Das Konsortium WKW Sousbach, eine Partnerschaft der EWL Genossenschaft Lauterbrunnen und der BKW, hat beim Amt für Wasser und Abwasser des Kantons Bern (AWA) das Gesuch um Konzession für ein Wasserkraftwerk am Sousbach eingereicht. In einer ersten Prüfung haben die Behörden das Projekt positiv beurteilt. Heute beginnt die öffentliche Auflage.
Das von der EWL Genossenschaft Lauterbrunnen (EWL) und der BKW gegründete Konsortium hat im Januar 2016 das Konzessionsgesuch für das geplante Wasserkraftwerk am Sousbach bei der kantonalen Leitbehörde AWA eingereicht. Mittlerweile ist das behördeninterne Konsultationsverfahren weit fortgeschritten. Die involvierten kantonalen Amtsstellen stufen die Wasserkraftnutzung am Sousbach als bewilligungsfähig ein und beurteilen die Gesuchsunterlagen gemeinsam mit der Standortgemeinde Lauterbrunnen und der Regionalkonferenz Oberland Ost positiv. Im nächsten Schritt erfolgt nun die öffentliche Auflage der Gesuchsunterlagen. Diese beginnt am 29. September 2016 und dauert bis zum 31. Oktober 2016. Der Konzessionsbeschluss durch den Grossen Rat wird für Sommer 2017 erwartet.
Das Projekt sieht vor, die über 900 Meter hohe Gefällsstufe des Sousbachs zur Energieerzeugung zu nutzen. Hierbei soll das Wasser unterhalb des Souslägers gefasst und unterirdisch zur Zentrale beim Weiler Sandweidli geführt werden. Das geplante Kraftwerk weist eine installierte Leistung von rund 10 Megawatt auf und wird so jährlich rund 28 Gigawattstunden Strom produzieren. Dies entspricht dem jährlichen Bedarf von mehr als 6’000 Haushalten. Das Kraftwerk wird einen wichtigen Beitrag zur Versorgung des Lauterbrunnentals und der Gemeinde Lauterbrunnen mit erneuerbarer Energie leisten. Der Strom wird ins Netz der EWL eingespeist.
Im Zuge des Ausbaus der Zufahrten zum neuen Gotthard- und zum Ceneri-Basistunnel erneuert die SBB auch die Axenstrecke. Dort wird das seeseitige Gleis saniert und ausgebaut. Am Montag starten dazu die Vorarbeiten. Insgesamt werden 120 Millionen Franken investiert.
Ab dem 3. Oktober werden provisorische Spurwechsel eingebaut und die Installationsplätze für die Bauunternehmung erstellt, wie die SBB am Donnerstag mitteilte. Bis am 5. Dezember fallen darum zwischen Brunnen SZ und Erstfeld UR jeweils die letzten beiden S-Bahnen nach Mitternacht aus. Sie werden durch Busse ersetzt.
Die eigentliche Sanierung der Axenstrecke zwischen Brunnen und Flüelen UR mit ihren neun Tunneln erfolgt ab Januar 2017. Geplant sind drei Etappen, die bis Dezember 2019 dauern. Dabei werden die bestehenden Portale, Gewölbe, Widerlager und Entwässerungen sowie die gesamte Bahntechnik mit Fahrbahn, Kabelanlagen und Fahrleitung erneuert.
In den zwei längsten Tunneln werden die Selbstrettungsmassnahmen erweitert und modernisiert. Der Morschach-Tunnel wird seit Sommer 2016 für den Transport von Containern mit vier Metern Eckhöhe ausgebaut. Das bergseitige Gleis war bereits 2008/2009 umfassend saniert worden. Damit wird die gesamte Axenstrecke vier-Meter-tauglich.
Die Nagra sucht nach geeigneten Standorten für ein Tiefenlager für Atommüll. In der Region Bözberg im Aargauer Jura und im Zürcher Weinland will die Nagra deshalb je an maximal acht möglichen Standorten Sondierbohrungen vornehmen.
Je zwei der acht geplanten Bohrstandorte im Kanton Aargau liegen auf den Gemeindegebieten von Bözberg, Effingen und Remigen, je einer in den Gemeinden Riniken und Zeihen. Dieses Standortgebiet westlich von Brugg trägt den Namen Jura Ost.
Die Gegend ist geologisch für ein Endlager geeignet, weil sie zwischen der Mandach-Überschiebung und der Jura-Hauptüberschiebung liegt. Eingereicht werden zwar Gesuche für acht Bohrungen. Effektiv gebohrt wird aber dann nur an drei bis fünf Standorten.
