Zürich: Rekurs gegen Verkehrsanordnung am Üetliberg abgewiesen

Die Zürcher Sicherheitsdirektion hat einen Rekurs des Vereins “Pro Üetliberg” abgewiesen. Dieser richtete sich gegen das Verkehrsregime am Zürcher Hausberg. Mit einer Videokamera und Ausnahmebewilligungen soll der Autoverkehr geregelt werden. Dem Verein geht dies zu wenig weit.

zurich-504252_640Die Kontrollstelle beim Uitiker Schülerheim filmt und registriert Autos, die auf den Üetliberg fahren. Wer keine Ausnahmebewilligung besitzt, wird gebüsst. Im vergangenen Jahr wurden über 800 Personen gebüsst und über 1500 Ausnahmebewilligungen ausgestellt. Diese Bewilligungen können online beantragt werden.

Der Verein “Pro Üetliberg” hatte gegen dieses Verkehrsregime Rekurs eingereicht. Denn obwohl es illegale Fahrten sanktioniert, geht es dem Verein zu wenig weit. Er kritisiert, dass die Anzahl der Ausnahmebewilligungen zu hoch sei und die Kriterien dafür “zu lasch”.

Der Verein stört sich auch daran, dass Touristen, die in Mietautos und ohne Bewilligung auf den Üetliberg fahren, nicht gebüsst werden.

Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich hat den Rekurs des Vereins nun abgewiesen. Ernst Danner, Leiter der Rekursabteilung der Sicherheitsdirektion, bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur sda einen Bericht der “Limmattaler Zeitung” vom Mittwoch.

Die Rekurrenten hatten unter anderem damit argumentiert, dass das jährliche Kontingent von bis zu 4000 Fahrten einen erheblichen Mehrverkehr auf dem Üetliberg bringe. Die Sicherheitsdirektion stellte im Rekursentscheid aber klar, dass es sich bei dem Kontingent vor allem um Fahrten für den Gastronomiebetrieb handle.

Deshalb sei auch die geforderte besondere Behandlung des Uto Kulm in der Verkehrsanordnung nicht nötig. Der Rekursentscheid ist noch nicht rechtskräftig. Das Fahrverbot auf dem Üetliberg besteht seit 100 Jahren. Der Verein “Pro Üetliberg” rekurriert aktuell auch gegen den Gestaltungsplan Uto Kulm.

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