Die Nagra entsorgt die radioaktiven Abfälle der Schweiz

Auftrag der Nagra
Die Mitarbeitenden der Nagra haben den anspruchsvollen Job, die sichere Entsorgung radioaktiver Abfälle langfristig zu planen und umzusetzen. Um diese Aufgabe bewältigen zu können, muss viel Know-how aufgebaut werden – und ein „Wächter“ vorhanden sein, der die Isolation der Abfälle von unserer Umwelt gewährleisten kann: eine geeignete Gesteinsschicht.

Felslabor Mont Terri FMT – Bildquelle „COMET Photoshopping“

Warum geologische Tiefenlager?
Bei der Entsorgung von radioaktiven Abfällen hat die Sicherheit in jeder Phase oberste Priorität. Dieinternationale Fachwelt ist sich einig: Die Lagerung der Abfälle in geeigneten geologischen Schichten ist aus heutiger Sicht die einzige und sicherste Lösung, um Mensch und Umwelt für lange Zeiträume vor möglichen negativen Auswirkungen zu schützen.

Rückholbarkeit und Langzeitüberwachung
Sicherheit und gleichzeitig Handlungsspielraum künftiger Generationen müssen bei der Entsorgung gewährleistet sein. Das Kernenergiegesetz schreibt deshalb vor, dass die Rückholung der Abfälle aus einem Tiefenlager machbar sein muss. Während des Einlagerungsbetriebs und selbst nach einem künftigen Verschluss des geologischen Tiefenlagers ist eine Rückholung möglich.

Wie werden Standorte für geologische Tiefenlager gewählt?
Die Standortwahl für ein geologisches Tiefenlager erfolgt gemäss «Sachplan geologische Tiefenlager» (SGT) unter Leitung des Bundes. Entscheidend für die langfristige Sicherheit eines Lagerstandorts sind die geologischen Verhältnisse im Untergrund in einer Zone, welche tektonisch möglichst stabil ist. Zudem muss ein ideales Lagergestein vorhanden sein. Die Schweiz plant die Errichtung von Tiefenlagern im „Opalinuston“, welcher Wasser und darin gelöste Stoffe über Millionen von Jahren praktisch vollständig einschliesst.

Im Felslabor Mont Terri (Opalinuston) gefundener Ammonit  – Bildquelle „COMET Photoshopping“

Was entsorgen…

Radioaktive Abfälle, umgangssprachlich meist Atommüll genannt, sind Stoffe, die nach derzeitigem Stand der Technik nicht mehr genutzt werden können oder aufgrund politischer Vorgaben nicht mehr genutzt werden dürfen.

Die meisten radioaktiven Abfälle entstehen durch die Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung. Kleinere Mengen fallen in Medizin, Industrie und Forschung an. Die radioaktiven Abfälle werden in Zwischenlagern verwahrt. Bevor hochaktive Abfälle und verbrauchte Brennelemente in ein Tiefenlager eingebracht werden können, müssen sie zirka vierzig Jahre in Zwischenlagern abkühlen. Schwach- und mittelaktive Abfälle werden lediglich so lange zwischengelagert, bis ein geologisches Tiefenlager zur Verfügung steht. Die Entsorgung radioaktiver Abfälle ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe.

Wie entsorgen…

Wir wissen, wie wir in der Schweiz radioaktive Abfälle entsorgen und wie wir ein sicheres Tiefenlager bauen können.

Alle entscheidenden sicherheitstechnischen Fragen sind beantwortet. Aus diesem Grund hat auch der Bundesrat im Jahr 2006 den Entsorgungsnachweis anerkannt, der die Machbarkeit eines sicheren Lagers für hochaktive Abfälle in der Schweiz darlegt. Wie bei der Standortsuche vorzugehen ist und welche Kriterien ein möglicher Standort erfüllen muss, ist im Sachplan geologische Tiefenlager geregelt. Das schrittweise Vorgehen ermöglicht es zudem, jederzeit allfällige neue Erkenntnisse zu berücksichtigen.

Wo entsorgen…

Die Frage, wo die radioaktiven Abfälle entsorgt werden, wird in den kommenden Jahren abschliessend beantwortet.

Die Wahl der ein bis zwei Standorte für geologische Tiefenlager erfolgt gemäss dem Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager. Der Bundesrat hat diesen im April 2008 in Kraft gesetzt. Das Auswahlverfahren umfasst drei Etappen und steht unter der Federführung der Bundesbehörden. In der ersten Etappe (2008 – 2011) wurden mögliche geologische Standortgebiete festgelegt, die sich für den Bau sicherer Tiefenlager eignen. Gegenwärtig läuft die zweite Verfahrensetappe. Darin geht es darum, die Lagerprojekte in den sechs potenziellen Standortregionen zu konkretisieren und die geologischen Standortgebiete miteinander zu vergleichen. Wichtigstes Entscheidungskritierum ist die Sicherheit.

Zentraler Bestandteil der zweiten Etappe ist daneben die regionale Partizipation: Vertreterinnen und Vertreter aus den Standortregionen bringen ihre Anliegen ins Verfahren ein. Die Nagra hat bis Ende Mai 2014 – basierend auf den Stellungnahmen der Regionalkonferenzen – in jeder der sechs Standortregionen mindestens ein Standortareal für die Oberflächenanlage eines allfälligen Tiefenlagers bezeichnet. Der sicherheitstechnische Vergleich der geologischen Standortgebiete in Etappe 2 wurde gemäss den Vorgaben des Bundes durchgeführt. Basierend auf den Ergebnissen schlug die Nagra Anfang 2015 die Standortgebiete Jura Ost und Zürich Nordost für die weiteren Untersuchungen für Etappe 3 vor. Beide Standortgebiete eignen sich sowohl für ein geologisches Tiefenlager für hochaktive Abfälle (HAA) als auch für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA). Sie kommen auch für ein Kombilager in Frage.

Nach Prüfung der Dokumentation zu den Vorschlägen der Nagra hat das ENSI im Dezember 2016 seine Empfehlungen für den Bundesrat bekanntgegeben: Die drei Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost sollen in Etappe 3 weiter untersucht werden. Die Standortgebiete Jura-Südfuss, Südranden und Wellenberg sollen zurückgestellt werden. Der Bundesratsentscheid zu Etappe 2 folgt nach einer öffentlichen Vernehmlassung Ende 2018. Dann beginnt Etappe 3. Das Verfahren endet voraussichtlich 2029 mit dem abschliessenden Entscheid des Bundesrats und der Erteilung der nötigen Rahmenbewilligungen für die Tiefenlager. Der Entscheid des Bundesrats muss vom Parlament genehmigt werden (2030) und unterliegt dem fakultativen Referendum (allfällige Referendumsabstimmung 2031).

Nagra

Hardstrasse 73
Postfach 280
5430 Wettingen

T +41 (0)56 437 12 28

info@nagra.ch
www.nagra.ch

Angaben zum Unternehmen

Gründungsjahr: 1972

Anzahl Mitarbeitende: 115

Kernkompetenzen: Entsorgung radioaktiver Abfälle/Forschung

Produkte-Innovationen und/oder Produkte: Know-how Entsorgung

Dienstleistungen: Know-how Entsorgung

Referenzobjekte: Forschungsprojekte / Entsorgungsnachweis

Geschäftsführung: Thomas Ernst

Inhaber: Genossenschafter (KKW, ZWILAG und Bund)

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