Baustart für die Erweiterung der Berner Schulanlage Spitalacker

Baustart für die Erweiterung der Berner Schulanlage Spitalacker

Die Stadt Bern braucht im Gebiet Spitalacker und Breitenrain mehr Schulraum. Nun wird die Volksschule Spitalacker saniert und erweitert. Gebaut wird bei laufendem Schulbetrieb. Einzig der Turnunterricht muss in eine Traglufthallen-Konstruktion ausgelagert werden.

Die Schulanlage Spitalacker wird mit zwei viergeschossigen Anbauten ergänzt, wie die Stadtberner Präsidialdirektion am Dienstag mitteilte. Damit diese gebaut werden können, muss das Gebäude an der Viktoriastrasse 60 abgebrochen werden. Dort war der städtische Gesundheitsdienst untergebracht, bis er Anfang 2017 in andere Räumlichkeiten zog.

Nach ersten Vorarbeiten im Frühling beginnen mit dem Rückbau des Hauses nun die eigentlichen Bauarbeiten. In den beiden Neubauten entsteht Raum für drei Basisstufenklassen und zwölf Sekundarstufenklassen. Auch mehrere Fachunterrichtsräume werden dort eingerichtet.

Im bestehenden Schulhaus ist eine Sanierung notwendig. Teile des Korridors werden zu Lernbereichen ausgebaut. Ausserdem wird das Schulhaus so umgebaut, dass darin künftig sieben Basisstufenklassen geführt werden können. Dafür müssen Wände eingebaut und elektrische Installationen angepasst werden. Wo nötig, werden auch Wände, Böden und Decken erneuert.

Saniert werden auch die beiden Turnhallen. Der Aussenraum wird an die neuen Bedürfnisse angepasst. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis im Herbst 2020. Die Massnahmen im bestehenden Schulhaus sollen vorzugsweise während der Schulferien ausgeführt werden.

Die Stadtberner Stimmberechtigten sagten am 4. März 2018 Ja zu einem Baukredit von 47,6 Millionen Franken für die Erweiterung und Sanierung der Schulanlage.

Im Kanton Luzern fehlen Bauarbeiter

Die Geschäftslage des Luzerner Baugewerbes ist gut und hat sich im ersten Quartal 2018 weiter verbessert. Dies hat das kantonale Statistikamt Lustat festgestellt. Ein grosses Problem der Branche ist, dass es zu wenig Bauarbeiter gibt.

Die Baufirmen seien im ersten Quartal vor allem durch einen Mangel an Arbeitskräften in ihrer Tätigkeit behindert worden, teilte Lustat am Dienstag mit. 38 Prozent der befragten Betriebe hätten den angespannten Arbeitsmarkt als einen der wichtigsten limitierenden Faktoren genannt. Im letzten Quartal 2017 sei dies bei 27 Prozent der Unternehmen der Fall gewesen.

Gemäss Lustat kamen im ersten Quartal deutlich mehr Firmen der Baubranche an die Grenzen ihrer technischen Kapazitäten. Für 16 Prozent gegenüber 6 Prozent im Vorquartal stellte dies ein Problem dar. Zudem verzeichneten mehr Baufirmen Finanzierungsengpässe. Der Anteil der Betroffenen stieg von 4 auf 18 Prozent.

Bei der allgemeinen Geschäftslage erwarten die Luzerner Baufirmen bis September keine Veränderung. Die Zahl der von den Baubehörden bewilligten Wohnungen hat im ersten Quartal 2018 gegenüber der Vorjahresperiode deutlich zugenommen. Sie stieg gemäss Lustat von 792 auf 1288.

Eine gute Geschäftslage meldet Lustat in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres für die Luzerner Industrie. Im ersten Quartal stiegen Produktion und Verkaufspreise. Insgesamt wird eine Verbesserung der Geschäftslage erwartet.

