Kantonaler Gestaltungsplan: Weniger Licht auf dem Uetliberg

Aussichtsturm und Hotel auf dem Zürcher Uetliberg dürfen in Zukunft nur noch dezent beleuchtet werden. Mit dem Gestaltungsplan “Uto Kulm” schränkt der Regierungsrat die Beleuchtung auf dem Zürcher Hausberg stark ein. Nichts geändert wird an den 4000 zulässigen Autofahrten und am Helikopterflugverbot.

forest-1929966_640Nach jahrelangem juristischem Tauziehen hat die Baudirektion den überarbeiteten Gestaltungsplan für den Gipfel des Zürcher Uetlibergs festgesetzt, wie sie am Freitag mitteilte. Er regelt die Ansprüche der Öffentlichkeit an den Aussenraum und dessen Gestaltung und gibt vor, was Hotelier und Besitzer Giusep Fry tun darf und was nicht.

Neu gelten Vorschriften für die Beleuchtung auf dem Gipfel. Hintergrund dafür war ein Gutachten des Natur- und Heimatschutzes, welches die Lichtemissionen kritisierte und die Beleuchtung als eine Gefahr für Vögel und Insekten bezeichnete. Aussichtsturm und Hotel dürfen künftig nur noch eine Sicherheitsbeleuchtung aufweisen.

Inszenierende Beleuchtungen und auch die Fassadenbeleuchtung sind verboten. Spezielle Regeln gelten für die Weihnachtsbeleuchtung von Mitte November bis Mitte Januar. Die Lichter müssen jedoch nach dem letzten und vor dem ersten Zug der Zürcher Uetlibergbahn (SZU) auf den Berg ausgeschaltet werden.

Eine weitere Einwendung wurde im Bereich des Lärms berücksichtigt. So sind neu maximale Schallpegel festgelegt, die bei Veranstaltungen nicht überschritten werden dürfen. Zudem muss die Gemeinde Stallikon frühzeitig über temporäre Anlässe informiert werden. Wie bereits im Entwurf ist aber genau festgelegt, wie viele solche Anlässe pro Jahr durchgeführt werden dürfen.

Unverändert muss auch der Zugang zum vordersten Aussichtspunkt für alle immer offen sein. In beschränkter Anzahl dürfen aber auch in diesem Bereich private Veranstaltungen stattfinden. Zelte oder Hütten können vorübergehend für Anlässe aufgestellt werden. Auf der Terrasse darf aber nicht mehr gebaut werden.

Private Helikopterflüge wie sie früher noch erlaubt waren, sind künftig verboten. Nichts geändert hat sich hingegen an den 4000 Autofahrten, die jährlich auf den Gipfel erlaubt sind. Auch darf der Uto-Kulm-Hotelier Gebühren für die Benutzung des Aussichtsturms und der WC-Anlagen erheben.

Die Baudirektion ist überzeugt, dass der vorgelegte Gestaltungsplan ausgewogen ist und den verschiedenen Interessen gerecht wird, wie sie schreibt. Während 30 Tagen kann nun dagegen rekurriert werden. Gegen den Entwurf waren 27 Einwendungen eingegangen. Der Verein Pro Uetliberg hatte bereits damals einen Rekurs angekündigt.

Es könnte also gut sein, dass der langjährige Rechtsstreit um den Gipfel des Zürcher Hausbergs in eine weitere Runde geht. Ursprünglich hätte nämlich ein kantonaler Gestaltungsplan bereits 2012 Klarheit darüber schaffen sollen, was auf dem Uetliberg rechtlich erlaubt ist und was nicht.

Verschiedene Umweltverbände hatten jedoch Rekurs eingelegt, weil ihrer Meinung nach der Plan dem Hotelier “zu weit” entgegenkomme und zu wenig Rücksicht auf Natur und Landschaft nehme. Schliesslich wies dann auch das Verwaltungsgericht den Gestaltungsplan an die Baudirektion zurück.

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