Den St. Galler Grünen geht der Ausbau der Solarenergie viel zu langsam. Mit einer Motion im Kantonsrat wollen sie eine Solaroffensive in Gang bringen, die eine Solarpflicht auf bestehenden Bauten beinhaltet.
“Der Kanton St. Gallen verfügt über ein riesiges Solarpotenzial”, hiess es in der Mitteilung der St. Galler Grünen vom Freitag. Gemäss Solarpotenzial-Kataster des Bundes liessen sich im Kanton St. Gallen auf geeigneten Dachflächen jährlich rund 3100 Gigawattstunden (GWh) Strom produzieren. Unter Berücksichtigung der geeigneten Fassadenflächen wären es sogar 4250 GWh – mehr als der Kanton jährlich verbraucht.
Im Jahr 2019 seien jedoch lediglich 5,3 Prozent des Solarpotenzials auf Dächern ausgenutzt worden. “Geht es im gleichen Tempo weiter, wird der Kanton sein Solarpotenzial erst in rund 200 Jahren ausgeschöpft haben”, so die Grünen.
Nach geltendem Energiegesetz sind im Kanton St. Gallen nur Neubauten zur Eigenstromerzeugung verpflichtet. Für Daniel Bosshard, Kantonsrat und Präsident der St. Galler Grünen steht fest: “Eine Solarpflicht auch für Bestandesbauten stellt die einfachste und schnellste Möglichkeit dar, den Ausbau der Solarenergie voranzutreiben.”
Die Solarenergie führe längerfristig zu tieferen Energiekosten, was Mieterinnen und Mieter wie auch Eigentümerinnen und Eigentümer entlaste. Eine kantonale Solaroffensive stärke zudem das lokale Gewerbe und schafft neue Arbeitsplätze in einer Zukunftsbranche.
In der Februarsession des Kantonsrats, die kommenden Montag beginnt, will die Fraktion eine Motion zur Einführung der Solarpflicht auf Bestandesbauten einreichen. Geeignete Dach- und Fassadenflächen bestehender Gebäude sollen bei einer umfassenden Sanierung, jedoch spätestens bis 2035 mit Photovoltaik oder Solarthermie ausgerüstet werden, sofern die Installation technisch und betrieblich machbar ist.
Ausnahmeregelungen soll es unter anderem für denkmalgeschützte Bauten und Härtefälle geben. Zusätzlich sollen Finanzierungsinstrumente geschaffen werden, damit auch Hauseigentümerinnen und -eigentümer, die nicht über die nötigen Eigenmittel verfügen, die Solarpflicht erfüllen können. Ausserdem sollen sie sich mit einer Ersatzabgabe von der Pflicht befreien können.