Die Stadt Bern soll künftig für ihre Funktion als Zentrum weniger Geld erhalten, Thun und Biel hingegen mehr. In der Septembersession des bernischen Grossen Rates zeichnet sich ein Verteilkampf ab.
Die grösseren Städte im Kanton Bern erhalten im Rahmen des Finanz- und Lastenausgleichs eine Abgeltung für Mehrkosten, die ihnen aufgrund ihrer Zentrumsfunktion entstehen.
Trotz steigender Kosten will der Kanton den heutigen Betrag von insgesamt 91 Mio. Franken nicht ausweiten. Er lehnt dies vor allem aus Spargründen ab.
Stattdessen soll die Abgeltung der Zentrumslasten “gerechter verteilt” werden. Das heisst konkret, dass sich die Stadt Bern jährlich 2, 7 Mio. Franken ans Bein streichen muss. Mehr erhalten sollen hingegen die Städte Thun und Biel.
Die Kantonsregierung räumt zwar in einem entsprechenden Bericht ein, dass die Zentrumslasten der Stadt Bern nicht vollständig abgegolten werden. Doch das Missverhältnis in Biel und Thun sei noch grösser.
Da der “Kuchen” nicht grösser wird, dürfte die Abgeltung der Zentrumslasten im Grossen Rat zu einem Verteilkampf führen. Die Verteilung von Zentrumslasten ist stets ein emotional diskutiertes Thema im Kantonsparlament und sorgt jeweils für einen Aufgalopp von Grossrätinnen und Grossräten aus den betroffenen Regionen.
Zu reden geben dürfte in der Septembersession ausserdem die Sanierung von Gebäuden der Strafanstalt Witzwil. Die vorberatenden grossrätliche Kommission hat nämlich Vorbehalte zum geplanten Projekt angebracht.
Sie zeigte sich erstaunt, dass die Baukosten deutlich über den bisherigen Annahmen liegen. Die Kommission will deshalb den Kredit um rund fünf Millionen Franken kürzen.
Insgesamt elf Gebäude auf dem Areal der Strafanstalt befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand und sollen saniert werden. Unter anderem ist geplant, das ehemalige Verwalterhaus in Stand zu setzen und für eine Aussenwohngruppe des Arbeitsexternats einzurichten.
Ursprünglich ging die Regierung von Kosten in der Höhe von etwa 52 Mio. Franken aus.
Der bernische Grosse Rat befasst sich in der zweiwöchigen Herbstsession auch mit den politischen Rechten seiner Bürgerinnen und Bürger.
Damit chancenlose Aussenseiter keine zweiten Wahlgänge mehr erzwingen können, soll eine Drei-Prozent-Hürde im Gesetz festgeschrieben werden. Das heisst, in einem zweiten Wahlgang können nur Kandidierende mitmachen, die im ersten Wahlgang mindestens drei Prozent der gültigen Stimmen erhalten haben.
Betroffen von der neuen Regelung sind alle Majorzwahlen. Auf Kantonsebene sind dies die Ständerats-, Regierungsrats- und Regierungsstatthalterwahlen.
Bei den Ständeratswahlen 2015 musste ein zweiter Wahlgang mit entsprechenden Kostenfolgen durchgeführt werden, weil der parteilose Bruno Moser an seiner Kandidatur festhielt. Er hatte im ersten Wahlgang nur rund 4000 Stimmen erzielt gegenüber je 150’000 der zwei wieder antretenden Ständeräte.
Mehrere Parteien hatten darauf gefordert, es brauche eine Hürde für den zweiten Wahlgang.
Schliesslich wartet auch noch eine Vielzahl an Vorstössen auf die Parlamentarierinnen und Parlamentarier. So soll etwa der in Vergessenheit geratene Berner Friedensnobelpreisträger Charles-Albert Gobat zu neuen Ehren kommen – zum Beispiel in Form einer Bronzetafel beim Berner Rathaus.
Ein anderer Vorstoss verlangt die Wiedereinführung der Hundehalterkurse im Kanton Bern. Seit der Streichung des Obligatoriums komme es wieder zu mehr Zwischenfällen mit Hunden, argumentieren die Vorstösser. Die Regierung lehnt die Forderung ab und pocht auf die Eigenverantwortung der Hundehalter.
Die Septembersession des bernischen Grossen Rates beginnt am 3. September und dauert voraussichtlich bis am 11. September.