Im Bereich Zürich Nordost liegen drei Bohrplätze in Trüllikon, einer im Nachbarort Marthalen, je einer in Rheinau und Dachsen. In Laufen-Uhwiesen hat die Nagra zwei Bohrplätze festgelegt.
Auch hier lässt die Nagra offen, an welchen Stellen tatsächlich gebohrt wird: Vorgesehen sind drei bis fünf Bohrungen. Die übrigen Bewilligungen werden gleichzeitig eingeholt, um keine Zeit zu verlieren, falls noch an zusätzlichen Stellen gebohrt werden müsste.
Die Verträge zwischen den Grundeigentümern der infrage kommenden Bohrplätze und der Nagra konnten sowohl im Aargau als auch in Zürich unter Dach und Fach gebracht werden.
Bereits erfolgt sind seismische Messungen des Untergrunds. Die Geologen der Nagra können sich damit ein genaues Bild von der Bodenbeschaffenheit machen. Von den Tiefenbohrungen versprechen sie sich noch Aufschluss über Details, um die grösstmögliche Sicherheit zu gewähren.
Jede Sondierbohrung kostet rund 10 Millionen Franken. Bis allerdings in den Untergrund vorgedrungen wird, dürfte es 2019 oder noch später werden. Das Bewilligungsverfahren läuft gemäss dem Kernenergierecht ab und ist hürdenreich. Für jedes der Bohrgesuche wird ein eigenes Bewilligungsverfahren durchgeführt.
Erachtet das Bundesamt für Energie (BFE) die am Dienstag eingereichten Gesuche als vollständig und liegt das sicherheitstechnische Gutachten der Nuklearaufsichtsbehörde ENSI vor, werden die Gesuche während dreissig Tagen bei den Standortgemeinden öffentlich aufgelegt. Dies wird voraussichtlich im ersten Quartal 2107 der Fall sein.
Zugleich werden die Standortkantone und die Fachstellen des Bundes zur Einreichung einer Stellungnahme aufgefordert. Von den Sondierbohrungen Betroffene können schriftlich beim BFE eine Einsprache einreichen. Gemeinden werden gleich behandelt wie Private.
Danach ist es an der Nagra, zu den Einsprachen Stellung zu nehmen. Einsprachen und Stellungnahmen werden vom BFE geprüft und berechtigte Anliegen bei der Ausarbeitung der Bohrbewilligungen berücksichtigt.
Die Bewilligungen sollen gemäss jetzigem Fahrplan im Herbst 2018 vorliegen. Dagegen kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde geführt, und ein Entscheid bis vor Bundesgericht gezogen werden.
Die Sondierbohrungen bilden nach den 3D-Seismikmessungen den zweiten Schritt der dritten Etappe. Sie können aber erst begonnen werden, wenn die zweite Etappe, die Suche nach geeigneten Endlagerstandorten, vollständig abgeschlossen ist. In der zweiten Etappe geht es darum, je eine Standortgebiet für ein Lager für hochradioaktive sowie ein Lager für leicht- und mittelradioaktive Stoffe definitiv festzulegen.
Der Bundesrat wird voraussichtlich Ende 2018 beschliessen, welche Standortgebiete in der dritten Etappe tatsächlich vertieft untersucht werden sollen. Bis zu diesem Entscheid verbleiben neben den von der Nagra favorisierten Gebiete Jura Ost und Zürich Nordost auch die vier anderen potenziellen Standortgebiete im Auswahlverfahren.
Dies gilt vor allem für das Gebiet Nördlich Lägern, zu dem die Nagra auf Geheiss des ENSI zusätzliche Dokumente einreichen musste. Die Nagra sei auch nach der Einreichung der Unterlagen zum Schluss gekommen, das Nördlich Lägern gegenüber Jura Ost und Zürich Nordost Nachteile aufweise, sagte dazu Nagra-GL-Mitglied Fritschi. Gemäss Nagra werden die Messungen im Bereich Nördlich Lägern gerade vorbereitet.
Am Flughafen Zürich sollen bei Bise oder Nebel gerade Südstarts möglich sein, und zwei Pisten sollen verlängert werden. Mit diesen Massnahmen will der Bund die Sicherheit des Flugbetriebs erhöhen. Die Reaktionen aus dem Raum Zürich fallen sehr unterschiedlich aus. Dem Flughafen geht der Entwurf zu wenig weit.
