Grünes Licht vom Basler Appellgericht für Eventhallen im Rheinhafen

Die Chancen für Zwischennutzungs-Eventhallen im Basler Rheinhafen steigen: Das Appellationsgericht hat am Donnerstag einen Anwohner-Rekurs gegen das Baugesuch abgewiesen. Nun prüfen die Rekurrenten den Weiterzug, und die Hallen-Träger hoffen auf eine neue Nutzungsfrist.

basel-699858_640Das Baugesuch für vier Eventhallen auf einem früheren Tanklagerareal am Klybeckquai hatte der Verein Shift Mode 2014 eingereicht, für eine vielfältige Zwischennutzung bis Ende 2019. Die 2015 erteilte Baubewilligung focht eine benachbarte Wohngenossenschaft an. Vor der der Baurekurskommission blitzte jene im Januar 2016 ab, zog aber weiter, sodass nun das Appellationsgericht am Zug war.

Das Gericht wies alle drei Hauptargumente der Anwohner, die insbesondere um ihr Nachtruhe fürchten, klar ab: Erstens sei das provisorische Projekt zonenkonform, zweitens sei die Verkehrsfrage angesichts des eher urbanen Zielpublikums lösbar, und drittens seien die Lärmschutzvorschriften in den Plänen korrekt umgesetzt.

Der Gerichtspräsident hielt fest, dass das Areal heute in der Zone 7 liegt, wo Industrie und Gewerbe vorgesehen sind, die deutliche Immissionen bringen. Eventhallen seien da zwar eher nicht vorgesehen, als Provisorien jedoch zulässig.

Das vorgelegte Verkehrskonzept sei “plausibel” trotz grossen Unsicherheiten über die genaue Nutzung der Eventhallen, weil das angepeilte städtische Publikum den ÖV zu nutzen gewohnt sei. In der Baubewilligung festgeschrieben, lege es verbindlich Maxima fest und verlange Lenkungs- und Schutzmassnahmen ab einem gewissen Andrang.

Der Gerichtspräsident liess gewisses Verständnis erkennen für Ängste der Rekurrenten um ihre Nachtruhe, verwies aber auf das geltende Recht: Verschiedene Lärmarten – etwa von Bahn oder Kulturbetrieben – hätten unterschiedliche Grenzwerte und Messweisen. Das Bauprojekt erfülle die Vorgaben; bei der Bauabnahme müsse man darauf Acht geben.

Sowohl die Anwohnerseite als auch Shift Mode beklagten sich überdies über andauernde Verstösse gegen das dort geltende Fahrverbot für alle Motorfahrzeuge – die Polizei setze dieses nicht durch. Für den Präsidenten ist dies jedoch als Vollzugsfrage nicht relevant für den Hallenbau.

Zu beurteilen habe das Gericht nur die rechtliche Zulässigkeit des Bauprojektes für die Eventhallen, betonte der Präsident; die Zukunft des ganzen Areals hingegen sei politisch zu klären. Das Projekt sei juristisch “absolut zulässig”, daher werde die Beschwerde gegen den Entscheid der Baurekurskommission abgelehnt.

Die Gerichtsgebühr wurde indes auf 1000 Franken halbiert, weil die Behörden das rechtliche Gehör in einem Punkt verletzt hatten: Die Beschwerdeführer hatten moniert, eine statt eingeschrieben nur mit A-Post versandte Einladung zu einem Augenschein 2016 nicht erhalten und so eine Teilnahme verpasst zu haben. Inhaltlich ist dies mit dem Augenschein des Appellationsgerichts vom Donnerstag “geheilt”.

Mit dem Rechtsstreit ist indes bereits ein erheblicher Teil der einst vorgesehenen Nutzungszeit verstrichen. Deshalb will der private Zwischennutzungs-Verein Shift Mode gemäss einer Sprecherin nun mit den Kantonsbehörden aushandeln, die Fünfjahresfrist – nach Rechtskraft des Urteils – neu auf 2019 bis 2023 anzusetzen.

Für den Verein und seine idealistisch motivierten Mitglieder sei der aufwändige und teure Rechtsstreit ein existenzielles Problem, sagte die Sprecherin. Die Einnahmen aus der komfortablen Halle seien notwendig zur Finanzierung der ganzen Zwischennutzung samt diversen niederschwelligen Angeboten, die auch dem Quartier nützten.

Der Sprecher der Wohngenossenschaft äusserte in seinem Plädoyer die Befürchtung, angesichts der hohen Baukosten des Hallenprojektes werde es kaum bei fünf Jahren Nutzung bleiben. Tatsächlich wünschte sich Shift Mode eigentlich lieber zehn Jahre, rechnet aber nicht mit einem Entgegenkommen des Kantons.

Ungewöhnlich an diesem Baurechts-Streit ist, dass sich zwei Parteien aus dem tendenziell linken Lager gegenüber stehen. Beide deuteten Verständnis für das jeweils andere Lager an, aber auch Frust über die Gegnerschaft. Beide betrachten sich bis zu einem gewissen Grad als Opfer der Delegations-Politik des Präsidialdepartementes.

Die Kosten des Hallenprojekt an der Uferstrasse 40 waren auf 1,75 Millionen Franken veranschlagt worden. Eine zunächst als Partnerin des Vereins und Hallen-Ankermieterin involvierte Kunstmessefirma ist wegen der Rechtsunsicherheit inzwischen ausgestiegen.

Shift Mode war von der Basler Regierung 2013 als Hauptträger für die Zwischennutzung des Ex-Migrol-Areals bestimmt worden. Bis 2019 kann der Verein dort insgesamt 12’500 m2 nutzen – die bisherigen Angebote erfreuen sich bei gutem Sommerwetter grosser Beliebtheit.

2014 war dieses Hafenareal im Übrigen von der Polizei geräumt worden, weil es zuvor von sogenannten Wagenleuten besetzt worden war. Jenen hatte die Regierung in der Folge 2500 m2 zugestanden.

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