Auch für das Gastgewerbe blieb die Geschäftslage gut. Dies gilt vor allem für die Hotels. Viele Beizer litten aber unter Umsatzeinbussen, die auch auf das Wetter zurückgeführt wurden.

Für den Detailhandel lautet die Einschätzung befriedigend. Zu den Verkaufspreisen und Erträgen hätten sich positive und negative Meldungen der Händler die Waage gehalten, teilte Lustat mit. Bis September werde eine bessere Geschäftslage erwartet.

Kanton Obwalden leistet seinen Beitrag an Vollanschluss Alpnach Süd

Das Jahrzehnte alte Projekt eines Vollanschlusses der Nationalstrasse in Alpnach Süd ist einen Schritt weiter. Das Obwaldner Parlament hat am Freitag einen Projektkredit in der Höhe von 600’000 Franken für den Ausbau bewilligt.

Einstimmig segneten die Kantonsräte den Beitrag für flankierende Massnahmen zum Bau eines Vollanschlusses ab. 460’000 Franken steuert der Kanton bei für den Bau eines Kreisels sowie Schutzmassnahmen für Fussgänger, die durch die Verkehrsumlagerung nötig werden. 140’000 Franken entfallen auf Massnahmen zur Verkehrsentlastung des Dorfs Alpnach, wie etwa eine Tempo-30-Zone.

Das Geschäft war im Parlament unbestritten. Von der Reduktion des Durchgangsverkehrs und flankierenden Massnahmen wie Lärmschutz versprechen sich die Fraktionen höhere Lebensqualität und Sicherheit in Alpnach Süd.

Der heutige Halbanschlusses mit bloss einer Zufahrt in Richtung Luzern und einer Ausfahrt in Richtung Sarnen soll zu einem Vollanschluss ausgebaut werden. Diese Arbeiten sowie Lärmschutzmassnahmen werden vom Bund finanziert und realisiert. Allerdings nur, wenn alle Projektteile bewilligt sind und die Finanzierung gesichert ist.

Für den Kostenanteil der Einwohnergemeinde Alpnach wird im Juni eine kommunale Abstimmung durchgeführt. Die Realisierung ist frühestens im Jahr 2020 möglich. Der Kanton Obwalden und die Gemeinde Alpnach bemühen sich seit den 1990er-Jahren um einen Vollanschluss.

Zytglogge ist saniert – Bär neu mit Speer

Der Berner Zytglogge erstrahlt nach viermonatigen Sanierungsarbeiten in neuem Glanz. Das Astrolabium und das Figurenspiel wurden demontiert, revidiert und aufgefrischt. Die Farben von Zifferblatt und Figuren leuchten wieder und sind von weither sichtbar.

Der Zytgloggeturm ist seit seiner Errichtung im Jahr 1218 eines der wichtigsten Monumente in der Stadt Bern. Ursprünglich als massiver Wehrturm konzipiert, war er 1405 nach dem grossen Stadtbrand eines der ersten Gebäude, das wieder aufgerichtet wurde. Damals kam er zu seiner heutigen Funktion als Uhrturm.

Ein Anziehungspunkt ist er bis heute. Menschen aus aller Wert wollen dem stündlichen Schauspiel beiwohnen.

“Ich kann mich nicht erinnern, jemals am Zytglogge vorbeigekommen zu sein, ohne einer gespannt wartenden Menschentraube zu begegnen”, sagte Stadtpräsident Alec von Graffenried am Donnerstag vor den Medien. “Darum freue ich mich sehr, dass der Zytglogge nun in neuem Glanz erstrahlt, der Hahn kräht und die Bären ihren Reigen tanzen.”

Apropos Bären: Aufmerksame Beobachter werden feststellen, dass bei der Sanierung eine Korrektur vorgenommen wurde.

Der Anführer des Bärenreigens hatte bislang einen Säbel in der Hand. Beim Betrachten von älteren Bildaufnahmen wurde aber festgestellt, dass dies historisch falsch ist. So erhielt der Bär einen Speer, mit welchem er nun hoch zu Ross den Reigen anführt.

