Grünes Licht vom Grossen Rat für “Basel Erneuerbar”-Gegenvorschlag

Die baselstädtische Energieversorgung soll vollständig auf erneuerbare Quellen setzen. Der Grosse Rat hat am Mittwoch dazu einen Gegenvorschlag zur Initiative “Basel Erneuerbar” deutlich gutgeheissen, der auf Gesetzes- statt auf Verfassungsebene wirkt.

power-poles-503935_640Der Gegenvorschlag enthält ein Bündel von verbindlichen Zielen und Massnahmen im Energiegesetz. Neben Anliegen der Initiative nimmt er auch solche aus 20 parlamentarischen Vorstössen auf und setzt von der Energiedirektorenkonferenz verabschiedete und für alle Kantone massgebende neue Mustervorschriften im Energiebereich (MuKEn) um.

Der Fokus der Vorlage liegt beim Bau; der Bereich Verkehr wird ausgeklammert. Gemäss der Sprecherin der Wirtschafts- und Abgabenkommission (WAK) wird indes derzeit die Motorfahrzeugsteuer separat auf ökologische Anreize hin überprüft. In der Debatte wurde der Gegenvorschlag grossmehrheitlich als hart errungener Kompromiss gelobt.

In der Tat hatte die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (UVEK) die Vorlage in zehn Sitzungen vorberaten. Wegen Kritik steckten die Fraktionen danach nochmals die Köpfe zusammen und formulierten gemeinsam Änderungsanträge zu vier Paragrafen. Ziel ist der Rückzug der Initiative bei grösstmöglichem Support für die Vorlage.

Diverse Punkte gaben dennoch zu reden. So soll gemäss der Vorlage die Basler Fernwärme bis 2020 vollständig erneuerbar erzeugt werden. Während die LDP dies als “kaum machbar” erachtet und gegebenenfalls eine Gesetzesänderung mit einem neuen Termin wünscht, hat die GLP mit Verweis auf den aktuellen IWB-Leistungsauftrag weniger Bedenken.

Die Jahreszahl scheint indes nicht nur im Grossen Rat nicht in Stein gemeisselt: Christoph Brutschin, als Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) für das Dossier zuständig, zitierte die Industriellen Werke Basel (IWB), wonach dieses Ziel trotz aufgegleistem zweitem Holzkraftwerk schwierig zu erreichen sei.

Ein Kompromissthema sind auch Heizstrahler: Als Energieverschwender und CO2-Schleudern bisher verboten, erlaubt sie die Vorlage, sofern sie mit vor Ort produzierter erneuerbarer Energie betrieben werden – was selbst die UVEK derzeit für schwierig hält. Für Heizpilze macht sich der Gewerbeverband im Interesse von Restaurants stark.

Gerungen wurde um die Interpretation der “vor Ort”-Bedingung: Die SP warb für Pellet- und Solar-Heizpilze; der CVP ist hingegen der Kanton nahe genug, da ja auch die IWB Windstrom in der Nordsee herstellten. Die SVP beantragte erfolglos die Abschwächung dieser Vorgabe; Aussenplätze seien für Beizer seit dem Rauchverbot noch wichtiger geworden.

Brutschin zweifelte an der Bedeutung, da Heizstrahler nicht nur Energie, sondern auch Geld frässen: Vier Gaspilze 60 Tage lang laufen zu lassen, koste laut einem Anbieter 4000 Franken. Eine lokale Solaranlage für Strom-Heizstrahler bräuchte derweil einen Speicher. So versprach er nur vage, die technische Entwicklung abzuwarten.

Für fossile Heizungen will die Vorlage nur noch eine Melde- statt der heutigen Bewilligungspflicht – auch dies ein Kompromissthema. So blieb ein Antrag der SVP chancenlos, diesen Passus ganz zu streichen. Diese lehnte als einzige Fraktion den Gegenvorschlag als unnötig und wirtschaftsfeindlich gleich grundsätzlich ab.

Bestehende fossile Heizungen kann man gemäss der Vorlage bis zur Ersatzreife betreiben; neue darf man bei guter Gebäudehülle und Haustechnik einbauen. Generell ist jedoch die Umstellung auf erneuerbare Energie erwünscht; sie wird Hauseigentümern erleichtert mit der Übernahme der Kostendifferenz durch den Kanton.

Mehrere Voten mahnten ferner, vor lauter erneuerbarer Energie nicht das Energiesparen zu vernachlässigen. Derweil fand die LDP “schwer verständlich”, dass man weiterhin nicht IWB-Netzstrom verheizen darf, der doch voll erneuerbar ist. Einzelne Linke warnten, die Vorlage könnte wegen Totalsanierungen günstigen Wohnraum kosten.

Die überparteilichen Änderungsanträge mit verschiedenen Präzisierungen und Retuschen kamen am Ende deutlich bis fast einstimmig durch. Nach dreistündiger Debatte sprach sich der Grosse Rat mit 71 gegen 16 Stimmen für den Gegenvorschlag aus. Es empfahl dann zwar mit 48 gegen 38 Stimmen auch die Initiative zur Annahme, bei der Stichfrage empfahl es jedoch mit 87 gegen eine Stimme fast einstimmig den Gegenvorschlag.

Ob die Initiative damit zurückgezogen und ein Urnengang hinfällig wird, ist für Regierungsrat Christoph Brutschin angesichts von “Rumoren” im Hintergrund noch nicht sicher. Er würde eine Abstimmung begrüssen, wie er sagte, da er zuversichtlich sei für die Annahme des Gegenvorschlags und dies die Legitimation stärken würde.

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