Die Wasserkraft soll zusätzlich unterstützt werden, aber befristet. Der Ständerat hat am Mittwochvormittag dem Antrag der Einigungskonferenz zur Stromnetzvorlage zugestimmt. Der Nationalrat entscheidet am Nachmittag.
Im Ständerat fiel die Zustimmung deutlich aus, mit 40 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung. Das war zu erwarten, denn in der Einigungskonferenz setzte sich die ständerätliche Version durch. Demnach soll im Gesetz zum Um- und Ausbau der Stromnetze eine Klausel zu Gunsten der Wasserkraft eingebaut werden.
Allerdings soll die Unterstützung Ende 2022 auslaufen. Diese Befristung baute die Einigungskonferenz ein. Der Nationalrat hat eine zusätzliche Unterstützung der Wasserkraft bisher abgelehnt. Die Befristung könnte aber dazu führen, dass die SVP und FDP nicht mehr geschlossen dagegen stimmen. Andernfalls scheitert das Gesetz zum Um- und Ausbau der Stromnetze.
Energieministerin Doris Leuthard plädierte für eine Rettung der Vorlage, obwohl sie über den Zusatz nicht glücklich ist. Dieser sei bürokratisch, und bezahlen müssten die Haushalte, stellte sie fest. Kosten werde es jedes Jahr 30 bis 50 Millionen Franken.
Roland Eberle (SVP/TG) bat sie, dies beim Entscheid im Nationalrat nicht zu erwähnen, um die Vorlage nicht zu gefährden. Auch Kommissionssprecher Werner Luginbühl (BDP/BE) betonte, die Stromnetz-Vorlage sei für die Umsetzung der Energiestrategie wichtig.
In der letzten Beratungsrunde war der Unmut im Nationalrat gross gewesen. Viele fühlten sich vom Ständerat erpresst. Die Rednerinnen und Redner wiesen darauf hin, dass die Wasserkraftklausel in der Stromnetzvorlage nichts verloren habe.
Zudem habe es dazu keine Vernehmlassung gegeben. Der Ständerat habe unter dem Einfluss massiven Lobbyings entschieden, hiess es. Er setze sich für Partikularinteressen ein. Die Zeche bezahlten die Konsumentinnen und Konsumenten.
Gemäss der Wasserkraftklausel sollen die Stromunternehmen zwar weiterhin grundsätzlich verpflichtet sein, Preisvorteile aus günstig zugekauftem Strom anteilsmässig an die festen Endverbraucher weiterzugeben. Zur sogenannten Durchschnittspreismethode soll es aber Ausnahmen geben.
Die Unternehmen sollen Preisvorteile nicht an die festen Endverbraucher weitergeben müssen, wenn sie diese mit Strom aus erneuerbaren Energien beliefern. Das soll befristet bis zum Auslaufen der Marktprämie gelten, also bis Ende 2022. Zudem soll die Ausnahme nur für Strom aus Anlagen im Inland gelten, abzüglich allfälliger Unterstützungen.
Ursprünglich wollte der Ständerat den Stromunternehmen generell erlauben, die Kosten der teuren Eigenproduktion vollständig den gebundenen Kunden in der Grundversorgung anzulasten. Das Bundesgericht hatte diese Praxis gestoppt und die Stromversorger zur Durchschnittspreismethode verpflichtet.
Scheitert die Vorlage, verzögert sich der Um- und Ausbau der Stromnetze. Mit dem Gesetz sollen die Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Zudem würden die Grundlagen dafür geschaffen, mehr Leitungen in den Boden zu verlegen. Unterstützung für die Wasserkraft hatte das Parlament bereits im Rahmen der Energiestrategie beschlossen.