Verbot von Moos- und Algenvertilgern auf Wegen und Plätzen

Bestimmte Unkrautvertilger etwa gegen Moose und Algen sollen auf Wegen und Plätzen sowie anderen befestigten Unterlagen verboten werden. Mit dieser Änderung hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation fünf Verordnungsrevisionen im Umweltrecht in die Vernehmlassung geschickt.

Das Verbot dieser Unkrautvertilger bringe die geltenden Bestimmungen in Einklang mit den bestehenden Verboten von Pflanzenschutzmitteln, teilte das Departement am Freitag mit. Synthetische Gase und andere Treibhausgifte sollen zudem vermindert werden.

Die Chemikalien-Risikoverordnung muss an europäisches Recht und an Konventionen der internationalen Staatengemeinschaft angepasst werden. Sie regelt den Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen und legt Beschränkungen und Verbote fest. Betroffen ist etwa die Perfluoroctansäure für die Textilienbehandlung.

Beim Umgang mit Mikroverunreinigungen will das Departement kleine Abwasserreinigungsanlagen (ARA) schonen. Nur diejenigen Anlagen, die ihr behandeltes Wasser in stark verschmutzte Gewässer einleiten, sollen Einrichtungen zur Beseitigung von Mikroverunreinigungen einbauen müssen.

Zudem wird die Frist für den Einbau bis 2028 verlängert. Der für die Sanierungspflicht ausschlaggebende Abwasseranteil im Gewässer unterhalb der Anlagen wird auf 20 Prozent vervierfacht. Die Bestimmungen für mittlere und grosse Anlagen bleiben unverändert.

Das Verbandsbeschwerderecht wird auf zwei weitere Organisationen ausgedehnt. Neu sollen der Verein Dark-Sky Switzerland und der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfachs zur Beschwerde berechtigt sein. Sie erfüllen gemäss Departement die Voraussetzungen und sollen auf die Liste der berechtigten Organisationen kommen.

Eine weitere Änderung betrifft den Emissionshandel. Sobald das System der Schweiz mit jenem der EU verknüpft ist, müssen die Treibhausgase der Zivilluftfahrt ins nationale System einbezogen werden.

Die Verordnung legt fest, wie die Emissionen erfasst werden. Die Änderung betrifft die dazu nötigen Vorarbeiten. Neu fällt der Flughafen Basel-Mülhausen aus der Verordnung, da er vom EU-System erfasst wird. Die Vernehmlassung dauert bis am 22. August.

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