Der Kanton Wallis will so schnell wie möglich Photovoltaik-Testanlagen bauen. Der Staatsrat hat deshalb beschlossen, diese von der Baugenehmigungspflicht auszunehmen.
Angesichts der dringlichen Lage hält es der Staatsrat für unerlässlich, dass Photovoltaik-Testanlagen, die eine begrenzte Auswirkung auf die Landschaft haben und rückbaubar sind, so schnell wie möglich gebaut werden können. Solche Testanlagen sind für die Evaluierung der Widerstandsfähigkeit sowie der winterlichen Energieeffizienz der geplanten Anlagen erforderlich.
Die Regierung habe daher beschlossen, diese Testanlagen von der Baubewilligungspflicht zu befreien, ohne das Inkrafttreten der entsprechenden Bundesbestimmungen abzuwarten. Der Bund unterstütze das proaktive Vorgehen der Kantone, schreibt die Walliser Staatskanzlei in einer Mitteilung vom Mittwoch.
Die Bundesversammlung hatte Ende September eine dringliche Übergangsbestimmung für die Stromerzeugung aus grossen Photovoltaikanlagen eingeführt. Ziel ist es, rasch über grosse Photovoltaikanlagen zu verfügen, die jährlich mindestens 10 Gigawattstunden (GWh) Strom produzieren. Dabei müssen mindestens 500 kWh pro 1 kW installierter Leistung aus Winterproduktion stammen.
Bis gesamtschweizerisch eine jährliche Gesamtproduktion von maximal 2 Terawattstunden (TWh) erreicht wird, ist der Bedarf laut der Bundesbestimmung für diese grossen Photovoltaikanlagen nachgewiesen. Ausserdem unterliegen sie nicht der Planungspflicht.
Die Testgebäude und -anlagen dürfen grundsätzlich nicht an das Stromnetz angeschlossen werden. Die Gebäude und Anlagen dürfen zudem nicht auf Fruchtfolgeflächen, in Mooren und Moorlandschaften, Biotopen von nationaler Bedeutung oder in Wasser- und Zugvogelreservaten errichtet werden. Am Ende der Testphase muss der Standort in den Ausgangszustand zurückversetzt werden, wobei keine umweltschädlichen Elemente zurückbleiben dürfen.