Zersiedelungsinitiative laut Leuthard ungerecht und kontraproduktiv

Zersiedelungsinitiative laut Leuthard ungerecht und kontraproduktiv

Die Zersiedelungsinitiative der Jungen Grünen, die am 10. Februar 2019 zur Abstimmung kommt, will die Grösse der Bauzonen einfrieren. Bundesrätin Doris Leuthard hält eine so starre Regelung für ungerecht und kontraproduktiv.

Inzwischen sei allen bewusst, dass Boden eine nicht erneuerbare Ressource sei, sagte die Raumplanungs- und Umweltministerin am Montag bei ihrem letzten Auftritt im Medienzentrum des Bundeshauses. Es sei daher richtig und wichtig, die vorhandenen Siedlungsflächen besser zu nutzen und Bauzonen massvoll festzulegen.

Die Initiative “Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung” (Zersiedelungsinitiative) hält Leuthard aber für den falschen Ansatz. Diese sei zu starr, weil sie den regionalen Unterschieden nicht Rechnung trage. Sie sei ungerecht, weil sie jene Kantone und Gemeinden bestrafe, die bisher sorgsam mit dem Boden umgegangen seien.

Zudem bestehe die Gefahr, dass die Verknappung des Bodens zu höheren Mieten und Bodenpreisen führe. Kontraproduktiv ist die Initiative laut Leuthard darum, weil sie die Bautätigkeit dorthin verlagert, wo es noch Bauland gibt – auch wenn dieses ungünstig liegt und schlecht erschlossen ist.

Die Bevölkerung erwarte vom Bundesrat ganzheitliches Denken, sagte Leuthard. Dazu gehöre nicht nur der Schutz des Bodens und der Umwelt. Mit einem starren Bauzonen-Stopp würde es schwieriger, die Schweiz als Wohn- und Arbeitsort attraktiv zu halten. Eine so radikale Lösung lasse die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft ausser Acht und verhindere eine sinnvolle Entwicklung.

Die Initiative verkenne auch, dass Bund, Kantone und Gemeinden längst Massnahmen umsetzten, um die Grösse der Bauzonen einzuschränken und das Kulturland zu schützen. Die Bundesrätin erinnerte zum Beispiel an die 2014 in Kraft gesetzte Revision des Raumplanungsgesetzes.

Diese schränkt die Grösse der Bauzonen in einem Kanton auf den Bedarf der nächsten 15 Jahre ein. Zu grosse Bauzonen müssen ausgezont werden. “Die Kantone arbeiten mit Hochdruck daran, diese strengen Regeln umzusetzen”, sagte Leuthard. Dafür haben sie noch bis Ende April 2019 Zeit. Auch das Gesetz zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative, das seit 2016 gilt, schränkt die Bautätigkeit ein, vor allem im Berggebiet.

Leuthard erinnerte weiter daran, dass der Bundesrat dem Parlament erst vor wenigen Wochen die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes vorgelegt hatte. Diese will das Bauen ausserhalb von Bauzonen neu regeln. Die Kantone sollen mehr Spielraum bekommen, sofern gleichzeitig die Gesamtsituation in einem bestimmten Gebiet verbessert wird.

Die Zersiedelungsinitiative hingegen will das Bauen ausserhalb von Bauzonen gegenüber heute stark einschränken. Grundsätzlich dürften nur noch Bauten für die bodenabhängige Landwirtschaft oder standortgebundene Bauten von öffentlichem Interesse wie Strassen oder Stromleitungen bewilligt werden.

Vorhaben in Tourismusregionen würden dadurch erschwert, sofern sie nicht im öffentlichen Interesse sind. Auch für die Landwirtschaft gäbe es neue Einschränkungen. Gewächshäuser oder Geflügelhallen dürften grösstenteils nicht mehr auf Landwirtschaftsland erstellt werden.

Die Zersiedelungsinitiative verbietet neue Einzonungen, sofern nicht eine andere unversiegelte Fläche von mindestens gleicher Grösse und vergleichbarem potenziellem landwirtschaftlichem Ertragswert ausgezont wird. Neben den Einschränkungen für Bauten ausserhalb von Bauzonen verlangt sie die Siedlungsentwicklung nach innen und günstige Rahmenbedingungen für nachhaltige Formen des Wohnens und Arbeitens.

