Was ab 2018 neu gilt und wer davon betroffen ist

Was ab 2018 neu gilt und wer davon betroffen ist

Das Parlament hat auch dieses Jahr wieder fleissig Gesetze beschlossen und Erlasse geändert. Einige davon treten Anfang 2018 in Kraft und sind direkt im Portemonnaie spürbar.

So sinkt per 1. Januar 2018 die Mehrwertsteuer von 8 Prozent auf 7,7 Prozent. Grund dafür ist, dass die Reform der Altersvorsorge im September an der Urne gescheitert ist. Das ist aber nicht die einzige Änderung bei der Mehrwertsteuer.

Dank einer vom Parlament beschlossenen Revision werden elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher ab 2018 wie die gedruckten Ausgaben zum reduzierten Satz besteuert. Dieser sinkt ebenfalls, und zwar von 2,5 Prozent auf 2,4 Prozent. Gleichzeitig müssen mehrere zehntausend Unternehmen neu Mehrwertsteuer zahlen, weil künftig der weltweit erwirtschaftete Umsatz massgeblich ist für die Steuerpflicht.

Strom hingegen wird wegen der neuen Regeln zur Energiestrategie teurer. Der Netzzuschlag steigt um 1,5 Rappen pro Kilowattstunde. Eine vierköpfige Familie bezahlt pro Jahr rund 40 Franken mehr als heute für den Strom. Aus dem Netzzuschlag wird unter anderem eine neue Subvention für Grosswasserkraftwerke finanziert. Diese können Unterstützung beantragen, wenn sie Strom unter den Gestehungskosten verkaufen müssen.

Unterstützung erhalten auch Familien, die ein schwerkrankes oder schwerbehindertes Kind zu Hause pflegen. Heute beträgt der so genannte Intensivpflegezuschlag monatlich zwischen 470 und 1410 Franken. Künftig werden zwischen 940 und 2350 Franken gezahlt. Bei der Invalidenversicherung (IV) führt das zu jährlichen Mehrkosten von rund 20 Millionen Franken.

Schätzungsweise 35 Millionen Franken kostet die Neuberechnung des Invaliditätsgrades von teilerwerbstätigen Personen: Weil die gesundheitlichen Einschränkungen im Beruf und im Haushalt künftig gleich gewichtet werden, könnten die Renten von 16’200 Personen steigen.

Auch im Gesundheitswesen gibt es einige Änderungen. Der Bundesrat hat den Ärztetarif Tarmed auf eigene Faust angepasst. Dadurch werden rund 470 Millionen Franken gespart. Spezialärzte müssen mit empfindlichen Einbussen rechnen. Die Krankenkassenprämien steigen trotzdem um durchschnittlich 4 Prozent. Die Prämien von Berufsmilitärs werden von 292 auf 340 Franken pro Monat erhöht – eine vom Parlament beschlossene Sparmassnahme.

Berufsmediziner sowie Chiropraktiker und Apotheker müssen innerhalb von zwei Jahren ihre Diplome in einem Register eintragen lassen sowie den Nachweis der Sprachkenntnisse erbringen, damit sie ihren Beruf ausüben dürfen. Die Gesundheit profitiert auch dank strengerer Regeln zum Schutz vor Strahlung: So werden zum Beispiel die Referenzwerte für Radon in Wohn- und Aufenthaltsräumen gesenkt und die Hürden für Strahlenbehandlungen erhöht.

Ab 2018 ist das Bankgeheimnis mit dem Ausland endgültig Geschichte. Die Schweiz hat den automatischen Informationsaustausch (AIA) im Jahr 2017 mit 38 Ländern und Territorien eingeführt, darunter mit den EU-Staaten. Mit diesen werden 2018 erstmals Daten ausgetauscht.

Im Kampf gegen Schwarzarbeit sollen Behörden einfacher Informationen austauschen können. Mit der Vorlage wird in erster Linie der “Putzfrauentrick” unterbunden, mit dem das vereinfachte Verfahren für Steuervorteile missbraucht werden kann.

Höhere Hürden gelten ab 2018 für die Einbürgerung: Einen roten Pass erhalten nur gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer, die über eine Niederlassungsbewilligung verfügen und seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz leben. Die Sonderabgabe auf dem Lohn von vorläufig Aufgenommenen wird abgeschafft. Für diese Personen lohnt es sich damit mehr, einer bezahlten Arbeit nachzugehen. Das Kontingent für Arbeitskräfte aus Drittstaaten wird um 500 erhöht.

Bei der Armee steht ein grosser Umbau an. Ab nächstem Jahr wird die Armeereform WEA umgesetzt: Die Truppe wird besser ausgebildet und vollständig ausgerüstet. Gleichzeitig soll sie rascher mobilisiert und eingesetzt werden können. Ziel ist es, innerhalb von zehn Tagen 35’000 Armeeangehörige aufbieten zu können. Die RS dauert 18 Wochen, gefolgt von sechs dreiwöchigen Wiederholungskursen. Künftig können Rekruten zudem ohne Begründung zwei Tage frei nehmen.

