Baumeister fordern bei Rahmenabkommen Zugeständnisse der EU

Beim institutionelles Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU braucht es nach Ansicht des Schweizerischen Baumeisterverbandes (SBV) Nachverhandlungen beim Protokoll 1. Dieses regelt die Bestimmungen zu den flankierenden Massnahmen und zur Sozialpartnerschaft.

In einer Medienmitteilung vom Sonntag betont der SBV weiter, im Rahmenabkommen seien die Schweizer Sozialpartner ausdrücklich als verantwortliche Stellen im Vollzug der flankierenden Massnahmen in der Schweiz anzuerkennen.

Die gelebte Sozialpartnerschaft mit dem bewährten Arbeitsfrieden dürfe nicht durch die EU in Frage gestellt werden, indem beispielsweise nur noch staatliche Behörden als Kontrollorgane für allgemein verbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge zugelassen werden könnten.

Das aktuelle Verhandlungsergebnis brauche in diesem Punkt eine klare Präzisierung im Protokoll 1: Auch in Zukunft sollen paritätische Kommissionen zur Überwachung der Lohn- und Arbeitsschutzbestimmungen zugelassen sein. Dieser Anhang sei für die Bauwirtschaft zentral.

Ebenfalls klare Zugeständnisse der EU brauche es bei den flankierenden Massnahmen zur Sicherstellung des Lohnschutzes. Der Vollzug der flankierenden Massnahmen könne technisch optimiert werden und in angepasster Form erfolgen. Dieses Potenzial gelte es künftig auszuschöpfen.

Für den SBV müssen jedoch länderspezifische Ausnahmen im Protokoll 1 explizit garantiert werden. Dazu gehören branchenspezifische Voranmeldefristen, Kautionspflichten im Wiederholungsfall und die Dokumentationspflicht für Selbständige.

Der Zentralvorstand des SBV hat das institutionelle Rahmenabkommen an seiner Frühjahresklausur besprochen. Grundsätzlich begrüsse der SBV ein Abkommen mit der EU, heisst es in der Medienmitteilung.

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