Die grösste Herausforderung für den Zürcher Flugbetrieb stelle heute vor allem der Betrieb bei Bise oder bei Nebel dar, sagte BAZL-Direktor Christian Hegner am Dienstag vor Medien in Bern. Werde bei solchen Wetterlagen mit “Südabflügen geradeaus” gestartet, würden Landungen von Norden und Starts in den Süden kreuzungsfrei erfolgen. Die Sicherheitsmarge könne dadurch deutlich verbessert werden.
Das angepasste Nordkonzept ist eine der neuen Massnahmen, die der Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) am Dienstag präsentierte, und Teil des überarbeiteten Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL2). Mit diesem Konzept würden jährlich rund 13’000 Flugzeuge auf diesem Weg starten, schätzt der Bund.
Das Bisen-Konzept ist ein Kompromiss, mit dem der Bund den Anwohnern der betroffenen Gebiete im Süden des Flughafens etwas entgegenkommt. Zunächst war nämlich die Variante erwogen worden, Südstarts auch während der Spitzenzeiten über Mittag oder über den ganzen Tag hinweg zuzulassen. Davon sieht das BAZL nun “aufgrund der zu erwartenden deutlichen Zunahme der Lärmbelastung” ab, wie es mitteilte.
Der Kanton Zürich zeigte sich darüber erfreut, dass die vorgesehenen Starts nach Süden nicht im Regelbetrieb vorgesehen sind. Er will nun unter Einbezug von Gemeinden und Interessensvereinigungen kritisch prüfen, ob die Pläne mit den Zielen der Flughafenpolitik des Kantons vereinbar sind.
Gegen Südstarts protestiert die Stiftung gegen Fluglärm. Mit einer “Salami-Taktik” solle die Bevölkerung nach den “verhängnisvollen Südanflügen nun auch schrittweise an Südstarts gewöhnt werden”.
Weiter will der Bund den Flugbetrieb auf verlängerten Pisten ermöglichen. So lasse sich die Komplexität des Flugbetriebs reduzieren.
Mit der Verlängerung der Piste 28 von heute 2500 Meter auf 2900 Meter könnten sämtliche Flugzeugtypen auch bei schlechteren Bedingungen wie bei Nässe oder zu starkem Rückenwind auf dieser Piste landen, schreibt das BAZL. Heute wichen Langstreckenflugzeuge häufig auf den Südanflug aus, was die Komplexität des Betriebes erhöhe.
Mit der Verlängerung der Piste 32 von 3300 auf bis zu 3700 Meter könnten auch schwere Langstreckenflugzeuge von dieser Piste starten, was zu weniger Kreuzungspunkten am Boden führen würde.
Die geplante Pistenerweiterung stösst allerdings auch auf Kritik. Diese dürfe nicht einer Steigerung der Kapazität dienen, fordert etwa die Allianz Ballungsraum Flughafen Süd.
Der Flughafen Zürich zeigt sich gegenüber den neuesten Vorschlägen aus Bern zweigeteilt. Der überarbeitete Sachplan löse zwar wichtige bestehende Probleme, schreibt er in einer Stellungnahme. Besonders die Anpassung des Bisen-Konzepts mit Südstarts schaffe mehr Sicherheit.
Die vorliegenden Pläne zeigten aber keine Lösungen auf, wie die erwartete Nachfrage nach Luftverkehr langfristig abgewickelt werden solle, kritisiert der Flughafen. Dies schaffe Unsicherheit für die Bevölkerung und verunmögliche es der Flughafenbetreiberin, langfristig einen qualitativ hochstehenden Flugbetrieb sicherstellen zu können.
Der Flughafen Zürich ist der grösste Flughafen der Schweiz. Seine geographische Lage, das Pistenkreuz und die lärmpolitischen Vorgaben wirken sich allerdings negativ auf die Sicherheitsmarge aus.
Mit der Anpassung des SIL-Objektblattes für den Flughafen Zürich (SIL2) sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Sicherheit des Betriebs weiter zu verbessern. Der Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) bildet den Rahmen für den Betrieb und für die Bauten des Flughafens.
Im Sommer 2013 hatte der Bundesrat das SIL-Objektblatt für den Flughafen Zürich verabschiedet (SIL1). Dieses basierte weitgehend auf der bestehenden Infrastruktur und dem aktuellen Betrieb. Mit der nun vorliegenden Anpassung sollen die Grundlagen für wichtige Entwicklungsschritte des Flughafens gelegt werden.