Saniert wurde übrigens das ganze Figurenspiel, also auch Chronos, Hahn und Löwe. Sie alle waren von einer dicken Schmutzschicht überzogen und die Farben waren ausgebleicht.

Eine der aufwendigsten Massnahmen betraf das Astrolabium. Das astronomische Zifferblatt stammt aus dem frühen 15. Jahrhundert und wies infolge Witterungseinflüssen zahlreiche Schäden auf. Damit die Zifferblätter instandgesetzt werden konnten, wurden sie vollständig demontiert.

Die Mechanik wurde revidiert, die Zifferblätter wurden sorgfältig gereinigt und entrostet. Danach wurden die Farben aufgefrischt und ausgebessert. Das Astrolabium konnte am 14. Mai wieder am Turm montiert und justiert werden.

Der Zytglogge wurde letztmals 1983 renoviert. Sanierungsbedürftig war nach 35 Jahren vieles, so auch die Malerei an der Westfassade des Berner Künstlers Victor Surbek. Sie wies Abplatzungen und Fehlstellen auf. Diese wurde behoben. Auch die restlichen Fassaden wurden gewaschen, repariert und überarbeitet.

Die Sanierungsarbeiten sind nun fast abgeschlossen, wie die Behörden am Donnerstag mitteilten. Das Baugerüst wird schrittweise abgebaut. Die Sicht auf den Zytglogge wird voraussichtlich ab Juni wieder komplett frei sein.

Die Sanierungen kostete 350’000 Franken, etwas mehr als veranschlagt. Die Mehrkosten entstanden vor allem durch die zusätzlichen Massnahmen beim Figurenspiel.

Arsen in Böden von Liesberg BL – Verzicht auf Gemüseanbau empfohlen

In Böden der Gemeinde Liesberg BL sind erhöhte Arsenwerte festgestellt worden. Die Behörden empfehlen, in den betroffenen Gebieten auf Gemüseanbau in privaten Gärten zu verzichten.

Das Arsen ist natürlicherweise in den Böden im Gebiet Liesberg Dorf angereichert, wie die Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion am Mittwoch mitteilte. Es sei davon auszugehen, dass das Arsen während des Bodenbildungsprozess vor tausenden von Jahren aus dem Ausgangsgestein in den Boden gelangt war. Es wird nicht ausgewaschen.

Die gemessenen Gehalte an Arsen seien teilweise auffällig hoch. Der höchste Gehalt liegt gemäss Mitteilung mit 560 Milligramm Arsen pro Kilogramm Boden rund 25 Mal über dem Gehalt an Arsen eine durchschnittlichen Baselbieter Bodens. Die am stärksten betroffenen Böden liegen zwischen den Fluren “Vorem Stei” bis “Hinterbiel” sowie im nordwestlichen Teil des Dorfes.

Nachgewiesen wurden erhöhte Werte auf insgesamt rund 26 Hektaren Landwirtschaftsland und 8 Hektaren Siedlungsfläche – darunter auch in Gartenböden. Untersuchtes Gemüse zeigte Gehalte, die über den Durchschnittsgehalten von vergleichbarem Gemüse liegt. Die Behörden empfehlen, auf jenen Böden ganz auf Gemüseanbau zu verzichten oder beim Verzehr von angebautem Gemüse zurückhaltend zu sein.

Im Weiteren bestehe für spielende Kleinkinder auf den belasteten Böden eine Gefährdung durch die direkte Bodenaufnahme. Bis vierjährige Kleinkinder sollten daher gemäss Mitteilung nur auf Böden mit vollständiger Pflanzenbedeckung spielen. Empfohlen wird das Spielen in Sandkästen.

