dem städtebaulichen und denkmalpflegerischen Kontext Beachtung zu schenken, hatte sich die SBB zusammen mit der Stadt Solothurn entschieden, einen Projektwettbewerb durchzuführen.

Die Aarebrücke ist nämlich ein prägendes Element der Barockstadt Solothurn. Sie entspricht dem klassischen Brückentyp einer Flussbrücke mit drei Öffnungen.

Das Muster der Flussbrücken mit drei Öffnungen prägt das Stadtbild von Solothurn. Nahe der SBB-Brücke stehen die Wengibrücke, die Kreuzacherbrücke und die Rötibrücke, alle mit zwei Pfeilern und alle mit dreifeldrigem Überbau.

Eine eingleisige Eisenbahnbrücke war 1856 erbaut worden. Ihr Aussehen war der gegenwärtigen Brücke sehr ähnlich, ein dreifeldriger Gitterträger ruhte auf zwei gemauerten Pfeilern und Widerlagern.

In den Jahren 1926/1927 wurde die Brücke erneuert. Dabei wurde die Pfeiler neu gebaut und die Gitterträger durch Vollwandträger ersetzt. In den Jahren 1937/38 folgte ein zweiter, gleich konstruierter Träger für den Doppelspurausbau der Linie Solothurn-Biel.

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