Die Jungen Grünen haben die Initiative im Oktober 2016 mit 135’000 Unterschriften eingereicht. Grüne, JUSO, Alpeninitiative, umverkehR und weitere Jungparteien und Organisationen unterstützen das Volksbegehren. Das Parlament empfiehlt die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung.

Gemäss einer Erhebung des Bundesamts für Statistik ist das Siedlungsgebiet in der West-, Zentral- und Nordschweiz zwischen 1982 und 2015 um fast einen Drittel gewachsen. Laut Leuthard geht auch der Platzbedarf pro Einwohner zurück. “Das heisst, dass die Rezepte zu wirken beginnen”, sagte sie.

Stadtzürcher sagen Ja zu neuem Hardturm-Stadion

Zürich erhält ein echtes Fussballstadion. Die Stadtzürcher Stimmberechtigten haben dem Projekt “Ensemble” zur Freude der Befürworter zugestimmt. Dieses sieht auf dem Hardturm-Areal ein Fussballstadion, zwei Hochhäuser zu dessen Finanzierung sowie Genossenschaftswohnungen vor.

67’590 legten ein Ja in die Urne, 58’078 ein Nein. Der Ja-Anteil betrug 53,8 Prozent. Die Stimmbeteiligung lag bei 55,9 Prozent. Einzig der Kreis 10 (Höngg) lehnte die Vorlage mit 7846 Nein gegen 7071 Ja ab.

Entsprechend erfreut und erleichtert zeigten sich die Befürworter. Zu diesen gehörten insbesondere die Stadt Zürich und die beiden Fussball-Clubs.

Als “sehr erfreulichen Tag für die Stadt Zürich” bezeichnete die Zürcher Stadtpräsidentin Corine Mauch (SP) das Ja vor den Medien. Das “klare Ergebnis” zeigt gemäss Mauch, dass die Bevölkerung genug von den Diskussionen hat und jetzt endlich ein richtiges Fussballstadion will.

Es sei ein gutes, realistisches und vor allem finanzierbares Stadion, sagte Mauch weiter. Das Ergebnis zeige, dass es möglich sei, zusammen mit der Stadt ein gutes Projekt zu realisieren.

Dass der Kreis 10 das Stadion abgelehnt habe, sei nachvollziehbar, da es in Höngg eine direkte Betroffenheit gebe. Der Stadtrat nehme dies zur Kenntnis. Es gehe aber auch darum, das gesamte Ergebnis zu respektieren, sagte Mauch mit Blick auf die Kritik aus dem Quartier Höngg.

Ihr Parteikollege, Hochbauvorsteher André Odermatt, sagte, dass das Projekt wesentlich zur Entwicklung von Zürich-West beitragen werde. Der Weg sei aber noch lang, es brauche weitere Goals. So seien gegen den Gestaltungsplan zwar Referendum und Rekurs möglich – Odermatt wies aber genau wie Mauch auf den klaren Willen der Stimmberechtigten – bei einer hohen Stimmbeteiligung – hin.

Gemäss GC-Präsident Stephan Anliker hat sich das grosse Engagement ausbezahlt. “Mit dem heutigen Ja erhalten alle – ob Investoren, Partner, Spieler und natürlich die Clubs selbst – wieder eine echte Perspektive”, lässt er sich in einer Mitteilung zitieren.

Laut FCZ-Präsident Ancillo Canepa gibt es bei dieser Abstimmung “nur Gewinner”. Canepa hofft gemäss Mitteilung, dass “die Realisierung zeitlich nicht durch willkürliche Hindernisse unnötig erschwert wird”.

Die Fussballclubs FCZ und GC werden also den Letzigrund, ein Leichtathletik- und Event-Stadion, verlassen und auf dem Hardturm-Areal eine neue Heimat in einem richtigen Fussballstadion erhalten.

Dort sollen dann die Stimmung an den Spielen und die Einnahmen für die Clubs besser werden, hoffen diese. Das neue Stadion soll 2022 fertig sein. Der erste Ball könnte in der Saison 2022/23 rollen. Die Hochhäuser und der gemeinnützige Wohnungsbau werden etappiert ab 2023 fertiggestellt.

Dieser Zeitplan dürfte allerdings ins Wanken geraten: Hängig ist einerseits ein Rekurs vor Verwaltungsgericht gegen die Informationspolitik in der Abstimmungszeitung, andrerseits stehen insbesondere die Hochhäuser in der Kritik. Der Ball landet also bei den Gerichten.

