Höhere Mindestlöhne für Gärtner und Landschaftsbauer

Die Mindestlöhne für Gärtner und Landschaftsbauer in der Schweiz steigen per 2017. Darauf haben sich der Unternehmerverband JardinSuisse und die Gewerkschaft Grüne Berufe Schweiz (GBS) geeinigt. Die Lohnsumme steigt insgesamt um ein Prozent.

lawnmower-384589_640Der Mindestlohn für Mitarbeitende mit drei Jahren Berufserfahrung beläuft sich in der Gärtnerbranche neu zwischen 4200 und 4650 Franken, wie die Sozialpartner am Donnerstag mitteilten.

Im Garten- und Landschaftsbau beträgt der Mindestlohn 4650 Franken, in Baumschulen 4350 sowie in Produktionsbetrieben und in Betrieben des Gärtnerischen Detailhandels 4200 Franken. Im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) wurde auch ein 13. Monatslohn fixiert.

Die Sozialpartner beschlossen, die Lohnsumme um ein Prozent zu erhöhen. Die nach der Anpassung der Mindestlöhne verbleibende Summe soll für individuelle Lohnanpassungen verwendet werden.

Die beiden Sozialpartner wollen nach eigenen Angaben den “langfristig geplanten Weg” weitergehen. Der GAV für die Grüne Branche regelt die Arbeitsbedingungen bei mehr als 1300 Betrieben mit über 10’000 Mitarbeitenden.

Er gilt für die Mitgliederfirmen von JardinSuisse in den Kantonen Neuenburg, Freiburg und Jura und in der deutschen Schweiz – mit Ausnahme der Kantone Baselstadt, Baselland und Schaffhausen, die einen eigenen regionalen GAV haben.

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