Verkehrsdepartement muss Autobahn AG prüfen

Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) muss die Auslagerung des Nationalstrassennetzes in eine öffentlich-rechtliche Anstalt oder eine Aktiengesellschaft prüfen. Des beschloss der Bundesrat an seiner letzten Sitzung.

Die Aufgaben des Bundesamts für Strassen (Astra) sind seit der Übernahme der Nationalstrassen von den Kantonen im Jahr 2008 gewachsen, wie das Uvek zu dem am Mittwoch verabschiedeten bundesrätlichen Massnahmenplan schreibt. Radio SRF berichtete darüber in der Sendung “Rendez-vous” vom Freitag.

Mit der Übernahme von 400 Kilometern Kantonsstrassen 2020 vergrössert sich der Aufgabenbereich weiter. Und der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) schuf zudem neue Steuerungsinstrumente, die das Astra ebenfalls managen muss.

So fungiert das Bundesamt heute als Regulierungs-, Subventions-, Oberaufsichts- und Planungsbehörde. Zudem tritt es als Bauherr und Auftraggeber im Nationalstrassenbetrieb auf.

Darum beauftragte der Bundesrat im Massnahmenplan möglicher struktureller Optimierungen in der Bundesverwaltung das Verkehrsdepartement mit der Prüfung einer Privatisierung der Nationalstrassen oder deren Auslagerung an eine öffentlich-rechtliche Anstalt.

Weiter beauftragte der Bundesrat das Uvek, Entscheidungsgrundlagen für die Zukunft des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) vorzulegen. Das ARE ist eines der kleinsten Bundesämter und hat trotz begrenzter Mittel einen zunehmend komplexen Auftrag zu erfüllen. Jetzt gilt es die Frage zu klären, ob das ARE in seiner jetzigen Form aufgewertet wird oder ob es in einem neuen Staatssekretariat aufgeht.

Dieses neue Staatssekretariat für Infrastruktur würde neben dem ARE das Bundesamt für Verkehr und das Astra umfassen. Alle raumplanerischen Aspekte wären damit unter einem Dach. Das Uvek prüft die beiden Varianten vertieft. Ende März 2019 will die Landesregierung informiert werden. Die “Neue Zürcher Zeitung” berichtete am Freitag über diese mögliche Massnahme.

Neben dem Uvek müssen auch alle anderen Departemente und die Bundeskanzlei insgesamt 36 Massnahmen prüfen. Bekannt geworden ist schon die Neupositionierung der landwirtschaftlichen Forschungsanstalt Agroscope im Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF).

Im weiteren muss das Departement des Innern (EDI) etwa mit den Kantonen über deren sinkende Beteiligung an der Verbilligung der Krankenkassenprämien sprechen. Dem Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) obliegt es, die Finanzierung des Asyl- und Flüchtlingswesens wirkungsvoller auszugestalten und Fehlanreize auszumerzen.

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