Das Parlament hat beschlossen, die Masseneinwanderungsinitiative mit einer Stellenmeldepflicht umzusetzen. Geht es nach dem Bundesrat, soll diese in Berufen mit einer Arbeitslosigkeit von 5 Prozent oder mehr gelten.
Das hat der Bundesrat am Freitag beschlossen. Ab diesem Schwellenwert müssten Arbeitgeber offene Stellen den Arbeitsämtern melden. Damit würden nach Angaben des Bundesrats rund 3 von 10 Neubesetzungen der Meldepflicht unterstehen. Derzeit würden rund 187’000 Stellensuchende davon profitieren. Die Meldepflicht wirke damit gezielt, ohne die Rekrutierung neuer Arbeitskräfte unnötig zu erschweren, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.
In der Parlamentsdebatte war zeitweise heftig über den angepeilten Schwellenwert gestritten worden. Ein FDP-Sprecher nannte eine Arbeitslosenquote von 10 bis 15 Prozent als mögliche Grenze. Er betonte aber auch, dass der Bundesrat dies entscheiden werde. Justizministerin Simonetta Sommaruga liess sich damals keine Grössenordnung entlocken.
Das vom Parlament beschlossene Gesetz sieht die Meldepflicht nicht nur für Berufsgruppen und Tätigkeitsbereiche, sondern auch für Wirtschaftsregionen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit vor. Dazu äussert sich der Bundesrat in seiner Mitteilung nicht. Nach übereinstimmenden Informationen aus den involvierten Departementen ist aber vorgesehen, dass besonders betroffene Kantone beim Bundesrat die Einführung einer Stellenmeldepflicht beantragen können.
Die Angaben über die gemeldeten Stellen sind während einer bestimmten Zeit ausschliesslich gemeldeten Arbeitslosen zugänglich. Der Bundesrat will diese Zeitspanne auf fünf Tage festlegen.
Kurze Arbeitseinsätze sind von der Stellenmeldepflicht ausgenommen. Dafür stellt der Bundesrat zwei Varianten zur Diskussion: Ausnehmen will er Einsätze von 14 Tagen oder von einem Monat. Der Bundesrat zieht die kürzere Dauer vor, wie er festhält.
Auch Stellenbesetzungen innerhalb von Unternehmen – etwa die Übernahme von Lernenden oder interne Beförderungen – sollen von der Stellenmeldepflicht ausgenommen werden, ebenso die Anstellung von Familienmitgliedern.
Mit dem Umsetzungsgesetz soll zudem die Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Sozialbehörden und der Arbeitsvermittlung verbessert werden. Ziel ist es, das Potenzial an inländischen Arbeitskräften besser zu nutzen. Dafür sollen arbeitsmarktfähige anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen bei der Arbeitsvermittlung gemeldet werden. Dabei würden auch deren Sprachkenntnisse und andere Kompetenzen erfasst.
Der Bundesrat will die Vernehmlassung zu diesen Vorschlägen in den kommenden Wochen eröffnen. Die Verordnung soll Anfang 2018 verabschiedet werden.