Der Schaffhauser Kantonsrat macht den Weg frei für die Gewinnung von mehr Strom am Rheinfall. Mit 48 zu 4 Stimmen hat er am Montag der Revision des Wasserwirtschaftsgesetzes zugestimmt. Bis tatsächlich ein zusätzliches Rheinfallkraftwerk gebaut werden könnte, wären jedoch noch viele Hürden zu nehmen.
Im revidierten Wasserwirtschaftsgesetz werden die Rahmenbedingungen für ein zusätzliches Kraftwerk am Rheinfall und Maximalwerte für eine Wasserentnahme festgelegt. Fachleute gehen davon aus, dass am Rheinfall zusätzlich 90 Gigawattstunden Strom pro Jahr produziert werden könnten.
Die Gesetzesänderung diene nur dazu, das Planungsverbot aufzuheben, betonte Kommissionspräsident Erwin Sutter (EDU). Ein konkretes Projekt gibt es nicht.
In der ersten Lesung im Kantonsrat gab es zahlreiche Anträge, die die Kommission vor der zweiten Lesung nochmals beraten hat. Ausdrücklich festgehalten wird nun, dass Biotope und Artenvielfalt nur geringfügig beeinträchtigt werden dürfen sowie Arten, die auf der Roten Liste aufgeführt sind, nicht zusätzlich gefährdet werden dürfen.
Bei den vorgeschlagenen Werten zur Wasserentnahme werde der Erlebniswert am Rheinfall nur geringfügig, wenn überhaupt erkennbar geschmälert, insbesondere wenn die natürliche Schwankungsbreite des Rheinzuflusses berücksichtigt werde, heisst es im Kommissionsbericht.
Sollte es konkrete Pläne für ein zusätzliches Rheinfallkraftwerk geben, könnten diese nicht ohne die Zustimmung der Stimmberechtigten umgesetzt werden, denn die Verleihung der Wasserrechtskonzession untersteht dem obligatorischen Referendum. Und auch der Kanton Zürich könnte mitentscheiden.