Die Pläne gehen nun in die Vernehmlassung. Bis die Änderungen in Kraft treten, kann es allerdings noch Jahre dauern. Zu einer Pistenverlängerung hat zudem das Zürcher Stimmvolk das letzte Wort.
Im Kanton Schwyz werden alle 700 Fussgängerstreifen auf ihre Sicherheit hin überprüft. Übergänge in 70er- und 80er-Tempo-Zonen werden aufgehoben.
Sämtliche Fussgängerstreifen sollten der neuen seit Anfang Jahr geltenden Norm des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute entsprechen, teilte das Schwyzer Baudepartement am Dienstag mit. Eine wichtige Änderung sei, dass im Bereich von Fussgängerstreifen die signalisierte und die gefahrene Geschwindigkeit maximal 60 Kilometer pro Stunde betragen dürfe.
Zu den wichtigsten Kriterien für die Sicherheit an Fussgängerstreifen zähle auch eine genügende Anzahl querender Fussgänger, heisst es in der Mitteilung weiter. Geringe Frequenzen bewirkten eine gefährliche Scheinsicherheit. Bei wenig begangenen Fussgängerstreifen gewöhnten sich Fahrzeuglenkende daran, nicht anhalten zu müssen.
Weitere Kriterien bei der Überprüfung sind eine gute Markierung, die Beleuchtung, ausreichende Sichtverhältnisse, die Erkennbarkeit des Fussgängerstreifens, eine wunschliniengemässe Platzierung und fallweise die Anordnung einer Fussgängerschutzinsel.
In einem nächsten Schritt will das Schwyzer Tiefbauamt die Fussgängerstreifen untersuchen und den Handlungsbedarf ermitteln. Im Regelfall würden Anpassungen aus Ressourcengründen bei den nächsten Unterhaltsarbeiten an der Strasse oder zusammen mit einem Strassenausbau ausgeführt.
Wer im Baselbiet im Oktober ein Auto mit seltsamen Kameras auf dem Dach auf Hauptstrassen sieht, hat es nicht unbedingt mit Google zu tun: Der Kanton macht sich für interne Zwecke selber ein Bild.
Ein Messfahrzeug fährt ab 3. Oktober sämtliche Kantons- und Hochleistungsstrassen ab, um den Strassenraum dreidimensional zu erfassen, wie die Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) am Montag mitteilte. Insgesamt betrifft dies rund 460 Kilometer Strasse, bei Hin- und Rückfahrt für beide Blickrichtungen also 920 Kilometer.
Das Projekt “infra3D-Service Strassenfotos BL” soll erlauben, Objekte des Strassenraums am Bildschirm dreidimensional zu vermessen, mit bestehenden Geodaten zu vergleichen und zu digitalisieren. Signalisation, Bordsteine, Pflanzungen etcetera könnten so bei Entscheiden genauer beurteilt werden, hiess es.
Ähnlich wie bei Google Street View wird die Kamera auf zwei Metern über dem Boden bewegt, wie bei der BUD auf Anfrage zu erfahren war. Der Auftrag wurde einer privaten Firma übertragen. Die Bilder sollen aber nicht öffentlich zugänglich gemacht werden, und auch intern werden Personen anonymisiert und Fahrzeugschilder unkenntlich gemacht.
Diese erstmalige Bild-Erfassung während etwa drei Wochen kostet rund 200’000 Franken. Eine Wiederholung später ist vorgesehen, aber noch nicht festgelegt, wie weiter zu erfahren war.
Die Schweizer Nuklearaufsichtsbehörde ENSI hat die Auslegungsanforderungen für die Schweizer AKW angepasst, harmonisiert und verschärft. Zudem wurden verschiedene Regelungslücken geschlossen und die Lehren aus dem Reaktorunfall in Fukushima berücksichtigt.
Die Basis für die Auslegung von Kernkraftwerken bildeten in der Schweiz bisher die Anforderungen der Herstellerländer. Für Mühleberg, Beznau und Leibstadt galten dieselben Anforderungen wie in den USA. Gösgen musste die deutschen Anforderungen erfüllen.
Die Anforderungen in den beiden Ländern sei nicht identisch gewesen und habe in der Schweiz nach einer Anpassung verlangt, teilte das ENSI am Montag mit. Ziel sei es gewesen, einen für alle schweizerischen AKW vergleichbar hohen Stand der Sicherheit zu erreichen.