Im Strafvollzug wird die elektronische Fussfessel ab 2018 landesweit gesetzlich verankert. Zudem können Richter wieder kürzere Freiheits- statt Geldstrafen aussprechen, auch unbedingte.

Für das Nationalstrassennetz und den Agglomerationsverkehr hat das Stimmvolk im Februar mit dem NAF eine dauerhafte Finanzierung genehmigt, die ab 2018 gilt. Neue Bestimmungen sollen die Sicherheit der Luftfahrt erhöhen. So muss der Funkverkehr im Schweizer Luftraum grundsätzlich auf Englisch abgewickelt werden. Luftfahrtunternehmen sind verpflichtet, den Strafverfolgungsbehörden Passagierlisten auszuhändigen.

Schliesslich können einige Kinder ab dem nächsten Jahr besser abgesichert werden. Homosexuelle dürfen nämlich künftig Kinder ihres Partners oder ihrer Partnerin adoptieren. Heute ist die Stiefkindadoption Ehepaaren vorbehalten. Nun wird sie in allen Paarbeziehungen erlaubt, unabhängig vom Zivilstand und von der sexuellen Orientierung.

Auch Unternehmen sind begehrtes Ziel von Einbrechern

Nicht nur Privathäuser und Wohnungen sind ein begehrtes Ziel für Einbrecher – auch in Unternehmen erhoffen sich die Langfinger reiche Beute. Dabei verursachen sie Millionenschäden: So verzeichnete die Allianz Suisse im vergangenen Jahr rund 1’400 Schadenfälle mit einem Gesamt-Schadenaufwand von fast 5,5 Millionen Franken. Die meisten Schäden werden montags gemeldet; Restaurants und Autogaragen stehen besonders im Fokus.

Erst vor wenigen Wochen sorgte ein Einbruch in ein Pariser Luxusgeschäft weltweit für Schlagzeilen, als unbekannte Diebe teure Whiskeyflaschen im Wert von mehr als 800’000 Franken stahlen, darunter einen seltenen japanischen Whiskey, der allein einen Wert von 120’000 Franken hatte. Einbruchdiebstähle in Unternehmen und Geschäfte sind leider keine Seltenheit, wie die Schadenstatistiken der Allianz Suisse zeigen: Allein im vergangenen Jahr verzeichnete die Allianz Suisse rund 1’400 Schadenfälle mit einem Schadenaufwand von fast 5,5 Millionen Franken. Der Durchschnittsschaden beträgt dabei rund 4’000 Franken. Bei ihren Raubzügen haben es die Diebe vor allem auf Bargeld, wertvolle Waren, spezielle Werkzeuge, Schlüssel und Computer abgesehen. Darüber hinaus hinterlassen sie häufig ein Bild der Verwüstung und verursachen hohe Sachschäden.

Die böse Überraschung folgt häufig nach dem Wochenende

Die böse Überraschung für Firmenchefs und Mitarbeitende folgt oft ausgerechnet am Montagmorgen. An diesem Wochentag verzeichnet die Allianz Suisse laut Schadenstatistiken bereits seit Jahren mit Abstand die meisten Schadenfälle, allein 235 in 2017. Die am meisten betroffenen Betriebsarten sind dabei Restaurants und Imbissbetriebe mit rund 400 Schadenfällen über die vergangenen drei Jahre. Danach folgen Autogaragen mit 145 Schadenfällen seit 2014 und öffentliche Verwaltung (143 Schadenfälle). Was den kantonalen Vergleich anbelangt, so schlugen die Einbrecher im vergangenen Jahr am häufigsten in den Kantonen Zürich (280 Schadenfälle), Bern (173 Schadenfälle) und Genf zu (159 Schadenfälle).

Sicherheitsmassnahmen ergreifen

“Einbruchdiebstähle sind für die Betroffenen oft ein einschneidendes Erlebnis – ob im Unternehmen oder daheim. Und einen hundertprozentigen Schutz vor Einbrechern gibt es nicht. Deshalb ist es wichtig, bereits im Vorfeld entsprechende Massnahmen zu ergreifen, um ihnen das Leben so schwer wie möglich zu machen”, sagt Markus Deplazes, Leiter Schaden der Allianz Suisse.

So sollten Bargeldbestände, Schlüssel und wertvolle Gegenstände beispielsweise nicht einfach in der Kasse oder Schublade, sondern in qualitativ hochwertigen Kassenschränken (Tresore) aufbewahrt werden. Mechanische und elektrische Sicherheitsmassnahmen wie Sicherheitsbeschläge für Türen und Fenster, Bewegungsmelder, Alarmanlagen oder Videoüberwachung erschweren nicht nur den Zugang zum Gebäude, sondern wirken sich in der Regel auch positiv auf die Versicherungsprämie aus. Zudem könnte es eine Überlegung sein, einen professionellen Wachdienst zu beauftragen, der regelmässig nach dem Rechten sieht.

