Neue Schäden führen zu weiterer Verzögerung bei Basler Biozentrum

Neue Schäden führen zu weiterer Verzögerung bei Basler Biozentrum

Die Eröffnung des neuen Biozentrums der Universität Basel verzögert sich um weitere sechs Monate. Grund sind neue Schadenfälle sowie eine technische Störung. Nun ist der Bezug des 330-Millionen-Projekts für Oktober 2019 terminiert.

An sich sei das Biozentrum zu grossen Teilen fertiggestellt, teilte das Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt (BVD) am Donnerstag mit. Die bevorstehenden Arbeiten können jedoch vorerst nicht wie geplant fortgesetzt werden – unter anderem weil die Untergeschosse des Baus auf dem Schällemätteli-Areal unter Wasser gesetzt wurden.

Eingedrungen war das Wasser an zwei Stellen: Einerseits bei der Betonplatte im Bereich der beiden Brunnen an der Spitalstrasse, anderseits durch einen undichten Schlammsammler.

Damit jedoch nicht genug: In einem Lüftungsgerät barst zudem eine Wasserleitung, wodurch Teile der Technikzentrale beschädigt wurden. Überdies wurde festgestellt, dass sich bei der Fassade des 73 Meter hohen Neubaus der Sonnenschutz teilweise nicht korrekt schliessen lässt. Das verantwortliche Unternehmen sucht derzeit nach einer Lösung für dieses Problem, wie es im Communiqué heisst.

Was die Schädenfalle betrifft, seien die Aufträge für deren Behebung inzwischen in Auftrag gegeben worden. Zuvor habe man sich mit den Beteiligten auf einen Schadenexperten und ein Vorgehen geeinigt, hiess es weiter. In der Folge wurden diverse Gutachten erstellt. Noch in Vorbereitung sind die Verhandlungen über die Übernahme der Kosten.

Durch die Schäden verzögert sich der Bezug des Biozentrums um weitere sechs Monate bis Oktober 2019. Jene Schadenfälle in den Bereichen Brandschutz und Sanitär, die schon früher für Verzögerungen gesorgt hatten, seien inzwischen behoben, teilte das BVD weiter mit.

Bei den Kosten gehen die Verantwortlichen weiterhin von einer Überschreitung im einstelligen Prozentbereich aus. Die Investitionen sind auf 328 Millionen Franken veranschlagt. Davon bezahlt der Bund knapp 70 Millionen Franken. Die Kantone Basel-Stadt und Baselland übernehmen je rund 130 Millionen Franken.

Das neue Biozentrum soll ein bestehendes Bildungs- und Forschungszentrum aus dem Jahr 1971 ersetzen. Bei der Realisierung des Projekts war es schon ganz am Anfang wegen eines Rechtsstreits um die Auftragsvergabe zu einer Verzögerung gekommen. 2014 taxierte das Appellationsgericht dann das Submissionsverfahren als korrekt.

9/11: U-Bahn-Station am World Trade Center wieder geöffnet

Knapp 17 Jahre nach den Terroranschlägen auf das World Trade Center in New York hat die damals unter den einstürzenden Zwillingstürmen zerstörte U-Bahn-Station wiedereröffnet. Seit Samstag (Ortszeit) halten Züge der Linie 1 wieder an der Station.

Diese hiess einst “Cortlandt Street” und wurde nunmehr in “WTC Cortlandt” umbenannt.

Die rund 182 Millionen Dollar teuren Wiederaufbau- und Renovierungsarbeiten hatten erst im Jahr 2015 begonnen werden können, nachdem zahlreiche andere Bau- und Infrastrukturprojekte in der Gegend abgeschlossen worden waren. Die Wände der Station, die am Samstag noch nach frischer Farbe roch und von vielen Fahrgästen fotografiert wurde, ziert nun ein Mosaik der Künstlerin Ann Hamilton mit Zitaten aus der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung.

Bei den Anschlägen am 11. September 2001 waren entführte Flugzeuge in die beiden Türme des World Trade Center in New York und das Pentagon in Washington gestürzt. Rund 3000 Menschen kamen ums Leben. In der Gegend im Süden von Manhattan, wo die Zwillingstürme standen, sind nach den Anschlägen unter anderem mehrere neue Wolkenkratzer, ein Museum und eine Gedenkstätte errichtet worden.