Denn als Maximalhöhe gelten in der Hochhauszone 80 Meter. Das “Ensemble” benötigt folglich eine Bewilligung für zusätzliche 57 Meter. Um diese zu erhalten, muss das Projekt gestalterisch und städtebaulich besonders überzeugen. Darüber dürften letztlich die Gerichte befinden.

Zudem ist noch eine SP-Initiative für ein von der Stadt finanziertes Stadion hängig. Die SP-Geschäftsleitung wird an ihrer Sitzung vom 6. Dezember über das weitere Vorgehen entscheiden, wie es auf Anfrage von Keystone-SDA hiess. Stadtpräsidentin Mauch appellierte am Sonntag an ihre eigene Partei, die Stadion-Initiative zurückzuziehen.

Das an der Urne abgesegnete Projekt “Ensemble” der Investoren HRS, Immobiliengefässe der Credit Suisse sowie Allgemeine Baugenossenschaft Zürich (ABZ) besteht aus drei Teilen, verteilt auf die drei Baufelder A, B und C.

Es sieht auf dem rund 55’000 Quadratmeter grossen Areal 174 Genossenschaftswohnungen (Teilgebiet A), ein Stadion für rund 18’000 Zuschauer (Teilgebiet B) und zwei 137 Meter hohe Wohn- und Bürotürme mit rund 600 Wohnungen vor (Teilgebiet C). Die gesamten Investitionen belaufen sich auf rund 570 Millionen Franken.

Der Investor will mit den Wohntürmen das Stadion querfinanzieren. Dadurch muss sich die Stadt weder am Bau noch am Betrieb finanziell beteiligen. Mit einem reduzierten Baurechtszins auf dem Baufeld C, auf dem die Türme stehen werden, unterstützt sie das Projekt aber dennoch. Denn aus der Reduktion resultiert ein wiederkehrender Einnahmenverzicht von jährlich maximal 1,7 Millionen Franken.

Diesen haben die Stimmberechtigten nun abgesegnet. Ebenso sagten sie Ja zur Gewährung von Baurechten und zur Übertragung der Grundstücke A und B vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen.

Für den Übertrag musste ein Objektkredit von gut 50 Millionen Franken bewilligt werden. Denn der Übergang vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen ist wie eine Ausgabe zu behandeln und musste deshalb von den Stimmberechtigten bewilligt werden. Grundstück C bleibt im Finanzvermögen der Stadt.

Gleiserneuerung am Basler Centralbahnplatz ab März 2019

Für den Erhalt und die Erneuerung der Infrastruktur werden im Kanton Basel-Stadt auch im kommenden Jahr zig Millionen investiert. Eine der grössten Baustellen wird 2019 der Centralbahnplatz sein, auf dem sämtliche Tramgleise erneuert werden müssen.

Dauern werden die Arbeiten auf dem täglich von rund 100’000 Fahrgästen genutzten Centralbahnplatz von Ende März bis im Herbst 2019, wie es am Freitag an einer Medienkonferenz der Behörden hiess. Investiert werden sollen 14 Millionen Franken.

Die Umgestaltung des von fünf Tram- und vier Buslinien bedienten Centralbahnplatzes liegt 19 Jahre zurück. Nun müssen die Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) die stark beanspruchten Tramgleise ersetzen. Gleichzeitig sollen die Tramperrons erhöht werden, damit alle Fahrgäste stufenlos ein- und aussteigen können.

Ausgeführt werden sollen die Arbeiten nach BVB-Angaben im Zweischicht-Betrieb von sieben Uhr früh bis 22 Uhr. Zeitweise ist auch Nachtarbeit vorgesehen.

Vom 28. März bis zum 12. Mai kommt es auf der Westhälfte des Platzes zu einer Vollsperrung, der ab 20. Mai bis voraussichtlich Ende Juli Teilsperrungen folgen. Ersetzt werden 1100 Meter Gleis, darunter 17 Weichen und neun Kreuzungen.

Die Zeit der Vollsperrung wird genutzt für Arbeiten auf zwei weiteren Baustellen, auf denen der Trambetrieb ebenfalls vorübergehend eingestellt werden muss. Der Fall ist dies auf dem Dorenbachviadukt, wo eine Gleissanierung vorgesehen ist.

Ebenfalls erneuert werden die Tramgleise im St. Alban-Graben, wo im Hinblick auf den Bau des Kunstmuseum-Parkings zudem verschiedene Werkleitungen verschoben werden müssen. Saniert werden im Zuge dieser Arbeiten auch die Trottoirs und die Strasse.

