Bund segnet millionenschweres Grindelwalder V-Bahn-Projekt ab

Grünes Licht für die V-Bahn: Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat das 400 Millionen Franken schwere V-Bahnprojekt der Jungfraubahnen und ihrer Partner genehmigt. Der Bund macht jedoch Auflagen zum Schutz von Umwelt und Landschaft.

Die Auflagen waren von den Umweltfachstellen des Bundes und des Kantons, den Umweltorganisationen und weiteren Einsprechern verlangt worden.

Mit den nun im Projekt vorgesehenen Massnahmen und zusätzlichen Auflagen des Bundes könne die Bahn ohne wesentliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes realisiert werden, wie das BAV in einer Mitteilung vom Freitag schreibt.

Zu den Massnahmen und Auflagen gehören beispielsweise weniger hohe Masten als ursprünglich geplant. Dazu kommen Vorgaben zur Farbgebung bei den Kabinen und für einen diskreteren Anstrich einer Galerie am Fusse des Eigers.

Bei den Jungfraubahnen reagierte man am Freitag hocherfreut über den Entscheid des BAV. “Das ist ein wichtiger Tag für uns”, sagte Jungfraubahnen-Mediensprecherin Patrizia Bickel auf Anfrage von KEYSTONE-SDA.

Nach fünfeinhalb Jahren Planung gehe es jetzt möglichst rasch an die Umsetzung. Für das Bahnunternehmen ist es wichtig, möglichst noch im Juni mit Bauen beginnen zu können, damit die alte Männlichenbahn, deren Konzession ausläuft, rechtzeitig auf Dezember 2019 hin ersetzt werden kann. Der “Eigerexpress soll ein Jahr später, im Dezember 2020, den Betrieb aufnehmen.

Bickel zeigte sich zuversichtlich, dass der BAV-Entscheid nicht weitergezogen wird.

Das Projekt der V-Bahn hat die Berner Oberländer Gemüter seit Jahren erhitzt. Mit ihm setzten die Jungfraubahnen voll auf Masse und Pauschaltouristen aus Fernost, befürchten Kritiker. Die touristische Zukunft verlange aber nicht nach Masse, sondern nach Qualität.

An einer denkwürdigen Gemeindeversammlung in Grindelwald im Jahr 2014 meldete sich allerdings nur ein Gegner öffentlich zu Wort.

Hinter den Kulissen dürfte es hingegen hemdsärmliger zu und her gegangen sein. Das Konsumentenmagazin “Der Beobachter” berichtet 2015 über mutmassliche Druck- und Einschüchterungsversuche gegen V-Bahngegnern.

Jungfraubahnen-CEO Urs Kessler wiederum erzählte Ende 2017 in einem Interview mit der “Jungfrauzeitung” von Einsprechern, die für einen Rückzug hohe finanzielle Forderungen stellten.

Die Jungfraubahnen sind indessen auch einer der wichtigsten Arbeitgeber in der Region und ein wirtschaftlicher Motor. Mit über 70 Prozent Ja-Stimmenanteil stellte sich die Grindelwalder Bevölkerung an der Gemeindeversammlung 2014 klar hinter das V-Bahn-Projekt. Auch die Nachbargemeinde Lauterbrunnen sagte ja.

Versüsst wurde den Stimmberechtigten der Abstimmungsentscheid durch die spontane Ankündigung, dass die Jungfraubahnen künftig 200’000 Franken pro Jahr in einen Fonds für nachhaltige Projekte in den betroffenen Gemeinden fliessen lassen wollten.

Gegen das Projekt gingen letztlich 17 Einsprachen ein, namentlich von Naturschutzorganisationen, aber auch von Einheimischen. Ende Februar 2018 beschlossen die letzten privaten Einsprecher, ihre Opposition aufzugeben – gegen eine Spende des Bahnunternehmens für einen guten Zweck. So mussten keine Enteignungen vorgenommen werden, wie das Bundesamt für Verkehr in seiner Mitteilung festhält.

Mit der V-Bahn schlagen die Jungfraubahnen zwei Fliegen auf einen Streich: Zum einen kann die in die Jahre gekommene Gondelbahn von Grindelwald Grund auf den Männlichen ersetzt werden. Zum anderen soll eine neue Seilbahn Touristen und Skifahrer rascher von Grindelwald Grund zur Station Eigergletscher bringen – und von dort hoch zum Jungfraujoch.

Das Jungfraujoch gilt vor allem in asiatischen Ländern als einer der Höhepunkte einer Schweiz-Reise. Es ist das wirtschaftliche Zugpferd der Jungfraubahnen.

Die zwei V-förmigen Bahnäste haben ihren Ausgangspunkt in in einem neuen Terminal in Grindelwald Grund. Eine neue Bahnstation ermöglicht einen direkten Zugang zum Bergbahnterminal. Für Autofahrer wird in Grindelwald-Grund ein mit dem Terminal verbundenes Parkhaus mit rund 1000 Plätzen entstehen.

Der Entscheid des Bundesamtes für Verkehr kann noch ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. Laut BAV haben die Umweltorganisationen in Aussicht gestellt, unter den formulierten Bedingungen auf eine Beschwerde zu verzichten.

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