Die Fahrradglocke hat ausgeklingelt

Jahrelang ist Eltern und Kindern eingebläut worden, dass ein strassentüchtiges Fahrrad eine Veloglocke braucht. Der Schulpolizist verwies darauf, auf den Strassen wurden Bussen verteilt, wenn sie fehlte. Und nun hat sie ausgedient.

bell-61852_640Seit Mitte Januar ist sie nicht mehr Pflicht. Der Bundesrat hat die Bestimmung aus der entsprechenden Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge sang- und klanglos gestrichen, wie die “Aargauer Zeitung” und die “Südostschweiz” am Mittwoch vermeldeten.

Der Artikel 218 der Verordnung besagte, dass Fahrräder mit einem Leergewicht von über 11 kg eine “gut hörbare Glocke aufweisen” müssen. Dies sei vor Jahrzehnten so definiert worden. Diese Gewichtsgrenze wurde festgelegt, um Rennvelofahrer vor mehr Gewicht zu verschonen, wie ein Sprecher des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) erklärte.

Mit der Verbesserung des Materials wögen heute die meisten Velos weniger als 11 Kilos. Die Glockenpflicht entspreche daher nicht mehr den heutigen Gegebenheiten. Das ASTRA betont zugleich, dass die Aufhebung der Pflicht keinem Verbot entspreche. Selbstverständlich dürften Fahrräder noch mit Veloglocken ausgestattet werden.

Damit können sich Kinder weiterhin über ihre farbigen Klingeln und Tröten freuen. Und Pro Velo Schweiz empfiehlt, sie aus Sicherheitsgründen nach wie vor zu montieren und zu nutzen.

Nicht nur die Veloklingelpflicht ist vorbei. Auch die Sattelpflicht entfällt. Gemäss Pro Velo ist der Grund dafür, dass vermehrt fahrradähnliche Fahrzeuge auf dem Markt auftauchen, die mit einer crosstrainerartigen, elliptisch zu bewegenden Laufpedalerie ausgerüstet sind und ohne Sattel stehend gefahren werden.

“Mit dem Wegfallen der Sattelpflicht entfällt auch die Pflicht, dass Velofahrer sitzen müssen und Kinder sitzend die Pedale treten können müssen”, schreibt Pro Velo auf der Webseite.

Ebenfalls vorbei sind die Zeiten, als die Lenkerbreite vorgeschrieben war: Dieser musste bis anhin 40 bis 70 Zentimeter breit sein. Nun dürfen Lenker also so breit sein wie das Velo selbst, nämlich einen Meter.

Übrigens: Einen weiteren alten Zopf hat das zuständige Bundesamt schon 2012 gestrichen: Vor Mai 2012 mussten Fahrräder mit einer “Diebstahlsicherung (Schloss, Schliesskabel, Schliesskette oder dergleichen) versehen” sein.

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