Gemeinden im Kanton Solothurn sollen von den gebundenen Ausgaben bei Strassenbauprojekten befreit werden. Der Kantonsrat hat am Dienstag einen Auftrag der CVP, der eine Anpassung des Strassengesetzes fordert, als erheblich erklärt.
Neu sollen die gebundenen Ausgaben für die bauliche Erneuerung von Strassen sowie Umgestaltungen im Rahmen der zeitgemässen Ausstattung durch den Kanton getragen werden. Ausgenommen von dieser Regelung sein sollen Neubauten sowie Erneuerungen/Umgestaltungen, die über den Standard hinausgehen.
Kantonsstrassen dienten der Aufnahme von Durchgangsverkehr, der nicht direkt durch die entsprechende Gemeinde verursacht werde, machte die Verfasserin des Auftrages, Susanne Koch-Hauser (CVP, Erschwil) geltend. Insbesondere in Gebieten mit Industrie, Zufahrten zu Autobahnen oder Passstrassen belaste der Durchgangsverkehr die Infrastruktur massiv.
Es sei deshalb nicht ersichtlich, wieso die jeweiligen Gemeinden Kosten, die allen Verkehrsteilnehmenden zugutekommen, tragen müssten. Die mit der Teilrevision des Strassengesetzes angedachte Lösung einer Regionalisierung der Mitfinanzierung sei kein praxisorientierter Ansatz.
Die Übernahme der gebundenen Ausgaben durch den Kanton würde die Gemeinden gesamthaft um 6,5 bis 9 Millionen Franken entlasten und den Kanton entsprechend mehr belasten. Diese Umverteilung gab denn im Rat auch am meisten zu reden.
Eine Minderheit der FDP war der Meinung, die Finanzierung müsse gesamtheitlich betrachtet und im Rahmen des Aufgaben- und Lastenausgleichs gelöst werden. Man dürfe nicht zuerst ein “Teilmosaik” zementieren, meinte Beat Loosli (FDP, Starrkirch-Wil).
Zu viele Kantonsratsmitglieder hätten eine “Gemeindebrille” auf, kritisierte René Steiner (EVP, Olten). Auf eine Gegenfinanzierung zu verzichten, sei nicht verständlich. “Wir können nicht immer vom Sparen reden und dann dem Kanton Millionen von Franken Mehrausgaben aufbürden.”
Die heutige Lösung mit der Gemeindebeteiligung sei zwar nicht so schlecht, befand Thomas Marbet (SP, Olten). Wer mitzahle, könne auch mitreden. Eine Aufgabenentflechtung zwischen Kanton und Gemeinden sei aber sinnvoll. Die Mehrkosten für den Kanton müssten aber anderweitig kompensiert werden.
Ohne zu sagen, wie die Finanzierung gelöst werden soll, sei der Auftrag für den Papierkorb, sagte Barbara Wyss (Grüne, Solothurn). Der Strassenbau müsse vollumfänglich über die Motorfahrzeugsteuern finanziert werden. Es dürfe kein Franken aus der allgemeinen Staatskasse in den Strassenbau fliessen.
Die Mehrheit des Rates war der Meinung, es mache keinen Sinn, auf die Aufgaben- und Lastenverteilung zu warten. “Wenn wir Aufgaben effizienter und kostengünstiger lösen können, dann müssen wir das tun, auch wenn dies zulasten des Kantons geht, sagte Josef Mannhart (CVP, Solothurn).
Der Regierungsrat wehrte sich nicht gegen die Aufgabenverschiebung, wollte den Auftrag aber lediglich zur Prüfung entgegennehmen. Der Auftrag könne erst umgesetzt werden, wenn Kompensationsmöglichkeiten gefunden seien, gab Baudirektor Roland Fürst (CVP) zu bedenken. Schliesslich gehe es um 6 bis 9 Millionen Franken, die “wir nicht im Buffet haben”.
Der Rat entschied jedoch anders: Mit 71 gegen 21 Stimmen bei vier Enthaltungen wurde der Auftrag als erheblich erklärt.