Unumstrittene Verlängerung von direkter Bundes- und Mehrwertsteuer

Fast zwei Drittel der Einnahmen des Bundes stammen aus der direkten Bundessteuer und aus der Mehrwertsteuer. Die beiden Steuern sind bis 2020 befristet. Am 4. März 2018 kommt die Verlängerung um weitere 15 Jahre zur Abstimmung.

In der hitzigen Debatte um die No-Billag-Initiative geht die Finanzordnung 2021 etwas unter. Am Dienstag hat Finanzminister Ueli Maurer die Vorlage vor den Bundeshausmedien erläutert. Für ihn geht es um die Frage, ob die Eidgenossenschaft die ihr übertragenen Aufgaben auch in Zukunft erfüllen kann oder nicht.

Bei einer Ablehnung müsste der Bund seine Ausgaben innert kürzester Zeit um über 60 Prozent reduzieren oder im gleichen Umfang neue Einnahmequellen erschliessen. Laut Maurer wäre das kaum machbar und wohl auch nicht im Sinn einer breiten Bevölkerung, wie es in einer Mitteilung heisst.

Der Finanzminister betonte, dass die Steuern mit der Finanzordnung 2021 nicht erhöht würden. Bei der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer gälten weiterhin die gleichen Sätze und Tarife, sagte er.

Der Bund hat nicht seit jeher Steuern erhoben. Bis zum ersten Weltkrieg erzielte er seine Einnahmen vorwiegend durch Zölle. In den Kriegsjahren wurden mehrmals Kriegs- und Wehrsteuern erhoben, teils gestützt auf Notrecht. Erst mit einer Volksabstimmung von 1958 wurden die Wehr- und die Warenumsatzsteuer befristet in der Verfassung verankert.

1982 wurde die Wehrsteuer in die direkte Bundessteuer umgewandelt, 1995 löste die Mehrwertsteuer die Warenumsatzsteuer ab. Die Befristung jedoch blieb. Alle Versuche, die Steuern dauerhaft zu erheben, sind bisher gescheitert.

Auch diesmal haben es die entsprechenden Anträge nicht in die Abstimmungsvorlage geschafft. Die erneute Befristung der beiden Steuern stelle sicher, dass sich das Parlament sowie Volk und Stände zu gegebener Zeit erneut zur Ausgestaltung der Finanzordnung äussern könnten, sagte Maurer dazu.

Im Parlament war die Vorlage weitgehend unbestritten. Weil mit der Verlängerung bis Ende 2035 eine Verfassungsänderung verbunden ist, muss sich das Volk dazu äussern. Widerstand ist nicht in Sicht.

Die Mehrwertsteuer und die direkte Bundessteuer sind die wichtigsten Einnahmequellen des Bundes. Sie bringen je rund einen Drittel ein: 2016 beliefen sich die Einnahmen aus der direkten Bundessteuer auf gut 21 Milliarden Franken. Davon erhalten die Kantone 17 Prozent. Die Mehrwertsteuer brachte fast 22,5 Milliarden Franken ein.

Die übrigen Einnahmen des Bundes stammen unter anderem aus der Verrechnungssteuer, der Mineralölsteuer, den Stempelabgaben, der Tabaksteuer oder aus der Gewinnausschüttung der Nationalbank.

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