Zürcher Kantonsrat will mehr Markt bei der Wasserversorgung

Im Kanton Zürich sollen sich private Investoren an der Wasserversorgung beteiligen dürfen. Dies hat der bürgerliche dominierte Zürcher Kantonsrat am Montag in erster Lesung entschieden. Für die linke Ratsseite ist damit definitiv eine rote Linie überschritten.

Die bürgerliche Mehrheit setzte mit 100 zu 64 Stimmen durch, dass sich private Investoren an der Wasserversorgung beteiligen dürfen. Die Gemeinden sollen aber immer noch über die Mehrheit des Kapitals und zwei Drittel der Stimmen verfügen. Weil die Wasserversorgung gebührenfinanziert ist, dürfen die Investoren zudem keine Gewinne abschöpfen.

Sie erhalten jedoch die Chance, einen neuen Markt zu erschliessen. Für Mischkonzerne mit Strom, Gas und Telefonie sei eine Beteiligung deshalb sinnvoll, so die Bürgerlichen. Nur schon weil dann etwa die Strasse nur einmal aufgerissen werden müsse.

Die linke Ratsseite war anderer Meinung. Die Wasserversorgung gehöre für alle Zeiten der öffentlichen Hand. Profitdenken habe hier nichts zu suchen. Dieser erste Schritt in Richtung Liberalisierung sei nur der Anfang, befürchteten sie.

Die am Montag in erster Lesung beschlossene Teil-Liberalisierung ist Teil des Wassergesetzes, über das der Rat nun schon in der dritten Woche diskutiert.

X