Originaltext: Allianz Suisse Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100008591 Medienmappe via RSS : http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100008591.rss2

Kontakt: Hans-Peter Nehmer, Leiter Unternehmenskommunikation Telefon: 058 358 88 01; hanspeter.nehmer@allianz.ch

Bernd de Wall, Senior Spokesperson Telefon: 058 358 84 14, bernd.dewall@allianz.ch

(SDA-ATS-OTS Ada100810773)

Baubewilligung für Berner Centralweg – aber keine Bagger in Sicht

Das umstrittene Wohnbauprojekt am Centralweg in der Berner Lorraine hat eine wichtige Hürde genommen. Regierungsstatthalter Christoph Lerch hat die Baubewilligung für das geplante Mehrfamilienhaus erteilt.

Die in drei Einsprachen vorgebrachten Punkte seien aus seiner Sicht öffentlich-rechtlich unbegründet, teilte Lerch am Donnerstag mit. Die Stadt Bern will am Centralweg ein Haus mit 13 Wohnungen bauen. Das Projekt stösst im Quartier wegen vergleichsweise hoher Mietzinse auf Widerstand.

Das Baugesuch des städtischen Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik stammt aus dem Jahr 2013. Aus einem Wettbewerb war das Projekt “Baumzimmer” als Sieger hervorgegangen.

Das gefiel nicht allen. Die Einsprecher machten geltend, es gebe zu wenig Parkplätze, die Grenzabstände würden nicht eingehalten und die Wirtschaftlichkeit sei nicht gegeben. Ausserdem sei die Finanzierung nicht geeignet, um günstiges Wohnen zu ermöglichen.

2014 reichte die Bauherrschaft eine Projektänderung ein, um die Grenzabstände einzuhalten. Auch auf die Anbauten, die sogenannten “Baumzimmer”, verzichtete sie und sah neu konventionelle Balkone vor.

2015 wurde das Baubewilligungsverfahren sistiert, weil zuerst die Anpassung des Bauklassenplans abgewartet werden musste. Der geänderte Bauklassenplan trat im vergangenen September in Kraft. Damit lag der Ball wieder bei Regierungsstatthalter Christoph Lerch. Dieser erteilte nun die Baubewilligung.

Wann die Bagger am Centralweg auffahren, ist wieder eine andere Frage. Zuerst sucht die Stadt Bern nun nach Wegen, um tiefere Mieten möglich zu machen. So hat es der Gemeinderat neulich beschlossen. Im Klartext heisst das wohl: Das Haus soll günstiger gebaut und die Renditevorgabe gesenkt werden.

Bis Herbst 2018 soll die Finanzdirektion ein “kostenoptimiertes Projekt” vorlegen. Ob sich der Stadtrat danach erneut mit dem Geschäft befassen muss, ist laut Gemeinderat noch offen. Das hänge davon ab, wie stark sich das Bauvorhaben ändere.

Vorerst bleibt es dabei, dass die Brache am Centralweg als Quartiertreffpunkt genutzt werden kann – obwohl der Stadtrat vor über vier Jahren einen Kredit von 8,8 Millionen Franken für die Überbauung gesprochen hat.

Basler Kunstmuseums-Erweiterungsbau rund 3,7 Millionen über Budget

Der Erweiterungsbau des Kunstmuseums Basel wird rund 3,7 Millionen Franken teurer als budgetiert: Die aktuelle Baukostenprognose liegt mit 105 Millionen rund 3,5 Prozent über der Budgetsumme. Das ist laut Baudepartement im Rahmen der angekündigten Überschreitung.

Die Bauabrechnung sei fast abgeschlossen, teilte das Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) am Donnerstag mit; nur ein Vertrag sei noch nicht abgerechnet. Die Budgetüberschreitung liege derzeit mit 3,5 Prozent innerhalb des früher kommunizierten Rahmens von 3 bis 5 Prozent.

Probleme gibt es indes noch bei Dachaufbauten, wo Kondenswasser in Einhausungen technischer Einrichtungen festgestellt wurde. Das werde im kommenden Jahr behoben. Ursache, Verantwortlichkeit und Kostenübernahme werden laut BVD noch geklärt. Erst danach kann die definitive Bauabrechnung des Erweiterungsbaus abgeschlossen werden.

Gemäss der Mitteilung haben der noch nicht abgerechnete Vertrag sowie die technische Pendenz auf dem Dach “keinen nennenswerten Einfluss” auf die gesamte Bausumme von teuerungsbereinigt 105 Millionen Franken.

Das BVD hatte die Budgetüberschreitung im November 2016 angekündigt. Damals wurden die Gesamtkosten für den Bau auf rund 108 bis 110 Millionen Franken geschätzt. Die Mehrkosten zulasten des Kanton wurden dabei unter anderem mit dem Zeitdruck erklärt.

