Die Einnahmen aus Verkehrsbussen fliessen im Kanton Zug auch in Zukunft in die allgemeine Staatskasse – und nicht explizit in den Strassenbau. Der Kantonsrat hat am Donnerstag mit 54 zu 15 Stimmen einen Vorstoss abgelehnt, der eine Zweckbindung für Bussgelder verlangte.
Er befürworte ja Geschwindigkeitsmessungen, solange sie der Verkehrssicherheit dienten, sagte FDP-Kantonsrat Thomas Gander. Doch es gehe wohl eher darum, die Staatskasse zu füllen. Deshalb, so forderte er, sollten Bussgelder eine Zweckbindung erhalten und in den Strassenbau fliessen. So würde das Geld immerhin wieder den Autofahrern zugute kommen.
Die anderen Parteien waren jedoch dagegen. Unter anderem aus dem Grund, dass das Parlament damit seine eigenen Kompetenzen beschneiden würde. Wären die jährlich rund 6 Millionen Franken Bussgelder zweckgebunden, könnte der Kantonsrat nicht mehr selber über deren Verwendung entscheiden.
Auch der Regierungsrat war dagegen. Schliesslich würden die Kosten für die Polizei auch nicht der Spezialfinanzierung Strassenbau belastet. Dies müsste umgekehrt dann aber der Fall sein. Einen ähnlichen Vorstoss gab es vor drei Jahren auch im Nachbarkanton Zürich. Der hatte er jedoch ebenfalls keine Chance.