Der Schwyzer Regierungsrat hebt die vom Küssnachter Bezirksrat erteilte Baubewilligung für Neu- und Umbauarbeiten am Hotel Restaurant Seehof auf. Unter anderem verletzte der geplante Anbau Bestimmungen zum Ortsbildschutz.
Die Hotel du Lac Seehof AG will den denkmalgeschützten Hauptbau des Hotels an der Küssnachter Seefront inwendig umbauen und den bestehenden Anbau abreissen, um ihn in grösserem Umfang wieder aufzubauen.
Umweltverbände erhoben Einsprachen, auch gegen das in einem zweiten Schritt leicht verkleinerte Projekt. Dennoch erteilte der Bezirksrat Anfang November 2016 die Baubewilligung, woraufhin der Schweizer Heimatschutz, vertreten durch den Schwyzer Heimatschutz, Verwaltungsbeschwerde bei der Schwyzer Regierung erhob.
Wie nun aus dem am Montag vom Schwyzer Heimatschutz veröffentlichten Entscheid der Regierung hervorgeht, heisst diese die Beschwerde gegen die erteilte Baubewilligung gut.
Der neue Anbau füge sich nicht in das Ortsbild ein, er vermöge den erhöhten Anforderungen an die Gestaltung von Bauten in der Kernzone nicht zu genügen, schreibt der Regierungsrat in seinem Beschluss. Der Anbau verletzte Bestimmungen zum Ortsbildschutzes sowie das Ortsbildinventar und sei aus diesem Grund nicht bewilligungsfähig.
Weiter weise der geplante Anbau ein Flachdach auf, obschon alle Bauten in der Kernzonen mit Steildächern zu versehen seien. Er umfasste auch vier Vollgeschosse und das oberste, vierte Geschoss liege nicht innerhalb der Dachschräge. Daher seien die Vorschriften bereits in Bezug auf die Geschosszahl verletzt. Auch die maximale Gebäudehöhe würde an drei Fassaden überschritten.
Die Kantonsregierung ist weiter der Ansicht, dass sich der neue Anbau “störend” auf den Hauptbau auswirke, und diesen in seiner Wirkung “beeinträchtige”.
Da sich der Innenumbau im Hauptbau des Seehofs nicht vom geplanten Anbau trennen lasse, müsse das ganze Baugesuch als eine Einheit betrachtet und die gesamte Baubewilligung aufgehoben werden, hält die Regierung in ihrem Beschluss schliesslich fest.