Acht Hersteller und Händler von hochgiftigen Pestiziden wehren sich vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen ein Verbot. Ein solches hatte das Bundesamt für Landwirtschaft (BWL) Ende Mai beschlossen. Während 30 Tagen konnten Hersteller und Händler dagegen Beschwerde einlegen.
Drei dieser Beschwerdeführenden akzeptieren das Verbot grundsätzlich, verlangen aber, dass sie ihre Bestände noch ausverkaufen dürfen. Drei weitere lehnen das Verbot rundweg ab. Laut einer Mitteilung von Greenpeace Schweiz und WWF Schweiz vom Freitag handelt es sich bei diesen dreien um Dow AgroSciences, Syngenta und Sintrago.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass bei der Behörde insgesamt acht Beschwerden eingegangen seien. Die Beschwerdeführer wehren sich gegen einen Entscheid des BWL vom 28. Mai 2019. Damals hatte das Bundesamt alle zwölf Bewilligungen für Pestizide mit den Wirkstoffen Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl widerrufen.
Demnach müssen neun dieser Pestizide unverzüglich vom Markt genommen werden, drei weitere dürfen noch während zwölf Monaten verkauft werden. Landwirte dürfen zudem vorhandene Lagerbestände noch während zwölf Monaten aufbrauchen. Insgesamt sind vom Rückzug 26 Produkte betroffen, die heute zu den weltweit am häufigsten eingesetzten Insektiziden zählen.
Laut Greenpeace Schweiz und WWF Schweiz haben Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl eine ähnliche Struktur wie gewisse chemische Kampfstoffe. Sie seien äusserst giftig für Vögel, Säugetiere, Fische, Amphibien, Insekten und namentlich auch alle Arten von Bienen und Hummeln. Die Wirkstoffe töteten zudem das Leben im Boden und schädigten die eigene Ernährungsgrundlage.
Die Stoffe seien auch gefährlich für den Menschen. Wissenschaftler hätten nachgewiesen, dass der Wirkstoff während einer Schwangerschaft zu Hirnschäden beim ungeborenen Kind führen könne.