Thurgauer Baudirektorin bei Bewilligung von Biogasanlage befangen

Die Thurgauer Regierungsrätin Carmen Haag (CVP) hat bei der Bewilligung für eine Biogasanlage in Schlattingen den Anschein von Befangenheit erweckt. Nun muss ein unabhängiges Departement den Rekurs von Anwohnern neu prüfen.

Das von Carmen Haag geführte Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau wies im Dezember 2015 einen Rekurs von drei Anwohnern gegen eine Biogasanlage in Schlattingen TG ab.

Rund drei Monate vor diesem Entscheid hatte die CVP-Politikerin den Betrieb im Rahmen einer politischen Veranstaltung besucht und dort einen Vortrag über Geothermie gehalten. Gemäss den Anwohnern soll sie sich dabei positiv über die geplante Anlage geäussert haben.

In einem ersten Urteil hielt das Thurgauer Verwaltungsgericht dieses Ereignis für nicht weiter beachtenswert. Es kam zum Schluss, dass sich die Regierungsrätin nicht mit dem umstrittenen Projekt solidarisiert und damit einen unbefangenen Entscheid gefällt habe.

Auf Anweisung des Bundesgerichts musste das Verwaltungsgericht nochmals über die Bücher. Am 20. Dezember wies das Verwaltungsgericht den Entscheid ans Baudepartement zurück. Dieses muss den Fall zur Neubeurteilung an das stellvertretende Departement weitergeben, wie Gerichtsschreiber Jürg Laager einen Bericht von Tagblatt online vom Donnerstag bestätigte.

Die Lausanner Richter hatten in ihrem Urteil vom vergangenen September festgehalten, dass es problematisch sei, wenn eine Regierungsrätin eine Informationsveranstaltung auf einem Betrieb besuche, welcher Partei in einem hängigen Verfahren sei.

Zudem habe sich Carmen Haag im Nachgang zu ihrem Entscheid darum bemüht, zwischen den Parteien zu vermitteln und eine aussergerichtliche Lösung zu erwirken. Dies weise “auf ein über das Übliche hinausgehendes Engagement zu Gunsten des strittigen Projekts hin”, schreibt das Bundesgericht.

Das Verwaltungsgericht hatte im ersten Verfahren darauf verzichtet, den Vortragstext der Regierungsrätin für seinen Entscheid beizuziehen. Auch war das Verwaltungsgericht dem Antrag der Beschwerdeführer, Carmen Haag zu befragen, ohne Begründung nicht gefolgt.

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