ENSI harmonisiert Sicherheitsbestimmungen für AKW

Die Schweizer Nuklearaufsichtsbehörde ENSI hat die Auslegungsanforderungen für die Schweizer AKW angepasst, harmonisiert und verschärft. Zudem wurden verschiedene Regelungslücken geschlossen und die Lehren aus dem Reaktorunfall in Fukushima berücksichtigt.

nuclear-power-plant-261119_640Die Basis für die Auslegung von Kernkraftwerken bildeten in der Schweiz bisher die Anforderungen der Herstellerländer. Für Mühleberg, Beznau und Leibstadt galten dieselben Anforderungen wie in den USA. Gösgen musste die deutschen Anforderungen erfüllen.

Die Anforderungen in den beiden Ländern sei nicht identisch gewesen und habe in der Schweiz nach einer Anpassung verlangt, teilte das ENSI am Montag mit. Ziel sei es gewesen, einen für alle schweizerischen AKW vergleichbar hohen Stand der Sicherheit zu erreichen.

In einem anderen Regelwerk, das in Kraft tritt, wurden die übergeordneten Sicherheitskonzepte detaillierter ausgeführt. Diese würden im Kernenergiegesetz und in der Kernenergieverordnung zwar angesprochen, wird Ralph Schulz, Leiter des Fachbereichs Sicherheitsanalysen, in der Mitteilung zitiert. Bisher hätten eine umfassendere Darlegung dieser Konzepte und Auslegungsvorgaben gefehlt, die für deren Umsetzung notwendig sind.

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