Überbauung des Berner Wifag-Areals geht in die Mitwirkung

Auf dem Industrieareal der ehemaligen Wifag und der Leinenweberei in Bern soll eine Wohnüberbauung mit quartierbezogenem Gewerbe entstehen. Dazu braucht es eine Überbauungsordnung, die die Stadt nun in die öffentliche Mitwirkung verabschiedet hat.

Die Mitwirkung dauert bis am 24. September, wie der Stadtberner Gemeinderat am Mittwoch mitteilte. Die Stimmberechtigten werden voraussichtlich im Sommer 2023 über das Projekt befinden können.

Die Grundeigentümerschaften der ehemaligen Maschinenfabrik Wifag und der Leinenweberei im Wylerquartier möchten das Areal in drei unabhängigen Etappen weiterentwickeln.

Das Ensemble der Leinenweberei soll weitestgehend erhalten bleiben. Die Mischnutzung soll einen Wohnanteil von mindestens 80 Prozent anstreben. Angedacht ist der Bau von rund 360 Wohnungen, ein Drittel davon im preisgünstigen Segment.

In weiten Teilen des Erdgeschosses sind quartierbezogene Nutzungen wie etwa Bäckerei, Coiffeur, Quartierrestaurant, Quartierladen oder Gemeinschaftsräume vorgeschrieben. Möglich sind auch sonstige Arbeitsnutzungen wie Kleingewerbe, Arztpraxen, Architekturbüros oder Ateiliers.

Über Plätze, Spielflächen und Kinderspielplätze sowie den Aussenraum öffnet sich das Areal zum Quartier hin. Die Hälfte dieser Flächen muss unversiegelt und bepflanzbar bleiben, wie die Stadt in ihrer Mitteilung weiter schreibt.

Die Erschliessung des Wifag-Areals soll künftig ab der Wylerringstrasse oder optional über den angrenzenden Wylerpark erfolgen. Der Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser muss über erneuerbare Energien oder Nah- oder Fernwärme gedeckt werden.

X