Siedlungsverdichtungen sollen trotz Lärmschutzvorschriften möglich sein. Das möchte der Ständerat. Dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm soll aber angemessen Rechnung getragen werden.
Der Ständerat hat am Montag auf Antrag seiner Kommission eine abgeänderte Motion aus dem Nationalrat oppositionslos angenommen. Nun muss die grosse Kammer noch über den geänderten Text entscheiden.
Nationalrat Beat Flach (GLP/AG) forderte mit seiner Motion zum einen, dass in lärmbelasteten Gebieten eine sinnvolle Siedlungsverdichtung nach innen ohne Ausnahmebewilligung möglich ist. Zum anderen soll die Lärmmessmethode geändert werden.
Heute können Baubewilligungen grundsätzlich nur erteilt werden, wenn die Grenzwerte für Lärmimmissionen an allen Fenstern von lärmempfindlichen Räumen eingehalten werden. In der Praxis wird die Lärmbelastung zuweilen nur an jenem Fenster gemessen, bei welchem der Lärm am schwächsten ist. Das Bundesgericht hat diese sogenannte Lüftungsfensterpraxis jedoch für unzulässig erklärt.
Das führe dazu, dass an lärmbelasteten Orten kaum noch Siedlungsverdichtung nach innen erfolgen könne, sagte Flach im Nationalrat. Die Vorschriften verhinderten auch energetische Sanierungen. Nach dem Willen des Nationalrats sollte deshalb künftig die sogenannte Lüftungsfensterpraxis erlaubt werden, also die Messung an einem Fenster. Der Ständerat hat sich nun für eine allgemeinere, weniger weitgehende Formulierung entschieden.