Der Luzerner Stadtrat will das Konzerthaus Schüür sanieren und erweitern. Geplant ist unter anderem ein zweigeschossiger Anbau. Wegen der Coronapandemie forciert die Stadt das Millionen-Projekt, ein Baugesuch wurde bereits eingereicht, der Baustart ist im August geplant.
Seit die “Schüür” 1992 ihren Betrieb aufnahm, seien nur kleinere Umbauten und Reparaturen vorgenommen worden, teilte die Stadt am Freitag mit. Eine Sanierung dränge sich auf, gleichzeitig sei eine Erweiterung nötig.
Geplant ist ein zweigeschossiger Anbau an der Nord- und Westfassade. Dadurch erhalte die “Schüür” nicht nur eine repräsentativere Eingangssituation. Auch würden die Konzerträume im Erd- und im Obergeschoss räumlich und akustisch getrennt, damit dort gleichzeitig Veranstaltungen stattfinden können.
Mit der Erweiterung erhielten Künstlerinnen und Künstler, Mitarbeitende sowie Gäste mehr Platz. Auch für das Backoffice, das Lager und den Kühlraum werden zusätzliche Flächen geschaffen. Die Toiletten werden neu im Obergeschoss angesiedelt. Insgesamt würden die Wege im Haus entflechtet. Geheizt werden soll mit Seewasser-Energie.
Das Baugesuch sei bereits diese Woche eingereicht worden, hiess es bei der Stadt auf Nachfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Man habe sich zusammen mit dem Verein Konzertzentrum Schüür entschieden, das Bauprojekt zu beschleunigen, weil das Konzerthaus während der Coronapandemie nur eingeschränkt genutzt werden könne.
Der Baustart ist für August geplant, die Arbeiten dürften etwa ein Jahr dauern. Noch haben allerdings der Stadtrat und das Parlament nicht über den nötigen Kredit für das Projekt entschieden. Der Grossstadtrat wird die Vorlage voraussichtlich Ende Mai beraten.
Weil der Bericht und Antrag der Stadtregierung noch nicht vorliegt, macht die Stadt noch keine Angaben zu den genauen Kosten. Im aktuellen Aufgaben- und Finanzplan sind für das Projekt Investitionsausgaben von 4,5 Millionen Franken eingestellt. Diese trägt die Stadt als Grundeigentümerin selber.
Der Verein hat mit der Stadt einen befristeten Gebrauchsleihevertrag und eine Subventionsvereinbarung abgeschlossen. Diese werden auf die neuen Gegebenheiten angepasst und sind befristet.