Bauberufe mit Fachkräftemangel wie Strassenbauer, Tunnelfacharbeiter, Gleisbauer sowie Kranführer und Baumaschinenführer fallen ab 2023 nicht mehr unter die Stellenmeldepflicht. Der Schweizerische Baumeisterverband nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Liste der meldepflichtigen Berufsarten 2023 endlich auf ein praxistaugliches Mass zusammengekürzt wird. Sie umfasst nur noch 8,2 statt 19,4 Prozent der Erwerbstätigen. In den vergangenen Jahren hatte der SBV die mangelhafte Ausgestaltung der Stellenmeldepflicht wiederholt kritisiert. Wird die Meldepflicht aber nun nicht rasch verbessert, droht angesichts der sich abzeichnenden konjunkturellen Abkühlung bereits ab 2024 wieder eine Ausweitung der Stellenmeldepflicht auf Berufe mit Fachkräftemangel.
Die Diskrepanz zwischen der vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO angeordneten Stellenmeldepflicht und dem grossen bürokratischen Aufwand für Bauunternehmen, offene Stellen von Bauberufen mit Fachkräftemangel wie Strassenbauer, Tunnelfacharbeiter, Gleisbauer sowie Kranführer und Baumaschinenführer wieder mit einheimischen Fachkräften besetzen zu können, hat ab 1. Januar 2023 endlich ein Ende.Die Berufsarten Strassenbauer, Tunnelfacharbeiter, Gleisbauer sowie Kranführer und Baumaschinenführer fallen ab 2023 nicht mehr unter die Stellenmeldepflicht. Dies weil im zur Anwendung kommenden Berechnungszeitraum von Oktober 2021 bis September 2022 die Arbeitslosenzahlen dieser Bauberufe unter fünf Prozent lagen. Der Schweizerische Baumeisterverband hatte wiederholt kritisiert, dass in jenem Zeitraum etliche Berufe mit offensichtlichem Fachkräftemangel unter die Stellenmeldepflicht fielen, weil die Meldepflicht durch ihre Vergangenheitsperspektive die problematische Stellensituation während des Höhepunkts der Coronakrise widerspiegelt hat.
Korrekturen am System Stellenmeldepflicht nötig
Wird die Meldepflicht nicht rasch verbessert, drohen angesichts der sich abzeichnenden konjunkturellen Abkühlung Bauberufe mit Fachkräftemangel bereits ab 2024 wieder unter die Stellenmeldepflicht zu fallen.
Grundproblematik ist, dass bei der heutigen Datenerfassung der Stellenmeldepflicht kein Unterschied gemacht wird zwischen Fachkräften mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis EFZ, Fachkräften mit Eidgenössischem Berufsattest EBA und unqualifizierten Mitarbeitenden ohne Kompetenznachweis. Letztere Gruppe sorgt über alle Branchen hinweg mit ihrer überdurchschnittlichen Arbeitslosigkeit dafür, dass die ganze Berufsart den Stellenmeldepflicht-Schwellenwert von fünf Prozent überschreitet und somit selbst Berufe mit nachweislichem Fachkräftemangel meldepflichtig werden.
Die griffigste Massnahme wäre aus Sicht des SBV die Erhöhung des Schwellenwerts für die gesamtschweizerische Arbeitslosenquote von fünf auf acht Prozent. Dies liesse sich bereits durch eine Anpassung auf Stufe Verordnung statt Gesetz erreichen, was schnell umzusetzen wäre. Genau dies fordert die Motion “Wiedereinführung eines praxistauglichen Schwellenwertes” von Ständerat Erich Ettlin, die der SBV als unterstützenswert erachtet. Der SBV unterstützt ebenfalls Ansätze, welche die Erhebungsmethodik für den massgebenden Prozentsatz qualitativ verbessern und verstärkt digitale Hilfsmittel einsetzen.
Weitere Informationen:
Liste der meldepflichtigen Berufsarten 2023: https://ots.ch/LoJfBG
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(SDA-ATS-OTS Ada100897827)