Thurgau plant Wasserentnahmeverbot wegen der Trockenheit

Der Fachstab Trockenheit des Kantons Thurgau hat am Montag ein generelles Wasserentnahmeverbot beantragt, das ab Freitag rechtsgültig sein könnte. Es betrifft vor allem Bäche und kleine Flüsse. Die Waldbrandgefahr wird hingegen als mässig eingestuft.

Die neusten Messungen zeigten, dass die Wassermengen in den Gewässern trotz der Niederschläge der vergangenen Tage insgesamt deutlich abgenommen hätten, teilte die Thurgauer Staatskanzlei am Montag mit. In den nächsten Tagen seien keine länger anhaltenden Niederschläge zu erwarten.

Der Fachstab Trockenheit will deshalb ein generelles Wasserentnahmeverbot erlassen. Das Verbot soll ab der Publikation im Amtsblatt und damit ab kommendem Freitag gelten. Es gibt dabei allerdings grosse Ausnahmen: den Bodensee, den Untersee, den Rhein und den Seerhein sowie das Grund- und Quellwasser.

Damit geht es vor allem noch um kleinere Bäche und Flüsse. Das Verbot treffe vor allem Landwirte – Gemüsebauern – mit einer Konzession zur Entnahme von Wasser, erklärte Marco Baummann, Leiter Abteilung Wasserbau und Hydrometrie im kantonalen Amt für Umwelt gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Solche Verbote habe es bereits 2015, 2011, aber auch 2006 und 2003 gegeben.

Wegen der tiefen Pegelstände musste die Jagd- und Fischereiverwaltung bereits Gewässer auf einer Länge von knapp 23 Kilometern abfischen. Bleibt der Regen aus, wird die Massnahme auf weitere Flüsse und Bäche ausgedehnt.

Die Situation im Wald habe sich etwas entspannt, heisst es in der Mitteilung. Die Böden hätten durch die letzten Niederschläge Feuchtigkeit aufgenommen. Deshalb bleibt die Waldbrandgefahr vorläufig auf der Stufe zwei, die eine mässige Gefahr bedeutet.

Der Fachstab Trockenheit des Kantons Thurgau wurde Ende Juni eingesetzt. Unter der Leitung des Amts für Bevölkerungsschutz und Armee gehören ihm Vertreterinnen und Vertreter des Amts für Umwelt, der Jagd- und Fischereiverwaltung, des Forstamtes, des Landwirtschaftsamtes, des Amtes für Gesundheit, der Kantonspolizei, des Feuerschutzamtes und des Informationsdienstes an.

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