Baugesuch für Bundes-Asylzentrum in Muttenz BL eingereicht

Auf dem Gelände der ehemaligen Deponie Feldreben in Muttenz BL sollen ab August bis zu 500 Asylsuchende untergebracht werden. Das Baugesuch für ein temporäres Zentrum zur Registrierung von Asylsuchenden wird ab Donnerstag aufgelegt.

Bei Bedarf soll das Zentrum später auf bis zu 900 Plätze ausgebaut werden können, wie die Verantwortlichen von Bund, Kanton und Gemeinde am Dienstag vor dem Medien in Muttenz sagten. In jenem ersten nationalen Zentrum zur Registrierung sollen sich die Asylsuchenden im Durchschnitt jeweils zwei Wochen lang aufhalten.

Das Muttenzer Zentrum soll dazu beitragen, dass alle Asylsuchenden registriert, sicherheitsüberprüft und den “grenzsanitarischen Massnahmen” unterzogen werden, wie es seitens des Bundes hiess. Die im April verabschiedete Notfallplanung sieht dabei eine nationale Registrierung von monatlich bis zu 15’000 Asylsuchenden vor.

Im April waren in der Schweiz 1748 Asylgesuche eingereicht worden. Ungewiss ist gemäss Bund, wie sich die Lage in den kommenden Wochen und Monaten entwickle. Derzeit führt das Staatssekretariat für Migration (SEM) 20 Asylzentren mit rund 5000 Unterkunftsplätzen.

Das Asylzentrum in Muttenz sei ein Projekt von nationaler Bedeutung, sagte der Baselbieter Regierungspräsident Anton Lauber. Für den Kanton habe das den Vorteil, dass er 500 Asylsuchende pro Jahr weniger zur dauerhaften Unterbringung aufnehmen müsse. Muttenz sei zudem um das Doppelte der Betriebsdauer von der Aufnahme entbunden.

Untergebracht werden sollen die Asylsuchenden in Wohnmodulen aus Gasbetonplatten und Holz-Brandschutzplatten. Sie dienen als Ersatz für die ursprünglich vorgesehenen IKEA-Häuschen, die bei einem Brandtest in Zürich ein schlechtes Resultat erzielt hatten. Weiter sind auf dem Gelände ein Spielplatz, ein Kletterplatz und Sportanlagen geplant.

Für den Betrieb des Zentrums ist der Bund verantwortlich, der ab Juni auch 40 Arbeitsplätze in Muttenz einrichten will. Er übernimmt zudem die Kosten für die Infrastruktur sowie die Betreuung und Beschäftigung der Asylsuchenden. An den Sicherheitskosten ausserhalb des Zentrums beteiligt sich der Bund mittels Pauschale an den Kanton.

Das SEM rechnet mit Gesamtkosten von 85 bis 90 Franken pro Tag und untergebrachter Person, wie an der Medienkonferenz zu erfahren war. Davon sollen acht bis zehn Franken als Mietzins an den Kanton fliessen, dem das Gelände der ehemaligen Deponie gehört.

Die Nutzung des Geländes ist ab Inbetriebnahme vorerst auf zwei Jahre befristet vorgesehen, wie es weiter hiess. Eine Verlängerung könne jedoch vor Ablauf der zwei Jahren neu verhandelt werden, sofern dies der Zeitplan der Deponie-Sanierung zulasse.

Die Zwischennutzung in Muttenz sei jedoch kein Ersatz für ein dauerhaftes Bundes-Asylzentrum. Gemäss Lauber bleibe der Kanton für ein solches mit dem Bund im Gespräch. Auf der Areal Feldreben sei wegen der bevorstehenden Altlastensanierung keine dauerhafte Nutzung möglich.

Eine temporäre Wohnnutzung stelle indes keine Gefährdung für die untergebrachten Personen dar, wie die Anfang Jahres im Auftrag des Kantons erstellen Gutachten zeigen würden. Typische Deponiegase seien in der Raumluft “höchstens ganz punktuell” oder “in vernachlässigbaren Konzentrationen” nachgewiesen worden.

Wie in einem der Gutachten empfohlen, werde der bauliche Zustand der bestehenden Bodenplatten nicht verändert, sagte Lauber weiter. Die Deponie werde zudem weiterhin nach wissenschaftlichen Kriterien überwacht.

Die Deponie Feldreben war einst eine Kiesgrube und wurde von 1918 bis 1967 mit Hauskehricht, Bauschutt und Gewerbeabfällen aufgefüllt. Von 1940 bis 1957 lagerten auch Basler Chemie- und Pharmafirmen darin Abfälle ab. Nach der Deponieschliessung wurde das rund 52’000 Quadratmeter grosse Gelände von Gewerbebetrieben überbaut und als Lastwagenterminal genutzt.

Im Oktober 2014 hatte die Gemeindeversammlung von Muttenz eine mühsam ausgehandelte Kooperationsvereinbarung zur Sanierung dieser Deponie abgelehnt. Die geplante Nutzung des leerstehenden Logistikareals durch den Bund schafft nun laut Kanton kein Präjudiz in Bezug auf die Sanierung des Grundstücks und die spätere Nutzung.

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