Frühpensionierung für Maler und Gipser

Maler, Gipser und ihre weiblichen Berufskolleginnen können sich früher pensionieren lassen. Der Maler- und Gipserunternehmer-Verband (SMGV) stimmte dem neuen Gesamtarbeitsvertrag zu. Die Verhandlungen über den Schritt dauerten Jahre.

Die Gewerkschaften seien endlich am Ziel, den hart arbeitenden Berufsleuten einen würdevollen Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen, teilten Unia und Syna am Dienstag mit. Die Verhandlungsdelegationen hatten sich bereits im Februar auf ein Vorruhestandsmodell geeinigt. Mit dem Ja der Delegierten des Arbeitgeberverbands ist nun die Bahn frei.

Das Modell sieht die Möglichkeit der flexiblen Teilpensionierung für Männer ab 60 und für Frauen ab 59 vor. Hinzu kommt die vollständige Frühpensionierung ab 63 und 62 Jahren.

Bis zur ordentlichen Pensionierung erhalten die Betroffenen eine Übergangsrente von rund 70 Prozent des AHV-Lohns und die Beiträge an die zweite Säule bezahlt. Arbeitnehmer und -geber finanzieren das Modell gemeinsam mit je 0,85 Lohnprozenten.

Die ersten Berufsleute können das Modell voraussichtlich ab Januar 2018 in Anspruch nehmen, wie die beiden Gewerkschaften weiter mitteilten. Der neue Gesamtarbeitsvertrag gilt für die Deutschschweiz, den Jura und das Tessin. Die beiden Basel und die Branche in der Westschweiz haben die Frühpensionierung bereits. Im Bauhauptgewerbe liegt das Rentenalter bei 60 Jahren.

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