Basel erhält 2020 zum BVB-Jubiläum ein Tram-Museum

Basel erhält ein Tram-Museum. Eröffnet werden soll es 2020, also just zum 125-Jahr-Jubiläum der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB). Die Investitionen sind auf rund eine Millionen Franken veranschlagt.

Realisiert werden soll das Museum auf dem Areal des Tramdepots Dreispitz, wie die BVB am Freitag mitteilten. Für das Vorhaben hat die BVB-Geschäftsleitung nun grünes Licht geben.

Zunächst wird im Tramdepot eine Ausstellung mit zahlreichen Exponaten rund ums Tram aus dem Fundus des Tramclubs Basel (TCB) eingerichtet. Präsentiert werden etwa Uniformen, Schilder oder Billettautomaten und alte Sitzbänke.

Dieser Teil des Museums in bestehenden Räumlichkeiten soll 2020 im BVB-Jubiläumsjahr seine Tore öffnen. In einem zweiten Schritt soll danach in unmittelbarer Nachbarschaft eine Halle für jene alten Trams erstellt werde, die nicht mehr betriebsfähig sind.

Die Investitionen für das Tram-Museum sind nach Auskunft der BVB auf eine Million Franken veranschlagt – je 500’00 Franken für die beiden Etappen. Getragen werden die Kosten je zur Hälfte von den BVB auf der einen und vom TCB und der gegründeten Genossenschaft Tram-Museum Basel (GTMB) auf der andern Seite. Die beiden Organisationen sind auch für den Betrieb des Museums verantwortlich.

Zürcher Rathaus: Sprung in die Limmat bleibt einziger Fluchtweg

Die Sicherheitssituation im Zürcher Rathaus sei “katastrophal schlecht”, findet die EVP. In einem Postulat forderte sie deshalb den Bau einer Aussentreppe als Notausgang. Dazu wird es nun aber nicht kommen. Der Sprung in die Limmat bleibt bis auf Weiteres offizieller Fluchtweg.

Denkmalschutz hin oder her, es brauche endlich einen zweiten Fluchtweg, forderte Hanspeter Hugentobler (EVP, Pfäffikon). Das momentane Sicherheitskonzept sei ja wohl ein Witz. Dieser Ratssaal sei im Falle eines Brandes oder eines Anschlages eine Falle.

Tatsächlich sieht das Sicherheitskonzept immer noch vor, dass sich Ratsmitglieder, Zuschauer und Journalisten mit einem Sprung in die Limmat retten sollen, falls das Treppenhaus blockiert ist.

Weil dieser Sprung aus dem zweiten Stock stattfinden würde, wäre er wohl nicht ganz ungefährlich. Die Alternative wäre, auf der Saalseite der bürgerlichen Parteien auf das Trottoir zu springen – wohl ebenfalls mit entsprechenden gesundheitlichen Folgen.

Auch der Notausgang bei der Tribüne sei ein Witz, sagte Hugentobler weiter, denn der führe nur ins Treppenhaus. Ist dieses wegen eines Attentäters oder wegen eines Brandes blockiert, hilft somit auch der Notausgang nichts. Kommt dazu, dass sich die grosse Eingangstüre nicht in Fluchtrichtung nach aussen öffnet, sondern gegen innen.

“Beim Rathaus ist der Denkmalschutz wichtiger als der Schutz von 200 Menschen”, so der EVP-Kantonsrat weiter. Eigentlich sei der Ratshausbetrieb illegal. Keiner anderen Institution würde der Kanton so etwas durchgehen lassen.

Mit ihrem Anliegen konnte sich die EVP jedoch nicht durchsetzen. Das Postulat wurde mit 95 zu 78 Stimmen nicht überwiesen, obwohl viele Ratsmitglieder inhaltlich gleicher Meinung waren. Es gebe natürlich Optimierungsbedarf, so etwa die GLP. Aber diese Überlegungen dürfe man nicht auf so dramatische Art anstellen.

