Dem Bund fehlt die Gesamtsicht über seine Immobilien

Mit Immobilien im Wert von über 29 Milliarden Franken gehört der Bund zu den grössten Immobilieneigentümern des Landes. Nach Ansicht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) fehlt eine einheitliche Steuerung dieses Portfolios.

Das Immobilienmanagement nehmen drei verschiedene Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes (BLO) wahr: Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), armasuisse Immobilien (ar Immo) und der Rat der Eidgenössischen Hochschulen (ETH-Rat). Die Budgets werden jeweils von drei unterschiedlichen Departementen beantragt und von unterschiedlichen Kommissionen im Parlament vorberaten.

Die Spartenlösung führt auch dazu, dass die Reportings der drei BLO inhaltlich unterschiedliche Aussagen machen, zeitlich in unterschiedlichen Abständen erscheinen und an unterschiedliche Empfänger verteilt werden, wie die EFK in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht feststellt. “Der Bund hat keine Gesamtübersicht über seine Immobilien”, schreibt sie.

Mit der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) und den Weisungen des Finanzdepartements gibt es zwar einheitliche Instrumente für die strategische Steuerung. Die EFK stellte aber fest, dass es bei der Umsetzung Spielraum gibt. Ausserdem sind die drei Bau- und Liegenschaftsorgane unterschiedlich aufgebaut. Auch die Struktur der Immobilienportfolios und die Methodik der Zustandsbewertung sind nicht vergleichbar.

Gestützt auf diese Erkenntnisse empfiehlt die EFK dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), armasuisse und dem ETH-Rat eine engere und verbindlichere Zusammenarbeit. So würden zum Beispiel ein Mindestset an gemeinsamen Zielen und Messgrössen, Kennzahlen und ein einheitliches Datenmanagement eine bessere Vergleichbarkeit ermöglichen. Ein übergeordneter Teil über die verschiedenen Immobilienbotschaften soll die Entwicklung des Gesamtportfolios zeigen.

Die EFK empfiehlt auch, die gemeinsamen Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten in der VILB zu verankern. Die BLO erklären sich in ihrer Stellungnahme bereit, ihre bisherige Zusammenarbeit auf einer formellen Basis zu verankern und gegebenenfalls zu institutionalisieren.

Die Spartenlösung stellt die EFK nicht in Frage. Hintergrund ist ein Prüfbericht, den der Bundesrat im Auftrag des Nationalrats verfasst hatte. Darin kommt er zum Schluss, dass die aktuelle Struktur das Immobilienmanagement des Bundes optimal unterstützt. Der Nationalrat zeigte sich zufrieden mit dieser Auskunft.

Die EFK schlisst sich der Beurteilung an: Eine organisatorische Zusammenlegung des Immobilienmanagements hätte für den Bund keine wesentlichen Vorteile, schreibt sie.

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