Nationalratskommission legt Hilfe für Wasserkraft auf Eis

Die Energiekommission des Nationalrates (UREK) will mehr Informationen zur Lage der Stromunternehmen, bevor sie über Hilfsmassnahmen für die Wasserkraft entscheidet. Sie hat entschieden, ein entsprechendes Geschäft zu sistieren.

bulb-1839518_640Sie wolle die Versorgung mit Strom aus Wasserkraft sichern, betont die UREK in einer Mitteilung vom Dienstag. Und die Kommissionsmitglieder seien sich nach wie vor einig, dass die Wasserkraft vor grossen Herausforderungen stehe. Mögliche Massnahmen müssten aber sorgfältig geprüft werden. Die Kommission will deshalb das Ergebnis von Abklärungen der Verwaltung bei den Stromunternehmen abwarten.

Ja sagte die UREK zu einer parlamentarischen Initiative von Albert Rösti (SVP/BE). Diese verlangt, dass Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Wasserkraftwerke, die über 55 Prozent an die Schweizer Stromproduktion liefern, ihre Produktionskapazität trotz der Preisbaisse aufrechterhalten können.

Dazu sei ein zeitlich befristetes Massnahmenpaket bestehend aus zum Beispiel zinslosen oder zinsvergünstigten Darlehen zu schnüren, fordert Rösti. Ebenso sei ein neues Marktmodell zu prüfen. Die UREK hiess den Vorstoss mit 14 zu 9 Stimmen gut. Sie signalisiere damit ihren Willen, dem Thema Wasserkraft in der politischen Diskussion Gewicht zu geben, schreibt sie.

Ursprünglich hatte die Nationalratskommission sofortige Hilfsmassnahmen vorgeschlagen: Verbraucher in der Grundversorgung sollten nur noch Strom aus Wasserkraft erhalten – für die Wasserkraftwerke eine faktische Abnahmegarantie. Was das Haushalte und KMU kosten würde, wurde aber nicht abgeklärt.

Der Nationalrat lehnte es deshalb ab, eine solche Klausel in die Stromnetzvorlage einzubauen. Er beauftragte seine Kommission, erst die Folgen zu untersuchen. Mit ihren Vorschlägen im Rahmen der Beratungen zur Stromnetzvorlage hatte die Nationalratskommission auf einen Entscheid des Ständerats reagiert.

Dieser will Stromunternehmen wieder erlauben, die Kosten der Eigenproduktion vollständig den gebundenen Kunden in der Grundversorgung anzulasten. Von günstig zugekauftem Strom würden damit nur die Grosskunden profitieren – eine Praxis, die das Bundesgericht gestoppt hatte.

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