Die BDP gab zu bedenken, dass in den vergangenen Jahren ja viel gemacht worden sei. Mittlerweile gebe es eine Brandmeldeanlage, Brandfalltüren, Feuerlöscher, eine Notbeleuchtungsanlage und ein Evakuierungskonzept. Eine Aussentreppe sei hier halt fast nicht machbar. “Wenn wir mehr wollen, müsste wahrscheinlich ein neues Rathaus gebaut werden”, sagte Cornelia Keller (BDP, Gossau).

Baudirektor Markus Kägi (SVP) gab zu bedenken, dass ein Fluchtweg über eine Aussentreppe bereits 2003 in zwei Arbeitsgruppen geprüft und verworfen worden sei. Er zeigte aber Verständnis für die Bedenken und kündigte an, das Thema Sicherheit vertieft abzuklären.

Die Gelegenheit für ein neues Konzept bietet sich bald: Ab 2023 soll das Rathaus ohnehin saniert werden, während nebenan die Rathausbrücke (Gemüsebrücke) abgerissen und neu gebaut wird. Ob eine Aussentreppe wieder Thema wird, ist allerdings offen.

Hugentobler zeigte sich über das Ergebnis der Ratsdebatte verärgert. In diesem Ratssaal werde wenig visionär gedacht. Obwohl Zürich der bevölkerungsstärkste Kanton sei, herrsche kleinbürgerliches Denken. “Nicht möglich” habe man in Zug auch gesagt. “Nach dem Attentat ging es dann plötzlich.”

Schaffhausen soll Spielregeln für die Abfallentsorgung festlegen

Der Schaffhauser Regierungsrat soll Klarheit schaffen in Sachen Abfallentsorgung. Der Kantonsrat hat am Montag ein FDP-Postulat mit 29 zu 17 Stimmen für erheblich erklärt. Zwar war sich ein Grossteil im Rat einig, dass der Vorstoss eigentlich offene Türen einrennt – einige vermuteten andere Beweggründe dahinter.

Es sei wichtig, dass klare Spielregeln geschaffen werden, sagte Postulant Diego Faccani (FDP). Gleich zu Beginn seines Votums hatte er seinen Vorstoss von einer Motion in ein Postulat umgewandelt. “Der Regierungsrat muss prüfen, wie er die Zusammenarbeit mit den Gemeinden verbindlich festlegen kann.”

Aktuell gibt es gemäss Faccani grosse Unsicherheiten bezüglich der Zuständigkeiten. So bestehen verschiedene Auffassungen darüber, ob die Gemeinden frei sind, wem sie den Siedlungsabfall anliefern und zu welchen Konditionen. Eine neue Abfallplanung sei deshalb fällig. “Heute wurstelt jede Gemeinde für sich”, sagte der FDP-Kantonsrat.

Die Gemeinden müssten wissen, mit welchen Partnern sie bei der Abfallentsorgung zusammenarbeiten könnten beziehungsweise dürften und auch die privaten Entsorgungsfirmen und der Kläranlagenverband (KBA Hard) brauchten Planungssicherheit, sagte der Postulant.

Obwohl zahlreiche Rednerinnen und Redner der Ansicht waren, dass der Vorstoss offene Türen einrennt, wurde er mit 29 zu 17 Stimmen unterstützt. Der gesetzliche Auftrag für den Kanton sei gegeben, er müsse nur besser umgesetzt werden, hiess es etwa von Seiten der EVP-GLP-Fraktion. Es sei gut, dass das Thema nun Aufwind erfahre.

Die Abfallplanung 2018 befinde sich momentan in der Vernehmlassung, sagte der Vorsteher des Departements des Innern, Walter Vogelsanger (SP). Es sei richtig, dass die Organisation der Abfallentsorgung hinterfragt werden müsse. “Das werden wir nun an die Hand nehmen.” Die Entsorgungssicherheit sei aber gewährleistet.

“Genau das, was im Postulat gefordert wird, macht die Regierung ja im Moment”, ärgerte sich Christian Heydecker (FDP). Der Kanton sei aktiv geworden. Mit der Überweisung des Vorstosses beschleunige man die Sache nicht. Und auch eine Minderheit in der SVP betonte, dass die Forderung unnötig sei, weil die Vernehmlassung schon laufe.