Ursprünglich war für den Erweiterungsbau mit Kosten von rund 100 Millionen Franken gerechnet worden, von denen Kanton und Mäzenin Maja Oeri je die Hälfte übernehmen. Oeri hatte zudem für den Landerwerb weitere 20 Millionen beigesteuert.

Der im April 2016 eingeweihte Neubau des Basler Kunstmuseums für Sonderausstellungen stammt aus der Feder der Architekten Christ & Gantenbein. Er bietet in 19 Ausstellungsräumen 8000 Quadratmeter Nettofläche und ist unterirdisch mit dem Haupthaus verbunden.

Berner Kiesbranche kämpft weiterhin für Herausgabe des Kiesberichts

Nach der verweigerten Akteneinsicht in den umstrittenen Bericht über die Berner Kies- und Deponiebranche beschreitet die Branche den Rechtsweg. Der kantonale Kies- und Betonverband (KSE) hat beim Grossen Rat eine Beschwerde eingereicht.

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) hatte anfangs Dezember Gesuche um Akteneinsicht formell abgelehnt. Sie machte dafür öffentliche und private Interessen geltend und verwies auf das Kommissionsgeheimnis.

Aus Sicht der Branche lässt das Kommissionsgeheimnis jedoch Ausnahmen zu, die “in diesem Fall klar begründbar” seien, schreibt der KSE. Nachdem die Inhalte des Berichts durch Medienberichte öffentlich diskutiert worden seien, müsse “der an den Pranger gestellten Branche das rechtliche Gehör gewährt werden.”

Dies sei aber nur möglich, wenn der Bericht offen gelegt werde. Allenfalls könnten die Namen von Personen oder andere sensible Passagen eingeschwärzt werden, schlägt der Verband vor.

Nebst der Kiesbranche hatte auch die Nachrichtenagentur sda bei der GPK ein Gesuch um Akteneinsicht gestellt. Sie verzichtet jedoch auf das Beschreiten des Rechtsweges. Die sda hatte sich auf das Öffentlichkeitsprinzip bezogen und wies auch darauf hin, dass die Schlussfolgerungen des Berichts längst bekannt sind.

Die Zeitung “Der Bund” hat daraus bereits im Sommer zitiert, was die GPK dazu veranlasste, eine Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung einzureichen. Allerdings hat die GPK in einem Communiqué selber aus dem Bericht zitiert.

Die Finanzkontrolle kam demnach zum Schluss, dass das Kies- und Deponiewesen den bernischen Steuerzahler jährlich drei bis fünf Millionen Franken mehr als nötig kosten könnte. Wer daran ist schuld, ist politisch umstritten. Die GPK möchte, dass der Kanton das Kies- und Deponiewesen besser steuert.

Der Regierungsrat warnt vor voreiligen Schlüssen aus dem Bericht. Er möchte die Untersuchung der Wettbewerbskommission abwarten. Dann werde sich zeigen, ob der Kanton tatsächlich zu teure Preise für Kies und Deponiegut bezahlt habe.

Zürcher Aerztefon startet am 1. Januar

Eine einheitliche Telefonnummer für nicht lebensbedrohliche medizinische Notfälle: Nach dem Ja des Zürcher Kantonsrats nimmt das Aerztefon am 1. Januar 2018 seinen Betrieb auf.

Damit steht der Bevölkerung des Kantons Zürich unter der Gratis-Nummer 0800 33 66 55 ab Anfang Jahr ein zentraler Service für nicht lebensbedrohliche medizinische Notfälle zur Verfügung – während 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr.

Diese zentrale Triage ermögliche eine bedarfsgerechte, kostengünstige Notfallversorgung der Zürcher Bevölkerung, wie die Aerztegesellschaft des Kantons Zürich (AGZ) am Donnerstag mitteilte.

Dabei nehmen geschulte Fachpersonen die Anrufe entgegen und vermitteln zum im jeweiligen Fall geeigneten Dienstleister. Das kann die nächste diensthabende Praxis eines Haus- oder Kinderarztes sein, eine spezialärztliche Noftfallpraxis, eine Apotheke oder eine Zahnarztpraxis. Bei Bedarf erfolgt die ärztliche Beratung gleich auch am Telefon oder es gibt einen ärztlicher Hausbesuch.

Die Wartezeit für die Anrufen soll dabei so kurz wie möglich gehalten werden. “Wenn wir sehen, dass wir personell aufstocken müssen, dann werden wir das machen”, sagte Thomas Biedermann, CEO der AGZ Support AG. Ziel sei, dass 80 Prozent der Anrufe in den ersten 30 Sekunden entgegengenommen werden.