Keine Einschränkungen gibt es derzeit bei der landwirtschaftlichen Nutzung für den Futterbau. Die untersuchten Futterpflanzen haben Gehalte unter den gesetzlichen Höchstgehalten für Arsen aufgewiesen, wie es weiter hiess.

Damit Tiere möglichst keine Bodenpartikel aufnehmen, empfehlen die Behörden indes Massnahmen wie eine erhöhte Schnitthöhe und einen frühzeitiger Wechsel der Weide. Im laufenden Jahr untersucht werden sollen auf Landwirtschaftsflächen angebautes Getreide und Gemüse.

Spuren von Arsen sind auch im Trinkwasser nachgewiesen worden. Die Gehalten lägen indes alle deutlich unter den zulässigen Höchstwerten der Trinkwasserverordnung, heisst es dazu. Das Trinkwasser könne daher bedenkenlos konsumiert werden.

Im Kanton Basel-Landschaft gibt es in verschiedenen Gebieten natürlich belastete Böden. In Böden der Gemeinden Blauen und Nenzlingen wurde etwa Cadmium über dem Toleranzwert nachgewiesen. Stark mit Arsen und Thallium belastet ist das Gebiet Erzmatt in Buus, weshalb 2015 Weideland geschlossen wurde.

Unterschriften für zwei Kulturlandschutz-Initiativen eingereicht

Im Kanton Luzern soll die Kulturlandschaft besser geschützt werden. Das verlangen zwei Initiativen, die am Dienstag eingereicht wurden. Der Boden brauche einen Anwalt, sagten die Initianten anlässlich der Übergabe der gesammelten Unterschriften.

Die bestehenden Gesetze zum Schutz des Kulturlands und des wertvollen Ackerlandes reichten nicht aus, sagte Mitinitiant Andreas Meier vor dem Luzerner Regierungsgebäude. Dort war ein 20-Quadratmeter-Rasenteppich ausgelegt worden – die Fläche, die jede Viertelstunde im Kanton Luzern verbaut wird.

Das Kulturland bestmöglich schützen, will die Verfassungsinitiative “Luzerner Kulturlandschaft”, für die 6510 Unterschriften zusammen kamen. Sie verlangt eine Ergänzung der Kantonsverfassung.

Unter anderem soll die Landschaft in ihrer Schönheit bewahrt und vor Zersiedelung und Verunstaltung geschützt werden. Weiter soll eine reizvolle und wohnliche Gestaltung der Landschaft mit Städten und Dörfern die Lebensqualität verbessern. Bauen soll eine Gemeinschaftssache werden. Weitere Anliegen sind die Lebensmittelproduktion und die Biodiversität.

Die Gesetzesinitiative unterschrieben 5840 Personen. Diese verlangen die Änderung des Planungs- und Baugesetzes. Fruchtfolgeflächen müssen in den Zonenplänen der Gemeinden klar erkenntlich eingetragen werden, lautet eine der Forderungen. Oft liege das Problem bei den Gemeinden, sei es aus Mangel an Fachkräften oder wegen gegenseitigem Wachstumsdruck zwischen den Gemeinden. Auch erlaube der Richtplan zu viel Bauen auf dem Land.

Hinter den Initiativen stehen neben Umweltverbänden EVP, GLP, Grüne, SP und die Junge CVP. Die CVP-Mutterpartei dagegen halte sich noch zurück, sagte Meier, seinerseits CVP-Lokalpolitiker. Auch die Landwirtschaft sei gespalten. Während Bio-Bauern das Ansinnen unterstützten, gebe es Vorbehalte bei anderen Landwirten, die mehr Einschränkungen befürchten.

Bei der Unterschriftensammlung hätten dreiviertel der Angesprochenen unterzeichnet, hiess es seitens der Initianten. “So könne es nicht weitergehen”, habe sogar ein Bauarbeiter gesagt. Anliegen zum Schutz des Kulturlandes waren jüngst im Thurgau und im Kanton Bern erfolgreich.

