Bundesrat spricht zusätzliche Mittel für Biodiversität

Der Bundesrat stellt mehr Mittel für die Förderung der Biodiversität zur Verfügung. Er hat am Mittwoch beschlossen, für die nächsten vier Jahre zusätzlich 55 Millionen Franken in Massnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt zu investieren.

Zudem werden 80 Millionen Franken aus dem Budget des Bundesamtes für Umwelt umgelagert, wie das Umweltdepartement (UVEK) mitteilte. Die Gelder sollen für dringliche Massnahmen in Biotopen von nationaler Bedeutung und für die Biodiversität im Wald eingesetzt werden.

Die Mittel werden tranchenweise eingesetzt: 20 Millionen sind für 2017 vorgesehen, 35 Millionen für 2018 und je 40 Millionen für die Jahre 2019 und 2020. Die Kantone würden sich in ähnlichem Umfang an der Finanzierung der dringlichen Massnahmen beteiligen, schreibt das UVEK.

Geplant ist beispielsweise, alte Drainagen und Entwässerungsgräben aus Mooren zu entfernen. Weiter sollen Waldreservate sowie Totholzinseln geschaffen werden. Zudem sind Massnahmen gegen invasive gebietsfremde Arten vorgesehen. Der Bundesrat hat dazu eine Strategie gutgeheissen und das UVEK beauftragt, eine Vorlage mit rechtlichen Grundlagen zu erarbeiten.

Der Bundesrat soll Vorschriften zur Verhütung und Behebung von Schäden erlassen können, etwa Bewilligungspflichten und Einfuhrverbote. Er soll auch die Kompetenz erhalten, Private zu Massnahmen auf ihrem Grundstück zu verpflichten oder solche zu dulden.

Bekämpfen will der Bund fremde Arten, die die Gesundheit von Mensch und Tier gefährden, die Biodiversität und Ökosysteme beeinträchtigen oder Schäden in der Land- und Waldwirtschaft sowie an Infrastrukturen verursachen.

Dazu gehört etwa die Ambrosia, deren Pollen Allergien auslösen können, der Riesenbärenklau, dessen Saft Hautverbrennungen verursacht, und der Götterbaum, der einheimische Baumarten verdrängt. Unerwünscht sind auch die Tigermücke, die Krankheiten wie das Denguefieber auf Menschen übertragen kann, der amerikanische Flusskrebs, der die Krebspest auf einheimische Krebsarten überträgt und der asiatische Laubholzbockkäfer, der dem Wald schadet.

Künftig soll eine Expertengruppe des Bundes die Verbreitung solcher Arten im In- und Ausland beobachten, analysieren und dokumentieren. Der Bund will artspezifische Bekämpfungsstrategien entwickeln und die Koordination der Aktivitäten sicherstellen. Bei manchen Massnahmen sind die Kantone für die Umsetzung zuständig.

Invasive gebietsfremde Arten sollen nach ihrem Schadenspotenzial für Mensch, Umwelt und biologische Vielfalt eingestuft werden. Wirtschaft und Bevölkerung werden informiert und sensibilisiert. Gartenbesitzer müssen künftig manche Arten auf ihrem Grundstück bekämpfen. Tun sie das nicht, kann die zuständige Behörde nach schriftlicher Ermahnung die erforderlichen Massnahmen durchführen lassen.

Für den Bund ist die Strategie ab 2019 mit wiederkehrenden Kosten von 5 Millionen Franken im Jahr verbunden. Für die Kantone sind es 4,5 Millionen Franken. Das ist etwas weniger als zunächst vorgesehen war.

Die zunehmende Ausbreitung gebietsfremder Arten hat mit der Globalisierung zu tun – der internationalen Wirtschaft und der hohen Mobilität der Menschen. Eine Rolle spielt auch der Klimawandel, in der Schweiz vor allem die geringere Anzahl Frost- und Eistage. Der Klimawandel kann auch indirekt die Ausbreitung gebietsfremder Arten begünstigen, beispielsweise durch häufigere und intensivere Stürme, Hochwasser oder Waldbrände.

Mit seinen Entscheiden unterstreiche der Bundesrat seine Absicht, die Strategie zur Biodiversität umzusetzen und die darin formulierten Ziele zu erreichen, schreibt das UVEK.

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