Zürcher Regierung zum Wassergesetz: “Angst ist unbegründet”

Das Wassergesetz, über das am 10. Februar abgestimmt wird, ist umstritten. Die Gegner befürchten eine Privatisierung der Wasserversorgung. Der Regierungsrat hält diese Angst für unbegründet. Es werde nur gesetzlich festgehalten, was bereits existiere.

Für die Linke geht es um einen “Schicksalsartikel”. Sie befürchtet die Kommerzialisierung der Wasserversorgung. Diese gehöre aber “für alle Zeiten in öffentliche Hand”, argumentiert sie.

Im Wassergesetz soll neu stehen, dass sich Private an der Wasserversorgung beteiligen können. Die Firmen dürfen aber nicht mehr als die Hälfte des Kapitals und nicht mehr als ein Drittel der Stimmrechte besitzen. Die Kontrolle soll zudem nach wie vor bei den Gemeinden bleiben und es darf kein Gewinn daraus gezogen werden.

Baudirektor Markus Kägi (SVP) betonte deshalb am Montag an der Medienkonferenz der Regierung zu den kantonalen Abstimmungen, dass die Vorlage keineswegs einen “Ausverkauf der Wasserversorgung” bedeute. “Diese Angst ist unbegründet und die Argumentation der Gegner unsachlich.”

Schon heute sei die Trinkwasserversorgung teilweise in der Hand von Privaten oder von Genossenschaften. Ins Gesetz werde nur geschrieben, was in der Wirklichkeit bereits existiere. Vielmehr werde mit dem neuen Passus die Versorgung vor Kommerzialisierung geschützt, weil die Stimmrechte der Gemeinden festgehalten seien.

Der Regierungsrat hatte diesen Passus zwar nicht in seiner Vorlage drin. Die FDP verlangte ihn aber während der Kantonsratsdebatte und setzte sich wegen der bürgerlichen Mehrheitsverhältnisse durch. Die Regierung ist damit – und mit dem ganzen Rest des Wassergesetzes – einverstanden, weshalb sie die Vorlage zur Annahme empfiehlt.

Anderer Meinung als der Kantonsrat ist der Regierungsrat hingegen bei der Abschaffung der Hundekurse, die im Kanton Zürich für alle Halter von “grossen und massigen” Hunden vorgeschrieben sind.

Die Mehrheit des Kantonsrats entschied im vergangenen Jahr, diese Kurse komplett zu streichen, weil sie bei grossem Aufwand nur wenig brächten. Sehr zum Missfallen der Ratsminderheit, die das Behördenreferendum ergriff, weshalb die Vorlage nun vors Volk kommt.

Der Regierungsrat ist derselben Meinung wie die Minderheit und hält nichts davon, die Kurse komplett zu streichen. Jeder Hund habe es verdient, dass sein Halter wenigstens ein Minimum über ihn wisse. Die Kurse hätten eine präventive Wirkung und seien sehr nützlich. Er empfiehlt dem Stimmvolk deshalb, die Vorlage abzulehnen.

Überarbeiten will er die Kurse trotzdem: Er stellt in Aussicht, die Kurse nach dem Nein an der Urne neu zu gestalten. Die Regierung will die Kurse künftig für alle Halter obligatorisch machen – nicht mehr nur für die Halter von “grossen und massigen” Hunden.

Schliesslich gebe es heute mehr Bissvorfälle mit “kleinen und frechen” Exemplaren, sagte Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger (FDP), der auch dem Veterinäramt vorsteht.

Der Regierungsrat schlägt eine abgespeckte Version für alle vor: Statt wie bisher 14 Lektionen sollen die Kurse neu nur noch 8 Lektionen dauern. Davon sollen 6 praktische Ausbildung sein. Die restlichen zwei sollen Theorie vermitteln.

Damit dieser Vorschlag umgesetzt werden könne, brauche es am 10. Februar aber zuerst einmal ein Nein an der Urne.

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