Komitee will “gut dotierten Verkehrsfonds” nicht weiter füllen

Weniger Geld in den “gut gefüllten” Verkehrsfonds einzahlen und dafür anderswo Löcher stopfen, will ein überparteiliches Komitee mit Vertretern aus SVP, FDP und CVP. Es spricht sich deshalb klar für das geänderte kantonale Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr aus, das am 10. Juni zur Abstimmung kommt.

Bei der Abstimmung geht es um die Frage, wie viel Geld in den Topf fliessen soll, mit dem der Kanton Zürich Projekte für den öffentlichen Verkehr finanziert. Dass das Gesetz an die Urne kommt, liegt an einem Behördenreferendum, welches SP und Grüne gegen einen Entscheid des Kantonsrats ergriffen hatten.

Dieser entschied im vergangenen Jahr – um den mittelfristigen Ausgleich zu erreichen – in den Jahren 2017 bis 2019 nur noch 20 Millionen Franken jährlich in den kantonalen Verkehrsfonds einzuzahlen. Danach soll der Betrag wieder auf jährlich mindestens 60 Millionen erhöht werden. Bis jetzt waren es 70 Millionen Franken.

Das neue Gesetz komme allen zu Gute, belaste den öffentlichen Verkehr nicht, entlaste dafür aber die Kantonsfinanzen, schreibt das überparteiliche Komitee in einer Mitteilung vom Dienstag. Am leistungsfähigen öffentlichen Verkehrsnetz im Kanton Zürich und dem Erfolgsmodell ZVV ändere sich mit der Gesetzesänderung nichts.

Das Komitee begründet seine Haltung vor allem mit der 2016 in Kraft getretenen Bundesvorlage betreffend Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI). S-Bahn-Infrastrukturen etwa werden seither vollumfänglich durch den Bund getragen. Der Kanton Zürich zahlt im Gegenzug jährlich 120 Millionen in diesen Bahninfrastrukturfonds.

Dank dieser Änderung stünden dem Kanton mehr Gelder für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung als je zuvor, betont das Komitee. Von einer Schwächung des ÖVs könne deshalb keine Rede sein. Ein über den Bedarf gespiesener Verkehrsfonds nütze niemandem und blockiere unnötig Mittel, die dem Kanton andernorts fehlten.

Der Vorschlag des Kantonsrats sei “absolut unproblematisch und tue niemandem weh”, schreibt das Komitee. Es betont auch, dass durch die Kürzung kein einziges Projekt gefährdet sei. “Sollte plötzlich ein heute unbekanntes Grossprojekt auftauchen, das zusätzliche Mittel erfordert, können die Einlagen durch Gesetzesänderungen wieder erhöht werden.”

Die Gegner befürchten aber genau das, nämlich dass Projekte wie das Tram nach Affoltern, die Verlängerung der Glattalbahn und die Tramlinie zum Innovationspark Dübendorf gefährdet würden. Zudem sei eine solche Sparübung unnötig, da der Kanton im letzten Jahr einen Überschuss von 367 Millionen erwirtschaftet habe, argumentieren sie.

Vier Mieterschutz-Initiativen am 10. Juni in Basel an der Urne

Basel-Stadt stimmt am 10. Juni über vier Mieterschutz-Initiativen ab. Verlangt werden ein Anspruch auf bezahlbaren Wohnraum, eine Formularpflicht für die Anfangsmiete, mehr Kündigungsschutz bei Totalsanierungen und bezahlbare Mietgerichtsverfahren.

Die Initiative “Wohnen ohne Angst vor Vertreibung. Ja zu mehr Rücksicht auf ältere Mietparteien (Wohnschutzinitiative)” zielt per Verfassungsänderung auf renditegetriebene Totalsanierungen: Bei Leerwohnungsbeständen von unter 1,5 Prozent verlangt sie Massnahmen wie eine Bewilligungspflicht für Renovationen und Umbauten oder für den Abbruch von bezahlbaren Wohnungen. In Basel lag die offizielle Leerwohnungsquote zuletzt (Mitte 2017) bei 0,5 Prozent.

