Weniger Geld in den “gut gefüllten” Verkehrsfonds einzahlen und dafür anderswo Löcher stopfen, will ein überparteiliches Komitee mit Vertretern aus SVP, FDP und CVP. Es spricht sich deshalb klar für das geänderte kantonale Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr aus, das am 10. Juni zur Abstimmung kommt.
Bei der Abstimmung geht es um die Frage, wie viel Geld in den Topf fliessen soll, mit dem der Kanton Zürich Projekte für den öffentlichen Verkehr finanziert. Dass das Gesetz an die Urne kommt, liegt an einem Behördenreferendum, welches SP und Grüne gegen einen Entscheid des Kantonsrats ergriffen hatten.
Dieser entschied im vergangenen Jahr – um den mittelfristigen Ausgleich zu erreichen – in den Jahren 2017 bis 2019 nur noch 20 Millionen Franken jährlich in den kantonalen Verkehrsfonds einzuzahlen. Danach soll der Betrag wieder auf jährlich mindestens 60 Millionen erhöht werden. Bis jetzt waren es 70 Millionen Franken.
Das neue Gesetz komme allen zu Gute, belaste den öffentlichen Verkehr nicht, entlaste dafür aber die Kantonsfinanzen, schreibt das überparteiliche Komitee in einer Mitteilung vom Dienstag. Am leistungsfähigen öffentlichen Verkehrsnetz im Kanton Zürich und dem Erfolgsmodell ZVV ändere sich mit der Gesetzesänderung nichts.
Das Komitee begründet seine Haltung vor allem mit der 2016 in Kraft getretenen Bundesvorlage betreffend Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI). S-Bahn-Infrastrukturen etwa werden seither vollumfänglich durch den Bund getragen. Der Kanton Zürich zahlt im Gegenzug jährlich 120 Millionen in diesen Bahninfrastrukturfonds.
Dank dieser Änderung stünden dem Kanton mehr Gelder für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung als je zuvor, betont das Komitee. Von einer Schwächung des ÖVs könne deshalb keine Rede sein. Ein über den Bedarf gespiesener Verkehrsfonds nütze niemandem und blockiere unnötig Mittel, die dem Kanton andernorts fehlten.
Der Vorschlag des Kantonsrats sei “absolut unproblematisch und tue niemandem weh”, schreibt das Komitee. Es betont auch, dass durch die Kürzung kein einziges Projekt gefährdet sei. “Sollte plötzlich ein heute unbekanntes Grossprojekt auftauchen, das zusätzliche Mittel erfordert, können die Einlagen durch Gesetzesänderungen wieder erhöht werden.”
Die Gegner befürchten aber genau das, nämlich dass Projekte wie das Tram nach Affoltern, die Verlängerung der Glattalbahn und die Tramlinie zum Innovationspark Dübendorf gefährdet würden. Zudem sei eine solche Sparübung unnötig, da der Kanton im letzten Jahr einen Überschuss von 367 Millionen erwirtschaftet habe, argumentieren sie.