Das Aerztefon alarmiert zudem auch die Ambulanz oder weist den Patienten an ein Spital. Die neue Nummer ersetzt aber nicht die Notfallnummer 144. “Der Patient kann in schweren und lebensbedrohlichen Fällen immer die 144 wählen”, betonte Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger (FDP) vor den Medien. Sie soll aber die Kapazität von 144 für lebensbedrohliche Fälle freihalten.

Josef Widler, Präsident der AGZ, erklärte die Vorteile des Aerztefons: “Wir können den Menschen die Angst nehmen und sie dorthin schicken, wo sie Hilfe erhalten”. Und so ganz nebenbei auch Gesundheitskosten sparen. “Wir verbessern die Versorgung und sparen gleichzeitig Kosten”, sagte er.

Der Zürcher Kantonsrat hat erst am vergangenen Dienstag in zweiter Lesung beschlossen, das Aerztefon einzurichten. Die Zustimmung erfolgte jedoch nicht ohne Misstöne. So sorgte beispielsweise die fehlende Ausschreibung für Kritik. Die EDU als auch die GLP haben denn auch bereits angekündigt, Parlamentarische Initiativen einzureichen, um die Vorlage “nachzubessern”.

Bislang musste der Kanton diesen Notfalldienst nicht selber organisieren, denn die medizinischen Standesorganisationen der Ärzte, Zahnärzte und Apotheker konnten ihn aus eigener Kraft gewährleisten. Dies wurde jedoch zunehmend schwieriger: Immer weniger Ärzte betreiben eine eigene Hausarztpraxis, immer mehr arbeiten Teilzeit.

Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt integrieren hilft allen

Heute fand unter der Leitung von Bundesrat Alain Berset die dritte nationale Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen statt. Die teilnehmenden Organisationen verabschiedeten eine gemeinsame Erklärung und diskutierten ein Massnahmenpaket. Travail.Suisse hat die Aufgabe erhalten, mit den Sozialpartnern die Diskussion zu suchen zur Frage “Wie können Gesamtarbeitsverträge die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen fördern?”.

Travail.Suisse unterstützt die Anstrengungen, mit gezielten Massnahmen ein förderliches Umfeld zu schaffen, um Menschen mit einer Beeinträchtigung infolge von Krankheit, Unfall oder Behinderung die erstmalige berufliche Eingliederung, die Wiedereingliederung und die Erhaltung der Arbeitsmarktfähigkeit zu gewährleisten. “Ein inklusives Arbeitsumfeld kommt allen Arbeitmehmenden eines Unternehmens zugute”, so Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse.

Beitrag von Travail.Suisse

Was leisten die Sozialpartner mit dem Instrument der Gesamtarbeitsverträge für die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen? Dieser Frage ist Travail.Suisse in den letzten Monaten im Rahmen einer Studie nachgegangen, und zwar unter drei Perspektiven:

– Gibt es Gesamtarbeitsverträge, die schon einen Beitrag an die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt leisten? Und worin besteht dieser Beitrag? – Gibt es im Prozess der Integration von Menschen mit Behinderungen Lücken oder Probleme, welche eine Integration erschweren oder verunmöglichen? – Wie kann ein Gesamtarbeitsvertrag mithelfen, diese Lücken zu schliessen und die Integration insgesamt zu verbessern?

Die Studie von Travail.Suisse gibt Auskunft in Bezug auf diese drei Fragen. Sie ist zu finden unter: www.travailsuisse.ch

Im Verlaufe der nächsten anderthalb Jahre wird Travail.Suisse die Ergebnisse den GAV-Partnern vorstellen und mit Ihnen diskutieren.

Originaltext: Travail.Suisse Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100020454 Medienmappe via RSS : http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100020454.rss2

Kontakt: Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, 079 287 04 93 Bruno Weber-Gobet, Leiter des Projektes “Über Gesamtarbeitsverträge die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt fördern”, 079 348 71 67 www.travailsuisse.ch

2000 Unterzeichner von Westschweizer Sammelklage gegen VW

Die europäische Sammelklage, an der sich die Westschweizer Konsumentenorganisation FRC beteiligt, wird nächste Woche vor einem Gericht in Deutschland eingereicht. Rund 2000 Kundinnen und Kunden aus der Schweiz haben die Klage unterzeichnet.

Das teilte die Fédération romande des consommateurs (FRC) am Donnerstag mit. Das Einreichen der Schadenersatzklage von Schweizer Konsumenten vor dem Gericht in Braunschweig noch vor Ablauf des Jahres ermögliche es, die Verjährungsfrist einzuhalten und ein Verfahren gegen den deutschen Automobilkonzern Volkswagen einzuleiten.

Die Zahl der eingereichten Klagen sei “sehr zufriedenstellend” und zeuge von einer “starken Betroffenheit”, sagte die Leiterin der Rechts- und Politikabteilung des FRC, Florence Bettschart, der Nachrichtenagentur sda auf Anfrage. “Wir dürfen nicht vergessen, dass seit dem Bekanntwerden des Abgasskandals zwei Jahre vergangen sind.”