Die Kritiker attestierten dem Vorstoss vielmehr einen “planwirtschaftlichen Charakter”, wie SVP-Kantonsrat Philippe Brühlmann sagte. Offenbar gehe es dem Postulanten vor allem um eine bessere Auslastung der Kehrichtbehandlungsanlage (KBA) Hard, sagte dazu dessen Parteikollege Heydecker.

“Den Gemeinden soll vorgeschrieben werden, wo sie ihren Abfall zu entsorgen haben – nämlich in der KBA Hard”, vermutete auch Matthias Frick (AL). Es gehe dem Postulanten darum, dass die KBA Hard zu genügend Siedlungsabfällen komme. Die Frage einer Zuweisungspflicht wurde denn auch intensiv diskutiert.

“Es geht nicht um eine Zuweisungspflicht”, zeigte sich hingegen Peter Neukomm (SP) überzeugt. Es gehe um klare Spielregeln und Rahmenbedingungen für alle – um Investitionssicherheit und Arbeitsplätze. Und auch Regierungsrat Vogelsanger betonte, dass mit der neuen Abfallplanung keine Zuweisungspflicht vorgesehen sei.

Die Diskussion um die KBA Hard, die vom Kläranlageverband Schaffhausen, Neuhausen am Rheinfall, Feuerthalen und Flurlingen betrieben wird, entbrannte vor allem auch wegen deren Vorgeschichte. Sie geriet in den letzten Jahren mehrfach in den Schlagzeilen – etwa wegen Kostenüberschreitungen oder Geruchsemissionen.

Nun wurde kürzlich im Zusammenhang mit der Abfallplanung 2018 des Kantons zudem bekannt, dass immer mehr Siedlungsabfälle – sowohl von Einwohnerinnen und Einwohnern als auch von den Gemeinden – zu privaten Entsorgungsfirmen wandert.

Der Regierungsrat hatte im Vernehmlassungsentwurf geschrieben, dass er “auf eine hoheitlich verordnete Zuweisung ohne entsprechenden Konsens unter den Gemeinden” verzichten möchte. Er räumte aber ein, dass organisatorisches Verbesserungspotenzial bestehe.

Der Kanton werde in den kommenden Jahren mögliche alternative Organisationsformen ausleuchten und den Gemeinden entsprechende Vorschläge unterbreiten. “Der Regierungsrat will sich nicht in die Aufgaben der Gemeinden einmischen, sie aber mit guten konsensfähigen Vorschlägen unterstützen”, sagte Regierungsrat Walter Vogelsanger.

Der Möbelmarkt in der Schweiz bleibt schwierig

Wie andere Branchen hat auch der Möbelmarkt in den letzten Jahren unter dem starken Franken sowie dem Einkaufstourismus gelitten und die Akteure zu Anpassungen gezwungen. Die Migros hat bereits im Jahr 2016 ihr Möbelgeschäft mit den beiden Marken Micasa und Interio neu ausgerichtet. Nun positioniert sich auch der Rivale Coop neu.

Coop kündigte am Montag die Einführung der neuen Marke “Livique” an, welche die TopTip-Filialen ablöst. Die Namens- und Konzeptänderung schliesst eine lange Phase der gehobenen Markenpositionierung im Low-Cost-Segment ab, sagte Livique-Geschäftsführer Oliver Roth zu AWP.

Von dieser Neupositionierung verspricht sich Coop Marktanteilesgewinne. Eine Strategie, auf die viele Möbelhäuser setzten – denn der Markt dürfte auch in den kommenden Monaten stagnieren. Laut Coop liegt TopTip mit einem Umsatz von 192 Millionen Franken im Jahr 2017 in der Schweiz an vierter Stelle, Marktführer ist Ikea. Im Jahr 2017 erzielte der Bausatzmöbelspezialist aus Schweden einen Umsatz von 1,05 Milliarden Franken.