Beim Knoten Dufourstrasse ist zudem ein Kreisel geplant, der den Verkehr verflüssigen soll. Die Arbeiten am 13-Millionen-Projekt dauern bis 2021.

Ein weiteres Grossprojekt wird im kommenden Jahr im Bereich Reinacherstrasse/Gundeldingerstrasse in Angriff genommen. Bis 2022 sollen dort für 33 Millionen Franken Tramgeleise, Werkleitungen und die Strasse saniert werden. Auch dort ist ein Kreisel geplant.

Zudem sollen beim sogenannten Viertelkreis wie überall, wo bei Tramhaltestellen gebaut wird, diese behindertengerecht ausgestaltet werden. Über die Umleitungen von Tram und und Bus, zu denen es bei den verschiedenen Bauprojekten kommt, wollen die BVB später informieren.

Ein kleineres Vorhaben ist die Sanierung der Plästerung auf dem Marktplatz, mit der im Januar begonnen werden soll. Bis im August muss deshalb der Markt verkleinert werden. Im Rahmen dieser Arbeiten, die 900’000 Franken kosten sollen, werden auch die neuen Stromanschlüsse für Veranstaltungen installiert.

Nach Beurteilung des Tiefbauamts dürfte 2019 in Sachen Baustellen trotz Grossprojekten wie dem Centralbahnplatz zu einem “normalen Jahr” werden. Man werde sich bemühen, bei den Arbeiten die negativen Auswirkungen für Anwohner und Pendler so gering wie möglich zu halten.

Im Gegensatz zu andern Gemeinwesen könne es sich der Kanton Basel-Stadt leisten, seine Infrastruktur im Wert von rund acht Milliarden Franken in einem ordentlichen Zustand zu halten, sagte Kantonsingenieur Roger Reinauer. Eine grosse Herausforderung bestehe darin, dass die Arbeiten ohne Unterbruch etwa der Wasser-, Strom-, Gas- oder Fernwärmeversorgung ausgeführt werden müssen.

Kantonsstrasse durch die Birsfelder Hard soll saniert werden

Die Kantonsstrasse durch den Hardwald zwischen Birsfelden und Schweizerhalle soll ab 2019 saniert werden. Die Baselbieter Baudirektion will die Strasse aus den 1950er-Jahren mit Bus- und Abbiegespuren ausbauen, aber ohne Kapazitätserweiterung, wie sie am Donnerstag mitteilte.

Der Zustand der Strasse entspreche nicht mehr den bundesrechtlichen Vorgaben insbesondere zum Grundwasserschutz, hiess es als Hauptgrund für das Projekt. Unter anderem fehlten ein Fahrzeugrückhaltesystem und ein Havariebecken. Im Hardwald wird mittels Bodenfilterung Trinkwasser für die Stadt Basel und Umgebung gewonnen.

Die Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion betont, dass die geplante Vergrösserung der Verkehrsfläche keine höhere Kapazität bringen solle. Befürchtungen wegen Mehrverkehrs nach dem Erhaltungsprojekt seien “unbegründet”. Namentlich Birsfelden und Umland würden “nicht zusätzlich belastet” mit Verkehr.

Ängste kommen nicht von ungefähr: Kantonsingenieur Drangu Sehu hatte am 13. November bei einem Anlass zu Perspektiven der Autobahnen in der Region Basel angekündigt, er fasse einen Kapazitätsausbau der Rheinfelderstrasse durch die Hard ins Auge. Diese könnte bei Staus auf der Autobahn im Hagnau-Gebiet als Entlastungsstrecke dienen.

Seither formiert sich lautstark Widerstand. Der Hardwald ist ein rege genutztes Naherholungsgebiet nicht nur für Birsfelden, Muttenz und Teile Basels. Sehu betonte jedoch auf Anfrage, dass es beim Projekt darum gehe, den Verkehrsfluss zu verbessern. Namentlich soll auch die Fahrplanstabilität beim Bus der BLT-Linie 80 erhöht werden.

Bäume sollen laut Sehu für das Projekt nicht gefällt werden. Vielmehr solle die bestehende, relativ breite Schneise durch den Hardwald besser genutzt werden. Einen separaten Velostreifen solle es weiterhin geben.