Die Schweiz ist das zweite Land, das eine Sammelklage beim Gericht in Braunschweig einreicht. Anfang November wurde bereits eine Sammelklage von 15’000 deutschen Kunden übergeben.

Die Forderungen belaufen sich auf insgesamt 360 Millionen Euro (418 Millionen Franken). Klagen aus Österreich, Slowenien und Litauen sollen in den kommenden Wochen folgen.

Einer Klage der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) gegen VW und die Schweizer Generalimporteurin Amag haben sich über 5000 Autobesitzer angeschlossen. Die Fahrzeughalter sollen Anspruch auf je 3000 bis 7000 Franken Schadenersatz haben. Die Klage wird nach Angaben des SKS Ende nächster Woche vor dem Handelsgericht des Kantons Zürich eingereicht.

Bereits Anfang September hatte der SKS beim selben Gericht eine Verbandsklage gegen Amag und VW deponiert. Die Klage lautete auf widerrechtliche Täuschung bei den Abgas-Manipulationen.

In der Schweiz waren rund 180’000 Kunden vom Abgasskandal betroffen. Weltweit hatte VW etwa 11 Millionen seiner Autos mit einer Schummel-Software ausgestattet.

Basel-Stadt 2016 seit elf Jahren mit mehr Zu- als Wegzügern

2016 sind über 900 Personen mehr in den Kanton Basel-Stadt zu- als weggezogen. Das war der elfte positive Wanderungssaldo in Folge. Gemäss der am Dienstag präsentierten Wanderungsanalyse verteilen sich Zuzüger gut auf die Quartiere.

Im vergangenen Jahr zogen 14’849 Personen in den Stadtkanton und 13’947 weg, woraus sich ein Wanderungssaldo von 902 Personen ergibt. Diese definitiven Zahlen weichen teils stark von provisorischen ab, die im Januar mitgeteilt worden waren, so ein Wanderungssaldo von 412 Personen. Der Grund sind nachträgliche Korrekturen.

Der Wanderungssaldo ist seit 2006 ununterbrochen positiv, mit einem Spitzenwert 2008, als 2034 Personen mehr zugezogen waren. Negativ war der Saldo 2005 sowie 1995 bis 2001, mit einem Maximum von 1510 mehr Weggezogenen 1997, vor just 20 Jahren. – Seit 2011 wird der Saldo indes wegen einer neuen Ermittlungsweise jährlich dreistellig korrigiert.

2016 sorgten erneut Ausländer für den positiven Wanderungssaldo, wie Verantwortliche vor den Medien ausführten. Top-Herkunftsland blieb Deutschland (2080 Personen), vor Italien (595), Frankreich (520) und den USA (517). Während EU-Bürger frei zuwandern können, legt der Bund die Kontingente für Drittstaatler wie Amerikaner fest.

Über zehn Jahre betrachtet, fällt besonders der überdurchschnittlich gewachsene Zustrom der Italiener auf, der sich mehr als verdoppelte. Die Finanzkrise habe in südeuropäischen Ländern stark gewirkt und junge Arbeitskräfte auf Jobsuche auswandern lassen, sagte Madeleine Imhof, Leiterin des Statistischen Amtes Basel-Stadt.

Die Zuzüger aus dem Ausland verteilten sich herkunftsmässig recht gut auf die verschiedenen Quartiere, sagte Andreas Räss, Leiter der Fachstelle Diversität und Integration. Aus der Reihe tanzt Bettingen mit überdurchschnittlich vielen deutschen Zuzügern 2016: Jene liebten dörfliche Strukturen, zumal viele aus der badischen Nachbarschaft kämen.

Leichte Unterschiede seien dennoch festzustellen: So zögen zum Beispiel Italiener gerne in die Breite, ins Klybeck- oder Iselinquartier, während US-Zuzüger Buderholz, St. Alban, Wettstein und Altstadt vorzögen. Letztere Vorliebe erklärte Räss mit der Nähe zum Arbeitsplatz – so ist im Wettsteinquartier etwa der Roche-Hauptsitz.

Zu relativieren sind Quartierpräferenzen der Zuzüger allerdings wegen der knappen Wohnungen. Zwar sei die Fluktuation allgemein “gross”, was für Räss das Funktionieren des Wohnungsmarkts belegt, doch Neuzuzüger gingen eher in Neubauquartiere – jene Logis seien eben sichtbar auf dem Markt.

Laut Imhof werden Neubausiedlungen insgesamt grossteils aus den Quartieren selber gefüllt, wie frühere Erhebungen ergeben hätten. Dies zeige, dass die Leute gerne in Basel und in ihrem Quartier blieben. Grund sei auch ein lokaler Informationsvorsprung der Ansässigen gegenüber Neuzuzügern.

Im kommenden Jahr plant das Statistische Amt im Übrigen eine dritte Wanderungsbefragung. Diese soll den Zahlen mehr Leben einhauchen, etwa die Motive für den Zuzug nach Basel oder den Umzug in ein Quartier erhellen.

