Bericht: Bauproduktegesetz wird mit Rücksicht auf KMU umgesetzt

Die Gesetzgebung über Bauprodukte wird KMU-freundlich angewendet. Das zuständige Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) nutzt den Spielraum zu Gunsten der Betriebe. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht.

Die Gesetzgebung über Bauprodukte regelt den Abbau von Handelshemmnissen für den Handel mit Bauprodukten. Weiter soll sie gewährleisten, dass Konsumenten und Handwerker geschützt sind vor Gefahren durch Produkte. Der Aufwand für die Akteure in der Wirtschaft soll dabei so gering wie möglich sein.

Staatliche Zulassungen sieht das Gesetz nicht vor. Für einen grossen Teil der Produkte sind keine Methoden und Verfahren für das Inverkehrbringen festgelegt. Die Betriebe müssen garantieren, dass ihr Produkt sicher ist. Für einige Produkte gibt es indes harmonisierte technische Normen.

Bestellt hatte den Bericht der Nationalrat mit einem Postulat von Daniel Fässler (CVP/AI). Administrative Erleichterungen und Vereinfachungen für Firmen und besonders für KMU-Betriebe seien bei der Umsetzung der Gesetzgebung angewendet worden, heisst es darin.

Rückmeldungen von Unternehmen und Verbänden zeigten ein positives Bild. Die Wirtschaft und ihre Verbände entwickelten Praxishilfen, die Wege zu einem minimalen Aufwand aufzeigten. Das BBL biete Hand, um Hilfestellungen für KMU pragmatisch zu gestalten, etwa zur Einhaltung von Normen. Kosten und Aufwand für Unternehmen könnten auf ein vernünftiges Mass reduziert werden.

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