Die Arbeiten am Erhaltungsprojekt können nach Angaben des Kantonsingenieurs wohl erst gegen Ende 2019 in Angriff genommen werden. Vorher gebe es bei Ingenieurbüros gar keine Kapazitäten. Zu den zu erwartenden Kosten mochte sich Sehu nicht äussern.

Kredit für Erweiterung Sicherheitszaun St. Johannsen bewilligt

In der Justizvollzugsanstalt St. Johannsen bei Le Landeron kann der Sicherheitszaun erweitert werden. Der Berner Grosse Rat hat am Dienstag den Ausführungskredit von rund 1,3 Millionen Franken mit 103 zu 24 Stimmen bei 12 Enthaltungen verabschiedet.

Konkret geht es um die Erweiterung des Sicherheitsperimeters im Bereich der Grünfläche entlang dem Zihlkanal. Der neue Zaun soll nahtlos an den bestehenden Sicherheitszaun anschliessen und die gleichen Sicherheitsstandards erfüllen. Die Realisierung ist für Sommer 2019 geplant.

Seit der Verschärfung der internen Sicherheitsbestimmungen im Jahr 2009 stehen den Insassen keine selbständig zugänglichen Freizeit- und Rückzugbereiche im Aussenraum mehr zur Verfügung. Heute müssen sie stets begleitet werden, um sich auf der Grünfläche oder auf dem Aussensportplatz zu begeben.

Dies Begleitungen seien aufwendig und widersprächen dem therapeutischen Ziel, die Eingewiesenen auf ein selbstbestimmtes Leben in Freizeit vorzubereiten, schreibt die Regierung im Vortrag zum Kreditgeschäft. In St. Johannsen sitzen rund 80 psychisch belastete oder suchtkranke Straftäter ein.

Die Erweiterung des Sicherheitsperimeters in St. Johannsen ist unabhängig von den Investitionsentscheiden der Justizvollzugsstrategie 2017-2032, deren Umsetzung noch zu konkretisieren ist. Deshalb gab es aus der SVP-Fraktion Nein-Stimmen zum Kredit.

Forschende stellen globalen Vegetationsatlas vor

Ein internationales Forschungsteam mit Schweizer Beteiligung hat eine globale Vegetationsdatenbank mit über 1,1 Millionen Einträgen erstellt. Sie kann helfen, die Folgen von Klima- und Landnutzungswandel besser abzuschätzen.

Ein internationales Team unter Leitung des Deutschen Zentrums für integrative Vegetationsforschung hat eine globale Datenbank mit Einträgen über 1,1 Millionen Pflanzengemeinschaften aus allen Ökosystemen auf dem Festland erstellt. Das Team mit Beteiligung von Forschenden der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), der Forschungsanstalt WSL und der Universität Zürich haben die Datenbank mit dem Namen “sPlot” nun im Fachblatt “Nature Ecology & Evolution” vorgestellt.

Sie eröffne neue Möglichkeiten, Fragen zur Artenvielfalt global zu erforschen, sowie die Folgen von invasiven Arten, Klima- und Landnutzungswandel besser abzuschätzen, wie die ZHAW mitteilte. Dabei ging es den Forschenden um sogenannte funktionelle Merkmale von Pflanzenarten: Jede Art hat sich im Laufe der Zeit an die äusseren Bedingungen angepasst, zum Beispiel ihre Wuchsgrösse, ihre Blattdicke oder auch die Inhaltsstoffe der Blätter. Diese Merkmale beeinflussen wiederum, wie viel Kohlenstoffdioxid die Pflanze binden kann und wie viel Biomasse sie produziert.

Bisher wurden die Kombinationsmöglichkeiten an funktionellen Merkmalen vor allem bei einzelnen Pflanzenarten erforscht. “In der Realität kommt eine Pflanzenart aber fast nie allein vor. Denn Pflanzen leben in Gemeinschaften”, betonte Dirk Krager von der WSL gemäss der Mitteilung. Deshalb erfassen Forschende zunehmend Pflanzengemeinschaften. Eine solche Vegetationsaufnahme listet dabei die Pflanzenarten und ihre Mengenanteile auf einer vordefinierten Fläche von bis zu 1000 Quadratmetern Grösse.