Das Kantonsparlament hatte diese 2016 vom Mieterverband (MV) im Dreierbündel eingereichte Initiative für nur teilweise rechtsgültig erklärt und eine kurze Passage zu Kündigungen gestrichen. Mit letzterer hatte eine knappe bürgerliche Mehrheit das Bundesrecht geritzt gesehen. Das kantonale Verfassungsgericht hob die Streichung später jedoch auf.

Die MV-Initiative “Mieterschutz beim Einzug (Ja zu bezahlbaren Neumieten)” verlangt, dass Vermieter neuen Mietern ein Formular zur bisherigen Miete abgeben müssen, wenn die Leerwohnungsquote 1,5 Prozent oder weniger beträgt. Erhöhungen der Wohnungsmiete wären auf diesem Formular zu begründen. Diese Änderungen im kantonalen Einführungsgesetz zum Schweizer Zivilgesetzbuch sollen massive Aufschläge des Mietzinses bei Mieterwechseln bekämpfen.

2015 hatte der Bundesrat die Formularpflicht schweizweit einführen wollen, was dann aber National- und Ständerat ablehnten. In der Folge wurden in mehreren Kantonen ähnliche Begehren lanciert. Eine solche Formularpflicht gibt es in Zürich bereits. In Luzern ist ein Volksbegehren mit dieser Forderung am 17. April eingereicht worden.

Die dritte MV-Initiative “Mieterschutz am Gericht (Ja zu bezahlbaren Mietgerichtsverfahren)” will bei Mietstreitigkeiten am Zivil- und Appellationsgericht die Gebühren auf maximal 500 Franken begrenzen und Parteientschädigungen ausschliessen. Die Anpassung des Gesetzes über die Gerichtsgebühren soll auch weniger Vermögenden erlauben, sich zu wehren.

Die vierte Initiative “Recht auf Wohnen” stammt nicht vom MV, sondern von einer Gruppierung. Sie will in der Kantonsverfassung das Recht verankern, dass alle in Basel-Stadt wohnhaften und angemeldeten Personen zu einem tragbaren Mietzins ihrem Bedarf entsprechenden Wohnraum finden sollen. Gemäss Initianten soll eine Wohnung nicht mehr als einen Drittel des Haushaltseinkommens kosten.

Damit stünde der Kanton in der Pflicht, das Recht mittels geeigneter Massnahmen zu sichern – die Initiative benennt diese nicht. Einer knappen bürgerlichen Mehrheit des Parlament ging dies soviel zu weit, dass sie die Initiative direkt und ohne Empfehlung an die Urne brachte – ohne Debatte zu einer Regierungs-Stellungnahme wurde auch kein Gegenvorschlag möglich.

Alle vier Mieterschutz-Volksbegehren waren im Parlament mit fast gleich grossen Rechts- und Links-Blöcken diskutiert worden. Während die Linke mit Verweis auf Wohnungsnot und Gentrifizierung mehr Schutz sinnvoll findet, fürchtet die Rechte Eingriffe ins Eigentum, mehr Rechtshändel, administrativen Mehraufwand und Mehrkosten.

Mehrere Unternehmen wollen landesweites Wasserstoff-Tankstellennetz

Die Schweiz soll bis 2023 ein flächendeckendes Netz von Wasserstoff-Tankstellen erhalten. Sieben Unternehmen, darunter Tankstellenbetreiber und die Grossverteiler Coop und Migros, haben mit diesem Ziel einen Förderverein gegründet.

Am Verein beteiligen sich vorerst Agrola, Avia Vereinigung, Coop und Coop Mineralöl AG, fenaco Genossenschaft, Migrol sowie Migros Genossenschaftsbund, wie es in einer gemeinsamen Mitteilung vom Freitag hiess. Ihre Idee ist, an bestehenden Tankstellen eine Zapfgelegenheit für Wasserstoff für Elektro-Fahrzeuge einzurichten.