Insgesamt lag der Ausländeranteil im Stadtkanton bei 36 Prozent. Bezogen auf die knapp 71’000 Ausländer per Ende 2016 fallen die 448 Asylsuchenden statistisch kaum ins Gewicht. Dazu kamen 734 vorläufig Aufgenommene sowie (mit Erfassungsunschärfe) rund 700 anerkannte Flüchtlinge, wie Christa Moll Freddi vom Statistischen Amt sagte.

Die Summe dieser drei Flüchtlingskategorien hat in zehn Jahren um 18 Prozent zugelegt. Ende 2016 lag sie bei einem Bevölkerungsanteil von knapp einem Prozent. Die meisten Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen sind junge Männer; viele stammen aus Syrien und Eritrea – Asylbewerber weist der Bund den Kantonen zu.

Negativ ist im Übrigen der Wanderungssaldo unter den beiden Basel aus stadtkantonaler Perspektive: Insgesamt 2593 Personen (1890 Schweizer und 703 Ausländer) zogen im vergangenen Jahr aus dem Baselbiet nach Basel-Stadt, während 3987 (2308/1679) den umgekehrten Weg machten. Der Saldo liegt so bei 1394 Personen zugunsten des Landkantons.

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Neue Frauen braucht das Land: Weibliche Kader im Standby-Modus

Immer noch reicht eine Hand aus, um die Frauen auf der obersten Hierarchiestufe der Top-100-Firmen der Schweiz aufzuzählen. In Verbandsgremien sind Frauen häufiger anzutreffen. Eine angemessenere Frauenvertretung wäre möglich, da in vielen Branchen Frauen in den Startpflöcken stehen.

Gerade mal vier Konzern-Chefinnen gibt es derzeit bei den 100 grössten Schweizer Firmen: Susanne Ruoff bei der Post, Jasmin Staiblin bei Alpiq, Susanne Thoma bei der BKW Energie und Philomena Colatrella bei der Krankenkasse CSS.

In der Schweizer Wirtschaft wächst nach Ansicht des Topkadervermittlers Guido Schilling aber eine starke Generation an weiblichen Leadern heran. Sein Optimismus nährt sich daraus, dass von den Neuzugängen in Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten 2016 gut ein Fünftel Frauen waren. Damit stieg der Frauenanteil in den Geschäftsleitungen der grössten Firmen in einem Jahr um 2 Prozentpunkte oder gleich stark wie in den gesamten zehn Jahren zuvor.

In der breiten Öffentlichkeit bekannt sind weibliche Talente allerdings kaum. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und aufgrund der helvetischen Zurückhaltung, Talente in den Vordergrund zu rücken, schrecken Verbände und Firmen oft davor zurück, konkrete Namen zu nennen.

In einer Umfrage der Nachrichtenagentur sda bei einem Dutzend Verbänden und ebenso vielen Grossunternehmen verzichteten die Migros, Swiss Life, Zurich und SIX ganz auf die Nennung von Namen aktiver und künftiger Kaderfrauen. “Nicht in der Öffentlichkeit über individuellen Einfluss und Karriereaussichten einzelner Mitarbeiterinnen spekulieren” wollen die Post, Novartis, Roche, Emmi, Adecco, Coop Schweiz und Swisscom.

Bereits bekannte erfolgreiche Frauen in den eigenen Reihen werden hingegen eher und zum Teil mit Stolz genannt. So verweist der Pharmakonzern Novartis auf eine “beträchtliche Zahl” weiblicher Führungskräfte in der zweithöchsten Führungsstufe direkt unter der Konzernleitung, etwa Monika Jänicke, die das Schweizer Pharmageschäft leitet, oder Sandoz-Chefin Rebecca Guntern Flückiger.

Für Frauenpower in der Konzernleitung des Basler Konkurrenten Roche sorgen Sophie Kornowski-Bonnet als Chefin von Roche Partnering und Personalchefin Cris Wilbur. Auch hier gibt es laut Konzernangaben zahlreiche Frauen in verantwortungsvollen und einflussreichen Positionen.

Einige Banken haben in den letzten Jahren das Führungspotenzial von Frauen entdeckt. Vor sieben Jahren wurde mit Marianne Wildi die erste weibliche CEO einer börsenkotierten Schweizer Bank, der Hypothekarbank Lenzburg, ernannt. Seit Juni ist Sandra Lienhart CEO der Bank Cler (ehemalige Bank Coop).

In der UBS-Geschäftsleitung sitzen Sabine Keller-Busse und Kathryn Shih. Keller-Busse ist COO und oberste Personalchefin der UBS und SIX-Verwaltungsrätin. Shih amtet als Präsidentin der Region Asien Pazifik.