Seit einigen Jahren gibt es zwar vermehrt regionale und nationale Vegetationsdatenbanken, eine globale Datenbank fehlte jedoch bisher, hiess es von der ZHAW. Dafür mussten die bestehenden Datensätze vereinheitlicht und zusammengeführt werden, was während der ersten Jahre des Projektes von ZHAW-Vegetationsökologe Jürgen Dengler koordiniert wurde. Zwei der Datensätze, die nun in die globale Datenbank eingeflossen sind, stammten von Michael Kessler von der Universität Zürich und erfassten zwei kaum untersuchte tropische Regenwaldgebiete. Karger von der WSL steuerte ausserdem eine Klimamodell bei, das für die Auswertung der Datenbank essentiell ist.

Die “sPlot”-Datenbank soll künftig weiter wachsen, wenn mehr Vegetationsaufnahmen hinzu kommen. Ausserdem kombinierten die Forschenden ihre Vegetationsdatenbank mit der weltweit grössten Datenbank für Pflanzenmerkmale. “Dadurch lassen sich ökologische Fragestellungen erforschen, für die bislang die Datengrundlage fehlte”, liess sich Dengler in der Mitteilung zitieren.

Erste Überraschungen hielt die Arbeit mit diesem neuen Datenschatz schon bereit: So stellten die Wissenschaftler fest, dass Temperatur und Niederschlag einen geringeren Einfluss auf funktionelle Merkmale von Pflanzengemeinschaften haben als angenommen. Landnutzung durch den Menschen, sowie Konkurrenz zwischen Pflanzen um Nährstoffe, Wasser und Licht hingegen wirken sich stärker aus als vermutet, schrieb die ZHAW. Künftige Berechnungen, wie viel Biomasse die Pflanzengemeinschaft einer Region produziert, werden damit etwas komplexer.

Basel soll einen Autobahn-Westring bekommen

Die Autobahn soll in Basel langfristig mit einem Westring ergänzt werden. Heute führt sie östlich an der Stadt vorbei. Darauf haben sich beide Basel und der Bund geeinigt. Die Linienführung ist offen; das umstrittene alte “Gundelitunnel”-Projekt soll im Ring aufgehen.

Die Regierungen von Basel-Stadt und Baselland haben eine “gemeinsame Langfristperspektive für die Hochleistungsstrassen im Raum Basel” verabschiedet und am Dienstagabend in Muttenz den Medien, Polit- und Fachpublikum vorgestellt. Mit dem für die Autobahnen zuständigen Bundesamt für Strassen (Astra) ist die bikantonale Perspektive laut Communiqué “eng abgestimmt”.

Die vier Kernprojekte sind unterschiedlich reif: Aufgegleist ist der Rheintunnel für die Osttangente. Über diese Ergänzung zur überlasteten Brücken-Strecke zwischen der Verzweigung Hagnau und der deutschen Grenze soll der Bundesrat Ende 2019 entscheiden; Baubeginn ist frühestens 2025. Beim Astra arbeitet man zudem am Ausbau der anschliessenden Strecke Hagnau-Augst BL von sechs auf acht Spuren.

An die Basler Nordtangente, den Autobahnast zur französischen A35, soll das boomende Industriegebiet Bachgraben in Allschwil BL angeschlossen werden. Die Linienführung unter Basler Boden durch steht noch nicht; der Umfahrung Allschwil mitsamt dem Zubringer hatten die Baselbieter Stimmberechtigten jedoch 2015 zugestimmt.

Erst “Projektskizze” ist der Westring, der die bereits staubelastete Nordtangente künftig umfahren soll. Diese neue, wohl mehrheitlich unterirdische Strecke soll Redundanz schaffen zur Osttangente und den Autobahnverkehr um Basel besser fliessen lassen. Die beiden Basel gehen von nationalem Interesse, also Bundesfinanzierung aus.

Wo genau ein Westring gebaut wird, ist noch offen: Die Unterlagen markieren dazu als so genannten “Lösungsraum” ein weites Feld am Südwestrand von Basel samt mehreren Baselbieter Nachbargemeinden. Das Astra will mit den Kantonen die Streckenführung analysieren; es erwartet von beiden Basel jedoch ein abgestimmtes Vorgehen.

Letzteres ist als subtile Drohung zu lesen, lagen sich doch Basel und Liestal in Autobahnfragen öfters in den Haaren, auch wegen des 1960er-Projektes eines Tunnels unter dem Gundeldingerquartier. Dieser hätte ein Baselbieter Agglotal im Bereich St. Jakob-Hagnau an die A2 angeschlossen; in Basel befürchten viele aber Mehrverkehr.