Für Wasserstoff gibt es in der Schweiz zwei Tankgelegenheiten, wie Tony Staub, Sprecher des Vereins, der Nachrichtenagentur SDA sagte. Eine öffentlich zugängliche Tankstelle befindet in Hunzenschwil AG, Wasserstoff getankt werden kann auch bei der Empa in Dübendorf ZH. Allerdings müssen sich Nutzer dort zuerst registrieren.

Wasserstoff gelte unter Experten der Branche als nachhaltiger Zwischenspeicher, um Elektrofahrzeuge mit erneuerbarem Strom zu versorgen, hiess es in der Mitteilung. Vorteile gegenüber Fahrzeugen mit Akku sind laut dem Verein eine Tankzeit von wenigen Minuten und eine Reichweite von 600 Kilometern oder mehr mit einer Füllung.

Statt Abgase stiessen die Wasserstoff-Fahrzeuge lediglich Wasserdampf aus. Dass sich die Technologie bisher nicht durchgesetzt habe, liege daran, dass die Tankstellen fehlten, schrieb der Verein. Mit 1500 Tankstellen und über 1700 schweren Nutzfahrzeugen sehen sich seine Mitglieder in der Lage, dies zu ändern.

Lastwagen brauchten im Vergleich zu Autos pro Jahr das 30- bis 50-Fache an Wasserstoff, rechnen sie vor. Zehn Nutzfahrzeuge mit Brennstoffzellen genügten, um eine Wasserstoff-Tankstelle wirtschaftlich zu betreiben. Sie wollen, dass der Tank-Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen hergestellt wird.

Der Förderverein versteht sich als Plattform und Anlaufstelle für technische Fragen, Entwicklungen und Beratungen. Er verfolgt nach eigenen Angaben über keine kommerziellen Ziele und steht auch weiteren Mitgliedern offen. Wer in Tankstellen und Fahrzeuge investiert, tut dies auf privatwirtschaftlicher Basis.

Freiburg träumt langfristig von urbaner Luftseilbahn

Eine Luftseilbahn als urbanes Transportmittel: Die Freiburger Kantonsregierung sieht dafür in 30 bis 40 Jahren durchaus Potenzial. Kurzfristig lässt sich diese Idee aber kaum umsetzen, wie aus einer Machbarkeitsstudie hervorgeht.

Im Moment sei das Nachfragepotenzial noch zu gering, die Kosten hoch und die technischen Herausforderungen gross, teilte der Freiburger Staatsrat am Freitag mit. Die Machbarkeitsstudie war in Erfüllung eines Postulates aus dem Kantonsparlament erarbeitet worden.

Die Baukosten für eine einfache Luftseilbahn, die den Bahnhof Freiburg in drei Stationen mit dem Autobahnanschluss Villars-sur-Glâne verbinden würde, werden auf 25 Millionen Franken geschätzt. Dazu kämen Betriebskosten von jährlich 5 Millionen Franken.

Zu lösen wären auch technische Herausforderungen wie das Integrieren von Masten in die Strassen und der Schutz gegen visuelle und akustische Belästigungen beim “Überflug” von Siedlungen. Der Staatsrat setzt deshalb kurzfristig beim öffentlichen Verkehr auf den Ausbau des städtischen Busnetzes. Dies erlaube, flexibler auf die Entwicklung von Bedürfnissen und Nachfrage zu reagieren.

Potenzial für eine Luftseilbahn als öffentliches Verkehrsmittel sieht die Kantonsregierung mit dem weiteren Wachstum der Agglomeration Freiburg. So soll mit der Überdachung der A12 bei Chamblioux-Bertigny ein neues Quartier mit zusätzlich 30’000 Einwohnern samt zahlreichen Arbeitsplätzen entstehen.

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