Die Migros erzielte nach Angaben des Marktforschungsinstituts GfK einen Umsatz von 154 Millionen Franken mit Interio und von 261 Millionen mit Micasa. Conforama und Lipo kamen auf 332 respektive 218 Millionen Franke Umsatz im Jahr 2017. Pfister veröffentlicht keine Daten.

Nach Schätzungen des Schweizerischen Verbandes der Möbelindustrie und des Möbelhandels erreichte der Gesamtwert des hiesigen Möbelmarktes im vergangenen Jahr 3,81 Milliarden Franken und lag damit 1 Prozent unter dem Vorjahreswert. Im Januar meldete der Verband einen “leichten Optimismus” der Hersteller und Händler für 2018.

Adelbodner wollen weltweit längste Fussgänger-Hängebrücke bauen

Eine Gruppe von Adelbodnern will oberhalb des Berner Oberländer Tourismusdorfs für 18,5 Mio. Franken eine 2200 Meter lange Hängebrücke bauen. Die Brücke soll vor allem in der Sommersaison eine neue touristische Attraktion Adelbodens darstellen.

Die Pläne sehen vor, den ein Meter breiten Steg vom Sillerenbühl zum Höchsthorn zu ziehen, wie die Initianten am Freitag mitteilten. Das sind zwei Erhebungen im Adelbodner Skigebiet von je gegen 2000 Metern Höhe.

Finanzieren wollen die Initianten das Bauwerk mit der Ausgabe von Aktien, Werbung und Krediten. Ist die Brücke gebaut, ist ein Brückenzoll vorgesehen, wie der Präsident der Projektgruppe, Emanuel Aellig, auf Anfrage sagte.

Als längste Fussgänger-Hängebrücke der Welt gilt bisher die 494 Meter lange Brücke zwischen Zermatt und Grächen. Sie wurde vor einem Jahr eingeweiht. Am höchsten Punkt befinden sich die Wanderer 85 Meter über dem Boden. In Adelboden wären es 365 Meter, werden die Pläne Realität.

Die Hängebrücke zwischen Aeschlen und Sigriswil oberhalb des Thunersees ist 340 Meter lang. Die Trift-Hängebrücke im Sustengebiet hat eine Länge von 170 Metern.

Auf die Frage, ob eine solche Mega-Brücke bewilligungsfähig sei, sagt Aellig: “Sie wäre sicher ein Einschnitt, keine Frage.” Aellig ist Geschäftsführer der Licht- und Wasserwerke Adelboden AG. Das Gebiet sei aber schon touristisch erschlossen und befinde sich nicht im Bundesinventar der geschützten Landschaften.

Es handle sich auch nicht um ein Naturschutzgebiet. Weitere Abklärungen seien nötig, schreiben die Initianten in der Mitteilung. Zu ihnen gehört auch Gemeinderatspräsident Markus Gempeler.

Verkehrsdepartement muss Autobahn AG prüfen

Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) muss die Auslagerung des Nationalstrassennetzes in eine öffentlich-rechtliche Anstalt oder eine Aktiengesellschaft prüfen. Des beschloss der Bundesrat an seiner letzten Sitzung.

Die Aufgaben des Bundesamts für Strassen (Astra) sind seit der Übernahme der Nationalstrassen von den Kantonen im Jahr 2008 gewachsen, wie das Uvek zu dem am Mittwoch verabschiedeten bundesrätlichen Massnahmenplan schreibt. Radio SRF berichtete darüber in der Sendung “Rendez-vous” vom Freitag.

Mit der Übernahme von 400 Kilometern Kantonsstrassen 2020 vergrössert sich der Aufgabenbereich weiter. Und der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) schuf zudem neue Steuerungsinstrumente, die das Astra ebenfalls managen muss.

So fungiert das Bundesamt heute als Regulierungs-, Subventions-, Oberaufsichts- und Planungsbehörde. Zudem tritt es als Bauherr und Auftraggeber im Nationalstrassenbetrieb auf.

Darum beauftragte der Bundesrat im Massnahmenplan möglicher struktureller Optimierungen in der Bundesverwaltung das Verkehrsdepartement mit der Prüfung einer Privatisierung der Nationalstrassen oder deren Auslagerung an eine öffentlich-rechtliche Anstalt.

