Bundesgericht bewilligt Bau von Mobilfunkantenne in Erlach

Der Swisscom steht der Weg frei, in Erlach einen 18 Meter hohen Mobilfunkmast zu bauen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Anwohnern gegen den geplanten Bau abgewiesen und damit den Entscheid des bernischen Verwaltungsgericht bestätigt.

Die vorinstanzlichen Ausführungen seien nicht zu beanstanden, argumentiert das Bundesgericht in seinem am Freitag veröffentlichten Urteil. Das Verwaltungsgericht befand unter Berufung auf ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK), dass der Mast das national geschützte Ortsbild nur leicht beeinträchtigen werde.

Diesem Gutachten komme “grosses Gewicht” zu, so das Bundesgericht. Das Interesse an einer guten Mobilfunkversorgung sei höher zu gewichten.

Gestützt auf das Gutachten der ENHK hatte bereits die bernische Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) im Juli 2014 die Beschwerde von 48 Anwohnern gegen die Baubewilligung zugunsten der Swisscom abgewiesen. Dieser Entscheid wurde vom kantonalen Verwaltungsgericht und nun vom Bundesgericht in dritter Instanz bestätigt.

Damit erhält die Swisscom grünes Licht, am Strandweg einen 18 Meter hohen Mobilfunkmast an der Fassade einer Bootswerft zu bauen. Dies liegt in einer Gewerbe- und Wohnzone ausserhalb des historischen Kerns von Erlach am Bielersee.

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