Erst im April wieder hatte der Gundelitunnel das baselstädtische Parlament gespaltet: Ein SP-Motion gegen einen Strassenausbau im Tunnelperimeter fiel am Ende per Stichentscheid des Ratspräsidenten (CVP) definitiv durch. Schon damals warb Baudirektor Hans-Peter Wessels (SP) für einen Westring; die alte Tunnelidee sei “tot”.

Der umstrittene “Gundelitunnel” würde in einem weiträumigen Westring aufgehen, als Einzelprojekt also verschwinden. Zwecks Akzeptanz versprechen die beiden Regierungen flankierende Massnahmen auf Stadt- und Gemeindestrassen, damit der Westring diese dereinst tatsächlich entlaste.

Ein Preisschild hat der Westring noch nicht. Angesichts des frühen Stadiums wagte Astra-Direktor Jürg Röthlisberger keine Schätzung, sondern sprach nur von “Milliarden”. Je nach Linienführung wird der unterirdische Ring zwei- bis dreimal so lang wie der Rheintunnel der Osttangente, den Wessels auf rund zwei Milliarden Franken bezifferte.

Röthlisberger verwies dabei auf den erhofften Nutzen: Die Basler Nordtangente werde dereinst für eine Sanierung wohl zwei bis drei Jahre gesperrt werden müssen. Der Westring als Redundanz zahle sich dann aus. Die Autobahn in Basel ist Teil der wichtigsten Nord-Süd-Strassenachsen der Schweiz.

Beispielsweise bei der Sanierung des A2-Belchentunnels habe man die Grenzkosten, also die maximal mit Nutzen zu rechtfertigenden Kosten, mit einer bis zwei Milliarden Franken beziffert. Real verbaut man dort laut Röthlisberger mit einer zusätzlichen dritten Tunnelröhre als Sanierungsstollen rund 500 Millionen.

Der Basler Westring wird nun einer Zweckmässigkeitsüberprüfung unterzogen; Kosten und Nutzen sind laut Röthlisberger dabei realistisch zu checken. Laut Wessels wäre der Gundelitunnel nach den alten Plänen aus technischen Gründen nicht zu einem Ring ausbaubar; der Nutzen des Westrings sei demnach “wesentlich besser”.

Begriff “Plusenergie” soll auch auf Quartiere angewendet werden

In der Schweiz soll es künftig nicht mehr nur Plusenergiehäuser, sondern auch Plusenergiequartiere (PEQ) geben. Das schlägt der Verein Hauptstadtregion Schweiz vor. Er sieht in dieser räumlichen Ausdehnung des Plusenergiebegriffs grosse Vorteile.

Wie der Verein am Dienstag mitteilte, muss in einem PEQ nicht jedes Gebäude eine positive Jahresenergiebilanz aufweisen. Denkmalgeschützte Gebäude sind deshalb kein Hindernis, dass ein Quartier als PEQ gelten darf.

Die Begriffserweiterung verhilft laut dem Verein Architekten auch zu mehr gestalterischer Freiheit und führt zu einer besseren Nutzung der Eigenstromproduktion. Energieeffizienz-Massnahmen würden dort getroffen, wo sie am meisten bewirken.

Ein PEQ wird als Siedlung definiert, in der jährlich mehr Energie erzeugt wird, als für das Raumklima, das Warmwasser und den Strombedarf benötigt wird. Sie besteht aus mindestens zwei Gebäuden mit insgesamt mindestens 5000 Quadratmetern Geschossfläche. Auch die Quartierbeleuchtung fliesst beispielsweise in die Energiebilanz ein.

Ulrich Nyffenegger, Leiter des Amts für Umweltkoordination und Energie des Kantons Bern, sagte auf Anfrage, die Vorschläge des Vereins würden in der Fachwelt anerkannt. Denn die PEQ-Definition basiere auf den Kriterien für den Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) sowie jenen für das Minergielabel.

Der Verein Hauptstadtregion Schweiz präsentierte am Dienstag in Bern auch einen Leitfaden für potenzielle Bauherren, Investoren und Planer. Dieser Leitfaden ist auf einer neuen Internetseite aufgeschaltet. Vorgestellt wurde auch ein Instrument, mit dem die gewichtete Gesamtenergiebilanz eines Quartiers berechnet werden kann.

Im Kanton Bern sind in den Gemeinden Ittigen, Köniz und Schwarzenburg drei PEQ in Planung. Der bernische Volkswirtschaftsdirektor Christoph Ammann sagte laut Mitteilung, diese drei Quartiere garantierten eine nachhaltige Entwicklung ohne Einbussen im Komfort.