In einem anderen Regelwerk, das in Kraft tritt, wurden die übergeordneten Sicherheitskonzepte detaillierter ausgeführt. Diese würden im Kernenergiegesetz und in der Kernenergieverordnung zwar angesprochen, wird Ralph Schulz, Leiter des Fachbereichs Sicherheitsanalysen, in der Mitteilung zitiert. Bisher hätten eine umfassendere Darlegung dieser Konzepte und Auslegungsvorgaben gefehlt, die für deren Umsetzung notwendig sind.
Die ZSC Lions bekommen ein neues Eishockeystadion in Zürich-Altstetten. Die Stadtzürcher haben dem Anliegen der Löwen mit 56,6 Prozent zugestimmt. Verläuft alles nach Plan, soll der erste Puck im Jahr 2022 in einem Tor des “Theatre of Dreams” versenkt werden.
55’420 legten ein Ja in die Urne, 42’447 waren dagegen. Alle Stadtkreise befürworteten das Projekt, das eine Haupthalle mit 11’600 Plätzen, eine Trainingshalle sowie Restaurants und Büroflächen vorsieht. Die Stimmbeteiligung lag bei 45,2 Prozent.
Der Eishockeyclub erhält nun für den Bau des Stadions ein zu verzinsendes Darlehen der Stadt Zürich in Höhe von 120 Millionen Franken. Dieses muss innerhalb von 65 Jahren zurückbezahlt werden.
Ausserdem bekommt der Club ein Baurecht für das 28’000 Quadratmeter grosse Grundstück auf dem Vulkanareal – ebenfalls mit einer Laufzeit von 65 Jahren und zusätzlich zwei Verlängerungsoptionen von jeweils 15 Jahren. Der anfängliche Baurechtszins beträgt 35’000 Franken.
Mit dem Ja gewährten die Stimmberechtigten auch einen jährlichen Betriebsbeitrag der Stadt von 2 Millionen Franken an die ZSC Lions AG während 30 Jahren.
Ein Objektkredit von 2,8 Millionen Franken für die Altlastensanierung des Grundstücks, auf dem Familiengärten stehen, und ein Objektkredit von 1,9 Millionen Franken für Erschliessungsmassnahmen waren weiter Teil der Vorlage.
Der ZSC wird nun mit Unterstützung der Stadt einen Gestaltungsplan ausarbeiten. Im Jahr 2017 soll sich das Stadtparlament mit der Zuweisung des Areals in die Bauzone befassen. Ein Jahr später erfolgt das Baubewilligungsverfahren und Baustart soll dann im Jahr 2019 sein. Läuft alles nach Plan, wird das neue Stadion im Jahr 2022 in Betrieb genommen.
ZSC-Chef Peter Zahner sprach am Sonntag von einem Freudentag und Meilenstein für seine Organisation, die bei einem Nein zukünftig wohl hätte redimensioniert werden müssen. Ausschlaggebend für das klare Resultat war laut Zahner, dass der Infrastrukturbau von 169 Millionen Franken “die Steuerzahler nichts kostet” und seine Organisation eine hohe Glaubwürdigkeit besitzt.
Der ZSC habe in den vergangenen sieben Jahren viel in das Projekt investiert, sagte Zahner weiter. So kostete der ganze Prozess bis jetzt rund 4 Millionen Franken – ein Risiko, dass der ZSC getragen habe. Zahner ist zuversichtlich, dass es nun vorwärts geht. So schätzt er das Einsprachepotenzial an diesem Standort gering ein, da beispielsweise ein Schattenwurf kein Thema sei.
Weniger zuversichtlich ist der Familiengartenverein Altstetten-Albisrieden (FGVAA), der 122 Gärten auf dem Areal abgeben muss. Vize-Präsident Robert Kümin glaubt nicht, dass es mit dem versprochenen Ersatz im Dunkelhölzli klappt. Für ihn ist klar: “Die meisten werden daher aufhören.”
Kümin ist vom Resultat aber weder überrascht noch enttäuscht. “Die Solidarität unter den Gärtnern in der Stadt ist nicht gross.”
Stadtrat Daniel Leupi (Grüne) freute sich über das “kräftige Ja in allen Stadtkreisen”. “Die Eishockeysaison ist für die ZSC Lions nun definitiv lanciert”, sagte er. Das Resultat zeige, dass in Zürich allen Unkenrufen zum Trotz Grossprojekte umgesetzt werden könnten.
Leupi betonte nochmals, dass man alternative Schrebergärten anbieten werde. Und Stadtrat André Odermatt (SP) sagte: “Das Dunkelhölzli ist auf Kurs”.
