Swisscom darf in Stadt Bern 100 Kleinstantennen installieren

Die Swisscom kann in der Stadt Bern maximal hundert Mobilfunk-Kleinstantennen installieren. Der Berner Gemeinderat hat dem Schweizer Mobilfunkanbieter dafür eine auf fünf Jahre befristete Rahmenkonzession erteilt.

transmission-tower-1017149_640Bei diesen sogenannten Mikrozellen handelt es sich laut einer Mitteilung der Berner Stadtregierung um besonders kleine Fernmeldeanlagen. Sie weisen eine Leistung von weniger als sechs Watt auf. Solche Geräte unterlägen dem Mobilfunkantennenmoratorium auf stadteigenen Grundstücken nicht, schreibt der Gemeinderat.

Auch seien sie nicht von der Verordnung des Bundes über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung betroffen. Gemäss Bundesamt für Umweltschutz (BAFU) seien sie ungefährlich. Ihre Erstellung erfordert grundsätzlich keine Bewilligung, jedoch die Zustimmung des jeweiligen Grundeigentümers.

Als Standorte für Kleinstantennen kommen unter anderem unterirdische Schächte in Frage. Die Benutzung von Schächten im öffentlichen Raum erfordert in der Stadt Bern eine Sondernutzungskonzession. Diese hat der Gemeinderat mit der befristeten Rahmenkonzession erteilt.

Nun soll die Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün die einzelnen Standrote mit sogenannten Objektkonzessionen bewilligen. Die Swisscom AG wird diese Standorte jeweils mit einem im Detail noch zu bestimmenden Hinweis versehen müssen.

Mit dieser Auflage nimmt der Gemeinderat Vorbehalte gegenüber Mobilfunkstrahlung auf. Er will weitere solche Rahmenkonzessionen erteilen, sollten sich weitere Fernmeldedienstanbieter mit Gesuchen für Kleinstantennen an die Stadt wenden.

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