Der Verein Hauptstadtregion Schweiz geht davon aus, dass die PEQ einen Beitrag leisten können zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 des Bundes. Der Verein besteht aus den Kantonen Bern, Freiburg, Neuenburg, Solothurn und Wallis sowie mehreren Städten, Gemeinden und Regionalorganisationen aus diesem Raum.

http://www.plusenergiequartier.ch

In Ferenbalm BE sorgt künftig der Biber für Biodiversität

In Ferenbalm BE erprobt die Naturschutzorganisation Pro Natura einen neuen Ansatz für mehr Biodiversität: Sie lässt auf einem 2012 erworbenen Gelände den Biber drei Hektaren früheres Ackerland umgestalten.

Wie Pro Natura am Dienstag mitteilte, liess sich der Biber vor zehn Jahren auf diesem ehemaligen Auengebiet im äussersten Westen des Kantons Bern nieder. Dies überhaupt nicht zur Freude des Landbesitzers, eines Bauern, der dort Mais anbaute.

Dieser wandte sich an Pro Natura, welche nach dem Kauf des Ackers beschloss, den Biber als Baumeister für eine Renaturierung einzusetzen. In Deutschland funktioniere das bestens, schreibt Pro Natura in der Mitteilung. Dort sorge der Biber mit zahlreichen Dämmen gratis für Wasserrückhaltung.

In den aufgestauten Gräben und Biberseen tummelten sich unzählige Amphibien und Libellen. Es entstehe eine reiche Futterquelle, welche auch Eisvögel und Graureiher anlocke. In der Schweiz sei dieser Ansatz bisher einzigartig.

Am Dienstag stellte Pro Natura das Projekt den Medien vor, nachdem Bagger die ehemalige Ackerfläche vorbereitet haben. Zum Projekt gehört, dass das Flüsschen Bibere wieder für Fische passierbar gemacht worden ist.

Insgesamt 1,7 Mio. Franken kostet das Projekt, das Pro Natura in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Ferenbalm, dem Bund und den Kantonen Bern und Freiburg realisierte. Es wird mit Geldern aus Ökofonds von bernischen Energieunternehmen unterstützt.

Nicht der Biber stehe an sich im Fokus der Massnahmen, sagt Pro Natura. Er sei der “planende” Ingenieur und ausführende Baumeister bei der anspruchsvollen Schaffung von wertvollen Lebensgemeinschaften im neuen Feuchtgebiet in der Mühlematt Ferenbalm.

Luzerner Regierung will Stacheldrahtzäune nicht verbieten

Der Luzerner Regierungsrat will kein Verbot für Stacheldrahtzäune erlassen. Auch andere Zäune könnten für Tiere gefährlich sein, wenn sie nicht sachgemäss erstellt und kontrolliert würden.

Der Regierungsrat lehnt ein Postulat von Monique Frey ab. Die grüne Kantonsrätin verlangt, dass der Regierungsrat neue Stacheldrahtzäune verbietet und den Ersatz durch tierfreundlichere Alternativen fördert.

Frey argumentiert, dass Stacheldrahtzäune schlecht sichtbar und wegen der scharfen Spitzen sehr gefährlich für Mensch und Tier sein könnten. Wild- und Weidetiere könnten sich verletzen, wenn sie einen Stacheldrahtzaun überspringen, unterqueren oder wenn sie in einen solchen Zaun laufen würden.

Der Regierungsrat stellt nicht in Abrede, dass Stacheldraht ein nicht zu unterschätzendes Verletzungsrisiko darstellt. In der Pferde- und der Alpakahaltung sei er deswegen verboten.

Trotzdem hält der Regierungsrat ein generelles Stacheldrahtverbot für unangemessen. Besser sei es, die Zäunungen gemäss dem spezifischen Nutzungszweck zu wählen, sie dauerhaft und sachgemäss zu erstellen und regelmässig zu kontrollieren.

Nicht nur Stacheldrahtzäune, sondern alle unsachgemäss erstellten und vernachlässigbaren Zäune könnten ein Problem darstellen, erklärte der Regierungsrat. Solche Zäune seien schon nach heutigem Recht unzulässig und könnten verzeigt werden. Ein kantonales Verbot von Stacheldraht ohne entsprechende Norm im eidgenössischen Tierschutzrecht sei nicht sinnvoll.

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