Zwei schützenswerte Häuser mit unterschiedlichen Perspektiven

Während für ein 500-jähriges Haus in Ruswil keine Chance besteht für einen teilweisen Abriss und Neubau, zeigt sich die Kantonale Denkmalkommission in Kriens toleranter. Dort wird ein charakteristisches Sichtbetonhaus der 1960er-Jahre nicht unter Schutz gestellt.

crash-1082855_640Das Alters- und Pflegeheim Grossfeld in Kriens wurde zwischen 1966 und 1968 gebaut. Dabei handle es sich um eine konsequent gestaltete Sichtbetonkonstruktion im funktionalen Architekturstil der 1960er-Jahre. Ein Gutachten eines Architekturhistorikers bestätige die Schutzwürdigkeit dieses typischen Baus der Nachkriegsmoderne, teilte die Gemeinde Kriens am Donnerstag mit.

Gleichzeitig wurde aber auch festgestellt, dass die Anlage für eine zeitgemässe Pflege über massive Defizite und Mängel verfügt. Diese könnten nur durch tiefgreifende Veränderungen der Baustruktur und einen Rückbau auf den Rohbau behoben werden, hielt die Kantonale Denkmalkommission fest.

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie liess der Krienser Gemeinderat verschiedene Nutzungsoptionen für das Areal prüfen. Dabei zeigte sich, dass ein Ersatzneubau die beste Variante darstelle, schreibt dieser weiter.

Die Denkmalkommission gewichtet nun das öffentliche Interesse, die an zentraler Lage gelegene Liegenschaft auch in Zukunft für die Langzeitversorgung Gesundheit und Alter der Gemeinde Kriens zu nutzen, höher als den Erhalt des schützenswerten Kulturdenkmals. Sie beschloss darum, trotz Schutzwürdigkeit nicht auf einen Unterschutzstellungsantrag einzutreten.

Ein solchen Entscheid wünschte sich wohl auch die Luzerner Gemeinde Ruswil. “Das über 500-jährige Chrämerhus im Ruswiler Ortskern präsentiert sich in einem beklagenswerten Zustand”, schreibt die Gemeinde in einer Medienmitteilung vom Donnerstag. Es könne nur mit grossem finanziellen Aufwand fachgerecht und benutzertauglich restauriert werden.

Aufgrund der hohen Kosten suchte der Gemeinderat nach Alternativen für eine Sanierung. Er ist der Ansicht, dass ein Teilabriss und ein “stilgerechter Wiederaufbau” zweckmässiger wäre. “Auch stünden die Chancen besser, dass ein solches Projekt von den Ruswiler Stimmberechtigten angenommen würde”, heisst es in der Mitteilung.

Für die Kantonsregierung und Denkmalpflege aber stellt das Chrämerhus, das 2005 unter Schutz gestellt wurde, einen wichtigen Bestandteil des Ortsbildes von nationaler Bedeutung dar. Sie sehen keine Möglichkeit für einen teilweisen Abriss und Neubau.

Für den Ruswiler Gemeinderat ist die Ausgangslage unbefriedigend, wie er schreibt. Er will nun weitere Abklärungen vornehmen.

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