Auch der Zürcher Regierungsrat freut sich über das positive Abstimmungsresultat. “Das neue Stadion dürfte der Nachwuchsarbeit des ZSC zusätzlichen Schwung verleihen”, sagte SP-Regierungsrat Mario Fehr vor den Medien.
Für die AG Hallenstadion bedeute der Auszug der Lions im Jahre 2022 eine strategische Neupositionierung, teilte sie in einer Mitteilung mit. “Klare Priorität hat nun die Erhaltung der nationalen und internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Hallenstadions als multifunktionale Halle der Spitzenklasse.”
Der Windpark Eoljoux im Waadtländer Jura ist am Sonntag von den Einwohnern der Gemeinde Le Chenit VD deutlich angenommen worden. Allerdings dürften die Baumaschinen wegen Beschwerden der Umweltverbände noch nicht gleich auffahren.
Die Einwohner der Gemeinde Le Chenit sagten mit 62,8 Prozent Ja zum Windpark am unteren Ende des Vallée de Joux. 1094 Einwohner stimmten dafür, 648 legten ein Nein ein. Vorgesehen sind sieben Windkraftanlagen mit einer Höhe von maximal 210 Metern.
Sie sollen pro Jahr 55 Millionen Kilowattstunden Strom produzieren. Das Projekt beschäftigt die Waadtländer Politik seit über zehn Jahren. Im vergangenen November hatte das Gemeindeparlament von Le Chenit dem Projekt zugestimmt und zugleich beschlossen, es dem Volk zur Abstimmung vorzulegen.
Nach dem Ja bei Urnengang dürfte es noch zu langen Rechtsstreitigkeiten vor der Justiz kommen. Mehrere Umweltverbände reichten beim Waadtländer Kantonsgericht eine Beschwerde gegen den Windpark ein, da das Gebiet zum Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) gehört.
In Binningen BL soll die Nacht dunkel sein: Eine Initiative gegen Lichtemissionen von Beleuchtungen wurde angenommen. Künftig müssen Strassen- und andere Lampen nach unten leuchten und spätnachts Reklamelichter ausgeschaltet werden. Himmels-Scheinwerfer werden verboten.
Die unformulierte SP-Initiative zur “Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen” war 2012 eingereicht worden; eine inzwischen abgelehnte Beschwerde hatte die Behandlung verzögert. Nun wurde sie an der Urne mit 2434 gegen 2019 Stimmen angenommen, dies bei einer Stimmbeteiligung von 48,01 Prozent.
Der Gemeinderat hatte die Annahme beantragt, was eine Abstimmung unnötig gemacht hätte, war aber im Januar im Einwohnerrat unterlegen. Gegen das Volksbegehren stark gemacht hatten sich Bürgerliche, die mit Bevormundung und Sicherheitsbedenken argumentierten. Letztere teilen der Gemeinderat und die Linke nicht.
Die Initiative verlangt die Schaffung eines entsprechenden kommunalen Reglements. Der Gemeinderat will sie im Polizeireglement umsetzen. Gemäss seinen Angaben kostet der Ersatz veralteter Lampen durch LED-Lampen rund 90’000 Franken. Mit einer Teilabschaltung der Strassenbeleuchtung könnte Binningen deren Stromkosten halbieren.
Gemäss Initiative müssen unter anderem alle Lampen und Leuchtreklamen energieeffizient und grundsätzlich gegen oben abgeschirmt sein. Alle Beleuchtungen ausser den öffentlichen Strassenbeleuchtungen werden zeitlich begrenzt. Verboten werden alle himmelwärts gerichteten Lichtquellen.
Die Initiative fordert eine polizeilich durchzusetzende Nacht-Pause für Aussenbeleuchtungen, Reklamen und Schaufenster von ein bis sechs Uhr früh. Der Gemeinderat will diese Sperrzeit mit Verweis auf die Betriebszeiten des öffentlichen Verkehrs um eine Stunde verkürzen bis fünf Uhr, womit das Initiativkomitee einverstanden ist.
Weil künstliche Lichtimmissionen Mensch, Flora und Fauna schädigen können, hatte das Bundesamt für Umwelt 2005 eine Empfehlung herausgegeben. Der Schweizer Ingenieur- und Architektenverband (SIA) folgte 2013 mit einer Planer-Norm. Laut Gemeinderat fehlen bis heute Bundes- und Kantonsgesetze, doch Gemeinden könnten selber Regeln erlassen.