Weiter beauftragte der Bundesrat das Uvek, Entscheidungsgrundlagen für die Zukunft des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) vorzulegen. Das ARE ist eines der kleinsten Bundesämter und hat trotz begrenzter Mittel einen zunehmend komplexen Auftrag zu erfüllen. Jetzt gilt es die Frage zu klären, ob das ARE in seiner jetzigen Form aufgewertet wird oder ob es in einem neuen Staatssekretariat aufgeht.

Dieses neue Staatssekretariat für Infrastruktur würde neben dem ARE das Bundesamt für Verkehr und das Astra umfassen. Alle raumplanerischen Aspekte wären damit unter einem Dach. Das Uvek prüft die beiden Varianten vertieft. Ende März 2019 will die Landesregierung informiert werden. Die “Neue Zürcher Zeitung” berichtete am Freitag über diese mögliche Massnahme.

Neben dem Uvek müssen auch alle anderen Departemente und die Bundeskanzlei insgesamt 36 Massnahmen prüfen. Bekannt geworden ist schon die Neupositionierung der landwirtschaftlichen Forschungsanstalt Agroscope im Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF).

Im weiteren muss das Departement des Innern (EDI) etwa mit den Kantonen über deren sinkende Beteiligung an der Verbilligung der Krankenkassenprämien sprechen. Dem Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) obliegt es, die Finanzierung des Asyl- und Flüchtlingswesens wirkungsvoller auszugestalten und Fehlanreize auszumerzen.

Heimatschutz gibt Kampf um Hotel Metropol in Arbon auf

Der Thurgauer Heimatschutz kämpft nicht weiter um das ehemalige Hotel Metropol in Arbon. Obwohl das Gebäude aus den 1960er-Jahren laut mehreren Gutachten schutzwürdig ist, darf es abgebrochen werden.

“Wir geben auf. Uns fehlt das Geld, um Rekurs gegen den Entscheid des Kantons zu machen”, sagte Gianni Christen, Geschäftsführer des Vereins Thurgauer Heimatschutz, am Freitag auf Anfrage von Keystone-SDA.

Seit November 2016 ist das Hotel Metropol geschlossen. Die Eigentümerin HRS Real Estate AG will das Gebäude direkt am See abbrechen und an dessen Stelle zwei Hochhäuser bauen. Das Projekt heisst “Riva”. Geplant sind zwei Wohntürme, ein Restaurant im Parterre, eine Seeterrasse und ein Saal für rund 500 Personen.

Um das Bauvorhaben an exklusiver Lage am See entbrannte ein bitterer Streit. Tausende forderten per Petition, das an ein Schiff erinnernde Metropol müsse erhalten werden. Der Thurgauer Heimatschutz und die kantonale Denkmalpflege wurden aktiv. Aber die Eigentümerin bestritt die Schutzwürdigkeit, und die Stadt gab ihr Recht.

Ein Obergutachten ergab schliesslich, dass das Gebäude in seinen ursprünglichen Teilen schützenswert ist. Allerdings wäre ein wirtschaftlicher Betrieb nach der unumgänglichen Sanierung des Hotels nicht möglich. Deshalb entschied das Departement Bau und Umwelt, das Metropol nicht unter Schutz zu stellen und bestätigte den Entscheid des Arboner Stadtrates.

Der Entscheid sei frustrierend, sagte Christen vom Heimatschutz. Obwohl die Schutzwürdigkeit klar ausgewiesen sei, habe sich der Kanton für die Wirtschaftlichkeit entschieden und desavouiere damit die eigene Denkmalpflege.

Vorerst bleibt das mit einem Bretterverschlag geschützte Gebäude stehen. Wegen der hohen Denkmaleigenschaft darf es erst abgebrochen werden, wenn eine rechtskräftige Baubewilligung für ein neues Bauprojekt und den Abbruch des Hotels vorliegen.

Bis dahin sei es noch ein weiter Weg, sagte Christen. Zuerst brauche es eine Zonenplanänderung und danach müsse ein Gestaltungsplan erstellt werden. Denn das ehemalige Hotel steht in einem Isos-Gebiet (Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung).

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