Die nächsthöhere Hierarchiestufe erklommen haben ein Dutzend Frauen, etwa Christine Novakovic, Leiterin der UBS Investment Bank Schweiz, oder Karin Oertli Küng, Leiterin Asset Management Schweiz und Region EMEA. Susanne Thellung ist als einzige Regionalleiterin der UBS für die Geschäftstätigkeit in der Zentralschweiz verantwortlich.

Erstaunlich wenig in der Öffentlichkeit präsent ist auch Anke Bridge, die den Bereich Digital Solutions & Delivery der Credit Suisse Schweiz leitet. Als Rising Stars der CS gelten auch Jin Yee Young, die den wichtigen Markt Singapur verantwortet, sowie Laura Barrowman, Chief Technology Officer.

Für Aufsehen sorgte im Juli der Wechsel der Chefin der schwedischen Grossbank SEB, Annika Falkengren, als Partnerin zur Genfer Privatbank Lombard Odier.

In der Konzernleitung der Post sitzen neben der Konzernchefin Susanne Ruoff Valérie Schelker als Personalchefin und Claudia Pletscher als Entwicklungschefin. 2016 hätten zehn Frauen im mittleren Kader gearbeitet, diese seien entweder schon einen Schritt weiter oder in einer guten Position, um Karriere zu machen, heisst es bei der Post.

Den Personalvermittler Adecco in der Schweiz führt Nicole Burth. Der Konzernleitung des Milchverarbeiters Emmi gehört Natalie Rüedi an. Auf Direktionsebene arbeiten bei Coop Schweiz derzeit vier Frauen.

Weniger Hemmungen einzelne Frauen hervorzustreichen, haben offensichtlich Verbände. Der Textilverband Schweiz verweist auf Caroline Forster, Co-Chefin der Forster-Rohner-Gruppe und PKZ-Chefin Manuela Beer. Newcomerinnen sind etwa die Gründerinnen des Zürcher Lingerie-Labels LYN Lingerie, Ramona Keller und Evelyn Bozzolini.

Selbst im Baugewerbe gibt es erfolgreiche Frauen. Daniela Spuhler-Hofmann, die Frau von Stadler-Verwaltungsratspräsident Peter Spuhler, ist Verwaltungsratspräsidentin der Zürcher Baufirmen Esslinger und Barizzi. Seit Mitte 2016 ist Andrea Wucher Chefin der Berner Baufirma Weiss+Appetito.

In einer guten Startposition für eine erfolgreiche Karriere in der Baubranche sieht der Verband beispielsweise die Vizedirektorin des Walliser Baumeisterverbandes, Chiara Meichtry-Gonet.

Die einflussreichsten Frauen in der Branche sind laut dem Schweizer Brauerei-Verband neben den drei Frauen in der Feldschlösschen-Geschäftsleitung Gaby Gerber, Regina Wurz-Janssens und Silvia Keller, Claudia Graf, Geschäftsleiterin Sonnenbräu, und Anita Tremi, Geschäftsleiterin Brauerei Fischerstube.

Erfolgreiche Frauen gibt es auch bei den Mineralwasser- und Soft-Drinkherstellern, etwa die Managerinnen Claudia Bösch von Redbull-Schweiz, und Monika Christener, von Rivella. Bekannter ist die Chefin der Goba Mineralquelle und Manufaktur, Gabriela Manser.

Verbände scheinen Frauen durchaus gute interne Karrierechancen zu bieten. Beim Wirtschaftsdachverband Economiesuisse liegen vier von fünf Geschäftsstellen sowie die gesamte operative Leitung in Frauenhand. Nur die Geschäftsstelle in Brüssel wird von einem Mann geleitet. Vorsitzende der Geschäftsleitung ist Monika Rühl.

Der Apothekerverband PharmaSuisse nennt als arrivierte Kaderfrau Martine Ruggli, Mitglied der strategischen Führung von PharmaSuisse, und Präsidentin der Eidg. Arzneimittelkommission. Als Newcomerinnen nach oben drängen in der Branche etwa Maria Hitziger, Gründerin ApoDoc, sowie Julie Schappler, Vizepräsidentin PharmaGenève.

Der Schweizerische Bauernverband (SBV) sieht Christine Bühler, SBV-Vizepräsidentin und Präsidentin des Schweiz. Bäuerinnen und Landfrauenverbandes, als einflussreichste Frau in der Landwirtschaft. Eva Reinhard ist stellvertretende Direktorin im Bundesamt für Landwirtschaft.

Seit einem halben Jahr ist Monique Bourquin Präsidentin des Schweizerische Markenartikelverband Promarca. Bourquin ist Emmi-Verwaltungsrätin und war bis 2016 bei Unilever tätig, wo sie vier Jahre das Schweizer Geschäft führte und zuletzt als Finanzchefin von Unilever in der DACH-Region amtete.

Präsidentin von Lignum Schweiz, dem Verband der Holzwirtschaft, ist SVP-Nationalrätin und Holzunternehmerin Sylvia Flückiger-Bäni.

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